Web-Seminar zeigt: Holdingmodelle sind kein Selbstzweck – Erfolgreiche Nachfolge braucht mehr als steuerliche Konstrukte
Holdingstrukturen gelten vielen Unternehmern als Patentrezept für Steuersparen und Vermögensschutz. Doch die Wahl der richtigen Rechtsform entscheidet über weit mehr als Ertragssteuern. Beim IFFUN-Web-Seminar am 25. Februar 2026 zeigte Rechtsanwalt Hendrik Grosse von Pure Tech and Law, warum eine Holdingstruktur nur dann Sinn ergibt, wenn sie zur individuellen Unternehmensstrategie passt.
Das Versprechen: Steuerfrei durch die Holding-Ebene
„Holding für alle – wer keine hat, verpasst die größten Steuerersparnisse”, fasst Hendrik Grosse ironisch die gängige Internetrhetorik zusammen. Die Realität sei differenzierter. Vor rund 40 Teilnehmenden aus dem Sparkassen- und Beratungsumfeld erläuterte der Experte für Vermögens- und Nachfolgeplanung verschiedene Holdingmodelle – von der klassischen Kapitalgesellschafts-Holding über Stiftungslösungen bis hin zu internationalen Doppelstrukturen.
Das Grundprinzip: Eine Holdinggesellschaft (HoldCo) hält Anteile an operativ tätigen Unternehmen (OpCo). Gewinne können nahezu steuerfrei auf die Holding-Ebene ausgeschüttet werden – statt 30 Prozent Gesamtbesteuerung fallen nur rund 1,5 Prozent an.
Versteckte Fallstricke der Kapitalgesellschafts-Holding
Dieser Vorteil lockt, verschleiert aber oft die Nachteile: höhere Verwaltungskosten, komplexe Sperrfristen bei Umwandlungen und erbschaftssteuerliche Fallstricke. Wer vom Einzelunternehmen in eine Holdingstruktur wechseln möchte, muss mit siebenjährigen Sperrfristen rechnen. Bei vorzeitigem Verkauf können Nachsteuern anfallen.
Besonders bei der Wegzugsbesteuerung zeigen sich die Grenzen der Kapitalgesellschafts-Holding. Wer ins Ausland zieht oder Anteile an im Ausland lebende Kinder übertragen möchte, löst unter Umständen erhebliche Steuern aus. „Für diesen Gesellschafter wäre eine Personengesellschaft besser”, betont Grosse.
Die Stiftung als dauerhafte Vermögenslösung
Als Alternative stellte der Referent Stiftungsmodelle vor. Eine Stiftung als Holding bietet gleich mehrere Vorteile: Sie unterliegt nur der Körperschaftsteuer (nicht der Gewerbesteuer), kann Betriebsvermögen im Wege der Schenkung steuerfrei aufnehmen und schützt Familienvermögen dauerhaft vor Zersplitterung.
Erbersatzsteuer: Planbar statt dramatisch
Allerdings: Alle 30 Jahre fällt Erbersatzsteuer an – ein Thema, das viele Unternehmer abschreckt. Grosse ordnet dies jedoch als „planbares Ereignis” ein: „Sie wissen genau, wann die Steuer fällt – und können 27, 28 Jahre vorher Ihr Vermögen optimieren.”
Ein weiterer Vorteil: Die Stiftung ermöglicht es, einen weiten Kreis von Begünstigten zu definieren, ohne dass diese automatisch Ansprüche haben. Anders als bei einer GmbH können auch entferntere Familienmitglieder von Zuwendungen profitieren, wenn die Stiftungsorgane dies beschließen.
Internationale Modelle: Wenn Immobilien grenzüberschreitend investiert werden
Besonders komplex wird es bei internationalen Immobilieninvestments. Hier zeigt sich, dass ausländische Investoren durch geschickte Strukturierung – etwa über eine EU-Holding, die direkt in deutsche Immobilien investiert – Gewerbesteuerpflicht vermeiden und nur 15 Prozent Körperschaftsteuer zahlen können.
Doppelte Holdings für Familienstämme
Bei größeren Familienunternehmen mit mehreren Stämmen empfiehlt Grosse eine doppelte Holding-Struktur: Eine Kapitalgesellschaft als Thesaurierungs- und Investitionsvehikel, darüber familienindividuelle GmbH & Co. KGs. So können unterschiedliche Interessen auf Familienebene geregelt werden, ohne das operative Geschäft zu belasten.
Die zentrale Botschaft: Struktur muss zur Familie passen
„Die Struktur muss zur Familie passen”, lautet Grosses zentrale Botschaft. Eine Stiftung im Jetzt bringe nichts, wenn die Familie sie später ablehne. Steuersparen sei legitim, dürfe aber nicht das einzige Ziel sein. Wichtiger sei, dass alle Beteiligten die Konstruktion verstehen und mittragen können.
Mit der angekündigten Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 auf perspektivisch zehn Prozent dürften Holdingstrukturen an Attraktivität gewinnen – vorausgesetzt, sie werden nicht als Selbstzweck, sondern als Teil einer durchdachten Nachfolgestrategie eingesetzt.

Das IFFUN-Web-Seminar „Holdingstruktur ≠ Holdingstrategie” fand am 25. Februar 2026 statt. Referent war Hendrik Grosse, Partner bei Pure Tax & Law. Moderation: Henning Krischke (IFFUN).