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  • Henning Krischke
  • 6. März 2023

Witwenrente und Anrechnung der Einkünfte

  • 2 Min. Lesezeit
  • Finanzplanung
Familie spaziert bei Sonnenuntergang auf Weinbergweg.
Witwenrente und Anrechnung der Einkünfte

Erhalten Sie eine Witwenrente und haben Sie gleichzeitig eigene Einkünfte, werden diese in der Regel auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Die genaue Höhe der Anrechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe der eigenen Rente, der Höhe der Witwenrente und dem geltenden Freibetrag.

In Deutschland haben Hinterbliebene in der Regel Anspruch auf eine Witwenrente, wenn der Ehe- oder Lebenspartner verstorben ist. Die Höhe der Witwenrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Ehe, dem Alter des Hinterbliebenen und der Höhe der Rente des Verstorbenen. Wenn der Hinterbliebene auch eigene Einkünfte hat, werden diese in der Regel auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Allerdings wird das eigene Einkommen nur oberhalb eines bestimmten Freibetrags angerechnet. Dieser Freibetrag richtet sich danach, ob der Hinterbliebene in den alten oder neuen Bundesländern lebt.

In den alten Bundesländern beträgt der Freibetrag 950,93 EUR pro Monat, in den neuen Bundesländern 937,73 EUR pro Monat (Stand: März 2023).

Wenn das eigene Einkommen oberhalb des Freibetrags liegt, wird die Witwenrente um 40 Prozent des übersteigenden Betrags gekürzt. Wenn der Hinterbliebene Kinder hat, die noch minderjährig sind oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, erhöht sich der Freibetrag pro Kind monatlich um 201,71 EUR in den alten Bundesländern und um 198,91 EUR in den neuen Bundesländern.

Um die eigene Nettoaltersrente zu ermitteln, zieht der Rentenversicherungsträger pauschal 14 Prozent für den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie für eine eventuelle Steuerbelastung ab. Für Renten, die vor dem 1. Januar 2011 begonnen haben, beträgt der Pauschalabzug 13 Prozent.

Es ist wichtig zu beachten, dass es auch Ausnahmen von der Anrechnung gibt. Während des sogenannten Sterbevierteljahrs, den drei Monaten nach dem Todesmonat des Ehe- oder Lebenspartners, wird das eigene Einkommen des Hinterbliebenen nicht auf die Witwenrente angerechnet. Der Hinterbliebene erhält in dieser Zeit die Witwenrente in voller Höhe.

Insgesamt ist die Anrechnung von eigenen Einkünften auf die Witwenrente ein komplexes Thema, das von vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Es ist ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen, um eine genaue Einschätzung der eigenen Situation zu erhalten.

Quelle: Bild von mohamed_hassan auf Pixabay 

Witwenrente

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