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Holdinggesellschaft

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  • Henning Krischke
  • 16. Mai 2023

Holdinggesellschaft

  • 2 Min. Lesezeit

Eine Holdinggesellschaft ist eine Gesellschaft, die als Dachgesellschaft fungiert und Beteiligungen an anderen Unternehmen hält. Ihr Hauptzweck besteht darin, die Kontrolle über Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen auszuüben und strategische Entscheidungen zu treffen.

Die Holdinggesellschaft besitzt in der Regel einen erheblichen Anteil oder die Mehrheit der Stimmrechte an den Tochtergesellschaften, oft in Form von Aktien. Sie kann eine einzelne Tochtergesellschaft oder ein Konglomerat von Unternehmen kontrollieren, die in verschiedenen Branchen oder Geschäftsfeldern tätig sind.

Es gibt verschiedene Gründe für die Gründung einer Holdinggesellschaft:

  1. Steuerliche Vorteile: Durch die Bündelung von Unternehmen unter einer Holdinggesellschaft können steuerliche Vorteile wie Steuerersparnisse, Verrechnung von Verlusten und effizientere Steuerplanung genutzt werden.
  2. Haftungsbeschränkung: Eine Holdinggesellschaft kann dazu dienen, das Risiko auf verschiedene Tochtergesellschaften aufzuteilen und das Haftungsrisiko der einzelnen Unternehmen zu begrenzen.
  3. Organisatorische und strategische Vorteile: Eine Holdinggesellschaft kann eine zentrale Unternehmensstruktur bieten, die eine einheitliche strategische Ausrichtung, effizientes Management und Ressourcennutzung ermöglicht.

In der privaten Finanzplanung kann die Gründung einer Holdinggesellschaft sinnvoll sein, um Vermögen und Unternehmen zu strukturieren und steuerliche Vorteile zu nutzen. Es ist jedoch wichtig, sich von einem Fachexperten wie einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, da die Gründung und Verwaltung einer Holdinggesellschaft komplexe rechtliche, steuerliche und finanzielle Aspekte beinhaltet.

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