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Pflichtteilentzug

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  • Henning Krischke
  • 16. April 2023

Pflichtteilentzug

  • 2 Min. Lesezeit

Ein Pflichtteilentzug bezieht sich auf die Aberkennung des gesetzlichen Pflichtteilsanspruchs eines Erben durch den Erblasser. Ein Erblasser kann den Pflichtteil eines Erben nur in bestimmten Fällen aberkennen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Erbe sich gegen den Willen des Erblassers schwer vergangen hat, wie z.B. bei einer schweren Straftat gegen den Erblasser oder bei einer schweren Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser.

Ein Pflichtteilentzug muss in der Regel in einem Testament oder in einem sonstigen Schriftstück ausdrücklich angeordnet werden. Die Aberkennung des Pflichtteils erfolgt dann durch eine entsprechende Anordnung im Testament oder Schriftstück. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Pflichtteilentzug nur den gesetzlichen Pflichtteil betrifft, nicht aber andere Ansprüche, die der Erbe möglicherweise aufgrund einer testamentarischen Verfügung oder anderer Rechte hat.

Es ist ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt oder Notar beraten zu lassen, bevor ein Pflichtteilentzug vorgenommen wird, da die rechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen von Pflichtteilentzügen je nach Land und Rechtssystem unterschiedlich sein können.

In der privaten Finanzplanung ist es wichtig, den Pflichtteilentzug und seine möglichen Auswirkungen auf die Erbschaft zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Willen des Erblassers zu berücksichtigen und eine gerechte Verteilung des Erbes sicherzustellen.

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