• IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • IDD-Weiterbildung
    • IFFUN-Akademie
    • Wissensforen
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Ratgeber
    • Blog
    • Lexikon
    • IFFUN Podcast
  • Kontakt
  • Registrierung
  • Login

No course categories available.

IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • IFFUN-Akademie
    • Web-Seminare
    • IDD-Weiterbildung
    • Alle Wissensforen
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Ratgeber
    • Blog
    • Lexikon
    • IFFUN Podcast
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren
blog banner background shape images
  • Henning Krischke
  • 30. Mai 2026

Kerninflation als Planungsgröße – was 2,5 Prozent dauerhaft bedeuten

  • 3 Min. Lesezeit
  • Beraterwissen,Finanzplanung
Glasfassade mit Skyline und Text zur Kerninflation
Kerninflation als Planungsgröße – was 2,5 Prozent dauerhaft bedeuten

Die Inflationsrate von 2,6 Prozent im Mai 2026 wird in der öffentlichen Wahrnehmung vermutlich als Zeichen der Entspannung gelesen werden. Die Energiepreise, die im April noch mit über zehn Prozent zu Buche schlugen, haben sich auf 6,6 Prozent abgeschwächt. Der monatliche Preisrückgang um 0,2 Prozent verstärkt diesen Eindruck. Das Narrativ der sich beruhigenden Inflation ist verlockend – und in seiner Vereinfachung gefährlich.

Der entscheidend aufschlussreiche Wert ist nicht der Gesamtindex, sondern die Kerninflation: Sie liegt bei 2,5 Prozent. Diese Zahl bereinigt den statistischen Rauschanteil von Energie- und Nahrungsmittelpreisen und zeigt, was dauerhaft im wirtschaftlichen Gefüge verankert ist. Kerninflation ist strukturell. Sie entsteht nicht durch geopolitische Schocks oder saisonale Verwerfungen, sondern durch Lohnentwicklung, Dienstleistungspreise und eingelebte Preissetzungsmacht. Sie reagiert langsamer auf geldpolitische Impulse – und sie löst sich auch langsamer auf.

Für Vermögens- und Nachfolgeplanung ergibt sich daraus eine Perspektive, die über Monatsdaten hinausgeht. Die relevante Frage ist nicht, ob die Inflation im Mai etwas niedriger war als im April. Die relevante Frage lautet: Welcher reale Wertverlust akkumuliert sich in Portfolios, Liquiditätsreserven und Versorgungsstrukturen, wenn Kerninflation dauerhaft über zwei Prozent verbleibt?

Die Antwort ist mathematisch nüchtern. Ein Nominalvermögen, das nicht mindestens die Kerninflationsrate als Nettorendite erwirtschaftet, schrumpft real. Das gilt für unverzinste Konten ebenso wie für Versorgungslückenberechnungen, die auf historischen Kaufkraftannahmen beruhen, und für Erbschaftsplanungen, bei denen der heutige Wert eines Unternehmens oder Immobilienvermögens in zehn oder zwanzig Jahren real erheblich kleiner sein kann, wenn keine inflationsbereinigten Bewertungsmaßstäbe angelegt werden.

Ein zweiter struktureller Gedanke betrifft die asymmetrische Wahrnehmung von Inflation in der Beratungspraxis. Klienten unterschätzen systematisch, wie langsam sich reale Kaufkraftverluste im Bewusstsein niederschlagen – und wie schnell sie sich im Rückblick akkumuliert haben. Zwei Prozent jährlicher Kaufkraftverlust erscheinen harmlos. Über zwanzig Jahre entspricht das einem realen Vermögensverlust von fast einem Drittel. Diese Wahrnehmungslücke ist kein intellektuelles Problem, sondern ein psychologisches: Wer nicht täglich merkt, dass sein Geld weniger wird, handelt nicht danach.

Die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes liefern auch einen Hinweis auf ein weiteres strukturelles Risiko: die Abhängigkeit der Gesamtinflation von Energiepreisen. Deren Volatilität ist hoch. Im April trieben sie die Gesamtinflation weit über die Kerninflation, im Mai ziehen sie sich zurück. Diese Schwankungen erzeugen optisch eindrucksvolle Datenpunkte, die in der Kapitalmarktkommunikation und in politischen Reaktionen stark übergewichtet werden. Für die langfristige Planung sind sie weitgehend irrelevant. Wer seine Vermögensstrategie an Energiepreisentwicklungen ausrichtet, verwechselt Rauschen mit Signal.

Was bleibt, wenn man Energiepreisschwankungen und statistische Vorläufigkeit herausfiltert, ist das Bild einer Volkswirtschaft, in der Preisstabilität im Sinne der geldpolitischen Zielsetzung noch nicht vollständig wiederhergestellt ist. Die Europäische Zentralbank definiert Preisstabilität bei zwei Prozent. Die aktuelle Kerninflation liegt darüber. Das hat Implikationen für die Zinspolitik – und damit für Anleiherenditen, Finanzierungskosten und die relative Attraktivität verschiedener Anlageklassen. Keine dieser Implikationen lässt sich aus einem einzelnen Monatswert ableiten. Aber alle lassen sich aus dem anhaltenden Muster stabiler Kerninflation plausibel einordnen.

In der Beratungspraxis bedeutet das: Inflationseinordnung ist keine Aufgabe für Aktualisierungszyklen, sondern für strukturelle Planungsrahmen. Die Frage ist nicht, ob man im Mai reagieren muss. Die Frage ist, ob die bestehende Planung eines Klienten dauerhaft für ein Umfeld mit persistenter Kerninflation konzipiert ist – oder für das historische Referenzmodell niedriger Zinsen und stabiler Preise, das seit 2021 nicht mehr gilt.

DestatisInflation

Ähnliche Artikel

gemini generated image xgmt68xgmt68xgmt
Beitragsbemessungsgrenzen 2027: Warum höhere Grenzen die Finanzplanung verändern
Artikel lesen
gemini generated image 60zuqw60zuqw60zu
Ruhestand als Startpunkt der Nachlassplanung
Artikel lesen
generated image
Inflationskopplung statt Lohnbindung?
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Support
  • Login IFFUN-Akademie
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2021 - 2026 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung