• IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  •   Login
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen ›
      • Wissensforum Heilberufe
      • StrategieKompass
    • IFFUN-Akademie
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • Login
  • Absichern & Vorsorgen
  • Erben & Vererben
  • Family Offices
  • Finanzplanung
  • Fremd-Webinare
  • Heilberufe
  • Künstliche Intelligenz
  • Marketing & Kommunikation
  • Planen & Anlegen
  • Recht & Steuer
  • Stiften & Spenden
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen
      • Alle Wissensforen
      • Wissensforum Heilberufe
      • Wissensforum Kommunikation
    • IFFUN-Akademie
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren
blog banner background shape images
  • Henning Krischke   Allgemein
  • 15. April 2024

Wichtige Urteile zur Nutzung von Eigentumswohnungen und Steuerbefreiungen

  • 2 Min. Lesezeit
  • Allgemein
Holzfiguren mit Paragraphensymbol
Wichtige Urteile zur Nutzung von Eigentumswohnungen und Steuerbefreiungen

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 14. November 2023, Aktenzeichen IX-R-13/23) wurde klar gestellt, dass die Überlassung einer Wohnung an nahe Angehörige wie die (Schwieger-)Mutter des Steuerpflichtigen nicht als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des Einkommensteuergesetzes angesehen wird. Diese Entscheidung hat bedeutende Auswirkungen für Eigentümer von Immobilien, die möglicherweise auf eine steuerliche Entlastung gehofft hatten.

Der Fall im Überblick

Die Kläger, ein verheiratetes Paar, hatten eine Eigentumswohnung erworben und diese ihrer (Schwieger-)Mutter unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach dem Tod der Mutter verkauften sie die Wohnung mit Gewinn. Das Finanzamt behandelte den Gewinn aus diesem Verkauf als steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, woraufhin die Kläger klagten, um eine Steuerbefreiung zu erreichen. Sie argumentierten, dass die Wohnung als zu eigenen Wohnzwecken genutzt betrachtet werden sollte, da sie ihrer Mutter unentgeltlich überlassen worden war.

Die rechtliche Entscheidung

Das Gericht entschied jedoch, dass die Überlassung der Wohnung an die (Schwieger-)Mutter nicht unter den Befreiungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG fällt. Es betonte, dass “Nutzung zu eigenen Wohnzwecken” bedeutet, dass der Steuerpflichtige die Immobilie selbst bewohnen muss. Eine bloße Überlassung an Familienmitglieder, die nicht die Kinder des Steuerpflichtigen sind, genügt nicht, um die Steuerbefreiung zu rechtfertigen.

Bedeutung für Immobilienbesitzer

Dieses Urteil verdeutlicht, dass Immobilienbesitzer, die ihre Wohnungen Angehörigen überlassen, vorsichtig sein sollten, wenn es um die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen geht. Die Entscheidung zeigt auch die strenge Auslegung der Steuergesetze in Bezug auf die Definition von “eigenen Wohnzwecken”.

Fazit

Das Urteil des Bundesfinanzhofs stellt eine wichtige Klärung in der steuerlichen Behandlung von Immobilien dar, die an nahe Angehörige überlassen werden. Es unterstreicht die Notwendigkeit, dass Eigentümer die spezifischen gesetzlichen Voraussetzungen genau verstehen und berücksichtigen müssen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Dies ist besonders relevant für diejenigen, die erwägen, Immobilien im Rahmen familiärer Unterstützung zu nutzen.

ImmobilieUrteilVeräußerungsgeschäft

Ähnliche Artikel

Ruhestand im Ausland: Chancen, Fallstricke und Beratungsbedarf
Artikel lesen
Zahnräder und Gehirn, symbolisieren Innovation und Planung.
Psychologie der Finanzplanung: Warum Emotionen über Erfolg oder Misserfolg entscheiden können
Artikel lesen
Paar trinkt Kaffee auf Balkon mit Meerblick.
Früher in Rente gehen – Die 9 besten legalen Strategien
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Login
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2024 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung