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Außensteuergesetz

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  • Henning Krischke  
  • 24. September 2024

Außensteuergesetz

  • 5 Min. Lesezeit

Das Außensteuergesetz (AStG) ist ein deutsches Gesetz, das die Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten regelt, insbesondere um Steuervermeidung durch die Verlagerung von Einkünften ins Ausland zu verhindern. Es zielt darauf ab, steuerliche Nachteile für den deutschen Fiskus zu vermeiden, die durch die Ausnutzung unterschiedlicher Steuersysteme und niedriger Steuersätze im Ausland entstehen können. Das Gesetz betrifft vornehmlich international tätige Unternehmen, aber auch Privatpersonen, die Einkünfte im Ausland erzielen.

Ziele des Außensteuergesetzes:

  1. Verhinderung von Steuerflucht: Das Gesetz soll verhindern, dass deutsche Steuerpflichtige Einkünfte ins Ausland verlagern, um der deutschen Besteuerung zu entgehen, etwa durch die Nutzung von Steueroasen oder der Gründung von Briefkastenfirmen.
  2. Sicherung der Steuerbasis: Das AStG dient dazu, die in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte zu schützen und sicherzustellen, dass international tätige Personen und Unternehmen ihre weltweiten Einkünfte auch in Deutschland versteuern.
  3. Schließung von Steuerschlupflöchern: Es setzt internationale Standards zur Bekämpfung von Steuervermeidung um, insbesondere im Bereich der Gewinnverlagerung und der Transferpreisgestaltung.

Wichtige Regelungen des Außensteuergesetzes:

  1. Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–14 AStG):
    • Die Hinzurechnungsbesteuerung stellt sicher, dass Einkünfte, die durch ausländische Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländern erzielt werden, in Deutschland versteuert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Wenn ein deutsches Unternehmen eine Beherrschung über eine ausländische Gesellschaft ausübt (mehr als 50 % der Anteile hält) und diese in einem Land mit einem niedrigen Steuersatz (unter 25 %) tätig ist, werden die ausländischen Einkünfte dem deutschen Mutterunternehmen zugerechnet.
    • Dies betrifft primär sogenannte Zwischeneinkünfte, also passive Einkünfte wie Zinsen, Lizenzgebühren oder Dividenden, die oft in Niedrigsteuerländern generiert werden.
  2. Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG):
    • Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn eine natürliche Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlagert. Hierbei wird die stillen Reserven von im Ausland befindlichen Beteiligungen (z.B. Aktien oder Unternehmensanteilen) besteuert, auch wenn diese noch nicht verkauft wurden.
    • Dies soll verhindern, dass Vermögensgegenstände durch einen Umzug ins Ausland der deutschen Besteuerung entzogen werden.
    • Ein Steuerpflichtiger, der mindestens 1 % an einer inländischen Kapitalgesellschaft hält und ins Ausland zieht, muss eine fiktive Veräußerungsgewinnsteuer auf den Wertzuwachs dieser Beteiligungen zahlen.
  3. Vermeidung der doppelten Nichtbesteuerung (§ 50d Abs. 9 EStG):
    • Das Außensteuergesetz regelt auch, dass Einkünfte, die durch Doppelbesteuerungsabkommen eigentlich im Ausland besteuert werden sollen, nicht von der Besteuerung in Deutschland ausgenommen werden, wenn das Ausland die Einkünfte nicht tatsächlich besteuert.
    • Diese Regel verhindert die sogenannte doppelte Nichtbesteuerung, bei der Einkünfte aufgrund von Steuerabkommen in keinem der beteiligten Länder besteuert werden.
  4. Verstrickungsregelungen (§ 4 AStG):
    • Die Verstrickungsregelungen greifen, wenn Vermögenswerte in das Ausland verlagert werden. In diesem Fall wird in Deutschland eine fiktive Veräußerung angenommen, und der Wertzuwachs wird versteuert. Dies soll verhindern, dass Vermögen unbesteuert ins Ausland gebracht wird.
    • Die Besteuerung erfolgt auf den Wertzuwachs, den das Vermögen in Deutschland erzielt hat, bevor es ins Ausland verlagert wurde.
  5. Transferpreisregelungen:
    • Das Außensteuergesetz enthält auch Vorschriften zur Transferpreisgestaltung. Diese Regelungen stellen sicher, dass bei Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen im In- und Ausland marktübliche Preise (sogenannte Fremdvergleichspreise) angesetzt werden.
    • Ziel ist es, Gewinnverlagerungen ins Ausland zu verhindern, die durch künstlich überhöhte oder zu niedrige Preise zwischen verbundenen Unternehmen erreicht werden könnten.
  6. Verfahren zur Verständigung und Streitbeilegung (§ 8 AStG):
    • Bei internationalen Steuerstreitigkeiten, insbesondere bei Doppelbesteuerungen, ermöglicht das AStG ein Verständigungsverfahren zwischen den betroffenen Staaten. Dies dient dazu, Steuerkonflikte zu lösen und eine faire Besteuerung sicherzustellen.

Anwendungsbereich des Außensteuergesetzes:

Das AStG gilt für:

  • Natürliche Personen: Deutsche Staatsbürger oder in Deutschland ansässige Personen, die Einkünfte im Ausland erzielen oder ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
  • Juristische Personen: Deutsche Unternehmen, die Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten im Ausland unterhalten, speziell in Niedrigsteuerländern.

Internationale Zusammenarbeit und Maßnahmen gegen Steuervermeidung:

Das Außensteuergesetz setzt viele internationale Vorgaben um, darunter auch die BEPS-Initiative der OECD (Base Erosion and Profit Shifting). Diese Initiative zielt darauf ab, Gewinnverlagerung und Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen zu verhindern.

Kritik und Herausforderungen:

  1. Komplexität und Bürokratie:
    • Das AStG ist für viele Steuerpflichtige, vorwiegend für mittelständische Unternehmen, aufgrund seiner komplexen Regelungen und Berichterstattungspflichten sehr bürokratisch und schwer verständlich.
  2. Wegzugsbesteuerung:
    • Die Wegzugsbesteuerung wird oft kritisiert, weil sie eine Hürde für Personen darstellt, die aus beruflichen oder privaten Gründen ins Ausland ziehen wollen, ohne ihr Vermögen veräußern zu wollen. Sie können dadurch mit hohen Steuerlasten belastet werden, ohne tatsächlich einen wirtschaftlichen Gewinn erzielt zu haben.
  3. Steuergestaltungsmodelle:
    • Trotz des Außensteuergesetzes nutzen multinationale Unternehmen weiterhin legale Steuergestaltungsmodelle, um Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern. Das Gesetz stellt jedoch sicher, dass solche Modelle strenger überwacht und eingeschränkt werden.

Rechtliche Grundlage:

Das Außensteuergesetz ist in verschiedenen Teilen des deutschen Steuerrechts verankert, darunter:

  • Einkommensteuergesetz (EStG)
  • Körperschaftsteuergesetz (KStG)
  • Gewerbesteuergesetz (GewStG)
  • Abgabenordnung (AO)

Fazit:

Das Außensteuergesetz ist ein zentrales Instrument der deutschen Steuerpolitik, um Steuervermeidung und Gewinnverlagerungen ins Ausland zu verhindern. Es stellt sicher, dass deutsche Steuerpflichtige ihre Einkünfte unabhängig vom Ort ihrer Entstehung ordnungsgemäß versteuern und die Steuerbasis in Deutschland gesichert wird. Insbesondere durch die Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung, Wegzugsbesteuerung und Transferpreisgestaltung nimmt das AStG eine wichtige Rolle in der Bekämpfung von Steuerflucht und aggressiver Steuerplanung ein.

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