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  • Henning Krischke
  • 25. Februar 2025

Das erste Jahr der Holding-GmbH: Vorsicht beim Schachtelprivileg!

  • 4 Min. Lesezeit
  • Recht & Steuern
Vier Glühbirnen, eine leuchtet.
Das erste Jahr der Holding-GmbH: Vorsicht beim Schachtelprivileg!

Die Gründung einer Holding-Struktur bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Optimierungen durch das sogenannte Schachtelprivileg. Dieses ermöglicht es, Gewinnausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften weitgehend steuerfrei zu gestalten. Doch gerade im Gründungsjahr einer Holding-GmbH lauern Fallstricke, die es zu beachten gilt.


Das Schachtelprivileg im Überblick

Gewinnausschüttungen einer GmbH an ihre Gesellschafter unterliegen bei natürlichen Personen der Abgeltungsteuer von 26,375 % (inkl. Solidaritätszuschlag). Alternativ kann das Teileinkünfteverfahren angewendet werden, bei dem 60 % der Ausschüttung dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen. Erfolgt die Ausschüttung jedoch an eine andere Kapitalgesellschaft, beispielsweise von einer Tochter-GmbH an eine Mutter-Holding-GmbH, greift das Schachtelprivileg. Hierbei bleiben 95 % der Ausschüttung steuerfrei; lediglich 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen somit einer effektiven Steuerbelastung von ca. 1,6 % durch Gewerbe- und Körperschaftsteuer.

Praxisbeispiel: Problem im Gründungsjahr

Im Gründungsjahr einer Holding-GmbH ist besondere Vorsicht geboten. Für die Anwendung des körperschaftsteuerlichen Schachtelprivilegs muss die Beteiligungsquote zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10 % betragen. Zwar ist auch ein unterjähriger Erwerb einer Beteiligung von mindestens 10 % begünstigt (§ 8b Abs. 4 Satz 6 KStG), jedoch gelten für die Gewerbesteuer strengere Regeln. Hier setzt das Schachtelprivileg eine Mindestbeteiligung von 15 % voraus, die bereits zu Beginn des Erhebungszeitraums bestehen muss (§ 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG).

Da der Erhebungszeitraum in der Regel mit der Eintragung der Holding-GmbH ins Handelsregister beginnt, kann es zu Problemen kommen, wenn die erforderliche Beteiligungshöhe zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht ist.


Praxisfälle und alternative Betrachtungen

Fall 1: Klassische Holding-Neugründung

  • 22. Dezember im Jahr 01: Gründung der Holding-GmbH beim Notar.
  • 5. Januar im Jahr 02: Eintragung der Holding-GmbH ins Handelsregister.
  • 7. Januar im Jahr 02: Übertragung von 100 % der Anteile der operativen GmbH auf die Holding-GmbH.
  • 22. Dezember im Jahr 02: Ausschüttung von der Tochter-GmbH an die Holding-GmbH.

Problem: Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg greift nicht, weil die Holding-GmbH zum Zeitpunkt der Handelsregistereintragung noch nicht die notwendige 15%-Beteiligung hatte.

Fall 2: Umwandlung einer bestehenden GmbH zur Holding

  • Ein Unternehmer besitzt bereits eine operativ tätige GmbH.
  • Statt eine neue Holding-GmbH zu gründen, überträgt er eine Beteiligung an einer anderen GmbH in seine bestehende Gesellschaft.
  • Vorteil: Da die Gesellschaft bereits besteht, ist die Mindestbeteiligung zu Beginn des Kalenderjahres oft gegeben, sodass das Schachtelprivileg sofort genutzt werden kann.
  • Nachteil: Hier müssen andere steuerliche Aspekte beachtet werden, z. B. mögliche stille Reserven oder das Umwandlungssteuergesetz.

Alternativen zur Holding-Struktur

Nicht immer ist eine Holding-GmbH die optimale Lösung. Je nach Ziel kann eine der folgenden Alternativen vorteilhafter sein:

AlternativeVorteileNachteile
Einzelne Kapitalgesellschaft ohne HoldingWeniger Verwaltungsaufwand, keine KomplexitätKeine steuerliche Vorteilnahme durch das Schachtelprivileg
Familiengesellschaft mit mehreren GesellschafternErleichterte Nachfolgeplanung, klare KapitalstrukturMehr Gesellschafter können zu Interessenskonflikten führen
StiftungslösungLangfristiger Vermögensschutz, steuerliche Vorteile bei gemeinnütziger AusgestaltungHohe Anfangskosten, unwiderrufliche Vermögensübertragung

Empfehlungen für Finanz- und Nachfolgeplaner

  • Ausschüttungen im Gründungsjahr vermeiden: Planen Sie Gewinnausschüttungen erst für das Folgejahr nach der Gründung der Holding-GmbH, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Beteiligungsquoten zu Beginn des Erhebungszeitraums vorliegen.
  • Zeitpunkt der Beteiligungserwerbe beachten: Stellen Sie sicher, dass die Mindestbeteiligungen von 10 % für die Körperschaftsteuer und 15 % für die Gewerbesteuer rechtzeitig erreicht werden.
  • Liquiditätsplanung anpassen: Berücksichtigen Sie bei Akquisitionen und Investitionen die zeitlichen Vorgaben für das Schachtelprivileg, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden.

Checkliste: Wichtige Schritte und rechtliche Grundlagen

SchrittBeschreibungRechtliche Grundlage
1. Gründung der Holding-GmbHNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.§ 2 GmbHG
2. Eintragung ins HandelsregisterAnmeldung der Gesellschaft beim zuständigen Registergericht.§ 7 GmbHG
3. Erwerb der BeteiligungÜbertragung der Anteile der operativen GmbH auf die Holding-GmbH.§ 15 GmbHG
4. Prüfung der BeteiligungsquoteSicherstellen, dass die Mindestbeteiligung von 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums vorliegt.§ 9 Nr. 2a GewStG
5. Planung der GewinnausschüttungFestlegung des Zeitpunkts der Ausschüttung unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorgaben.§ 8b KStG

Fazit

Die Implementierung einer Holding-Struktur bietet erhebliche steuerliche Vorteile. Doch gerade im Gründungsjahr ist eine sorgfältige Planung unerlässlich, um die Voraussetzungen für das Schachtelprivileg zu erfüllen und unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden. Eine enge Abstimmung mit steuerlichen Beratern ist dabei unerlässlich. Durch die Beachtung dieser Schritte können Finanz- und Nachfolgeplaner die Vorteile des Schachtelprivilegs optimal nutzen und steuerliche Fallstricke vermeiden.

HoldingHolding-StrukturSchachtelprivileg

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