Neue Zahlen vom Statistischen Bundesamt und was sie für unsere Beratungspraxis wirklich bedeuten
Stell dir vor, du sitzt in einem Erstgespräch mit einem 52-jährigen Unternehmer. Gut situiert, zwei erwachsene Kinder, Immobilienvermögen, ein Depot. Und dann fällt beiläufig der Satz: „Unser Sohn wohnt noch bei uns. Der ist jetzt 27.”
Eine Aussage, die viele von uns kennen. Und eine, die wir in der Vergangenheit vielleicht zu schnell abgehakt haben. Dabei steckt in diesem einen Satz ein ganzes Bündel an Planungsrelevanz – für die Familie, für das Vermögen, für die Nachfolge.
Das Statistische Bundesamt hat jetzt mit den Erstergebnissen des Mikrozensus 2025 klare Zahlen vorgelegt: 30 % der 25-Jährigen in Deutschland lebten im vergangenen Jahr noch im Haushalt ihrer Eltern. Gegenüber dem stabilen Vorjahreswert von 28 % (2022-2024) ist das ein merklicher Anstieg. Und er kommt nicht überraschend – auch wenn er viele immer noch überrascht.
Die Zahlen im Detail – und was dahintersteckt
Schauen wir genauer hin. Der Wert von 30 % gilt für alle 25-Jährigen. Aufgeschlüsselt nach Geschlecht zeigt sich ein klares Bild: Jeder dritte 25-jährige Mann (36 %) wohnt noch bei den Eltern, bei den Frauen ist es knapp jede Vierte (23 %). Dieser Unterschied setzt sich fort: Mit 30 Jahren leben noch 13 % der Männer im Elternhaus – aber nur 7 % der Frauen. Erst mit 40 Jahren gleicht sich das Bild weitgehend an (5 % Männer, 2 % Frauen).
Interessant ist dabei, wer diese Menschen sind. 77 % der 25- bis 34-Jährigen, die noch im Elternhaus wohnen, sind erwerbstätig – davon 80 % in Vollzeit. Wir reden also nicht über eine Generation, die keine Lust auf Eigenverantwortung hat. Wir reden über Menschen, die arbeiten, Geld verdienen und trotzdem nicht ausziehen. Das ist ein strukturelles Signal, kein charakterliches.
Im europäischen Vergleich steht Deutschland mit einem durchschnittlichen Auszugsalter von 24,1 Jahren noch vergleichsweise gut da – der EU-Schnitt liegt bei 26,3 Jahren. Kroatien markiert mit 31,5 Jahren das andere Ende der Skala, Finnland mit 21,3 Jahren das früheste Auszugsverhalten. Frauen in Deutschland verlassen das Elternhaus im Schnitt mit 23,3 Jahren, Männer mit 24,8 Jahren.
Der eigentliche Grund: Der Wohnungsmarkt
Wer die Zahlen verstehen will, muss den deutschen Wohnungsmarkt verstehen. Die durchschnittliche Neubaumiete in den acht größten deutschen Städten lag im zweiten Halbjahr 2025 bei 21,92 Euro pro Quadratmeter4 – und damit in Städten wie München oder Frankfurt für eine 50-m²-Wohnung bei über 1.100 Euro kalt pro Monat. Der bundesweite Mietpreisindex dürfte 2025 auf rund 11,40 Euro pro Quadratmeter steigen, was für eine durchschnittliche Wohnung mit 69 m² bereits rund 787 Euro kalt bedeutet 2.
Für jemanden, der frisch ins Berufsleben eingestiegen ist und vielleicht 2.500 bis 3.000 Euro brutto verdient, kann das schnell ein Drittel oder mehr des Nettoeinkommens verschlingen – noch bevor Nebenkosten, Kaution oder erste Möbel anstehen. Es ist also weniger eine Frage der Einstellung als eine des schlichten ökonomischen Kalküls.
Was auf den ersten Blick wie ein Kostenvorteil wirkt, hat jedoch eine Kehrseite, die in unserer Beratung oft unterbelichtet bleibt.
Das stille Problem: Verschobene Vermögensbiografien
Hier wird es für uns als Planer wirklich relevant. Denn wer mit 25 noch zuhause wohnt, spart zwar Miete – spart aber oft nicht systematisch. Die eingesparte Miete fließt selten konsequent in Altersvorsorge oder Kapitalanlage. Sie wird konsumiert, ausgegeben, im besten Fall spontan angelegt.
Gleichzeitig fehlen wichtige Erfahrungen: der erste eigene Haushalt mit echten Fixkosten, das erste Kassenbuch mit Strom, Internet und Lebensmitteln, die erste Konfrontation mit dem Thema Rücklagen. Wer nie eine Waschmaschine kaufen musste, weil die der Eltern mitbenutzt wird, entwickelt kein Gespür für den Wert finanzieller Puffer.
Das hat messbare Konsequenzen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) hat in einer Studie vom Dezember 2025 die Altersvorsorgelücke zwischen Mietern und Eigentümern untersucht und dabei deutlich gemacht, wie zentral der Zeitpunkt des ersten eigenverantwortlichen Finanzhandelns für die spätere Vermögenssituation ist 11. Je später dieser Zeitpunkt kommt, desto schwieriger wird es, strukturelle Rückstände aufzuholen – auch dann, wenn das Einkommen stimmt.
Die Frühstart-Rente, die der Regierungsentwurf für das Altersvorsorgereformgesetz vom Dezember 2025 vorsieht, adressiert genau dieses Problem: Kinder und Jugendliche sollen künftig ein Startkapital erhalten, das ihnen den frühen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglicht 14. Ein richtiger Schritt – aber er ändert nichts daran, dass die Gewohnheitsbildung rund um Geld maßgeblich im Elternhaus stattfindet 10.
Was das für die Elterngeneration bedeutet
Und damit kommen wir zur zweiten, mindestens genauso wichtigen Seite dieses Themas: den Eltern.
Ein Kind, das mit 27 noch zuhause wohnt, verändert die Lebens- und Finanzplanung der Eltern. Nicht dramatisch, aber spürbar. Die Betriebskosten des Haushalts steigen, die eigene Reisefreiheit oder Wohnveränderungsplanung wird implizit zurückgestellt. Manchmal zahlen die Eltern bewusst oder unbewusst weiter mit – Urlaub, Auto, größere Anschaffungen.
Das alles passiert oft ohne klare Absprache, ohne Planung, ohne steuerliche Gestaltung. Und genau hier liegt für uns als Berater ein wertvolles Gesprächsfeld.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine erste Schenkung? Das ist die Frage, die sich aus dieser Situation fast automatisch ergibt. Der Schenkungsfreibetrag für Kinder beläuft sich auf 400.000 Euro alle zehn Jahre pro Elternteil – macht 800.000 Euro für beide Eltern in einem Zehnjahreszeitraum 24. Wer heute, mit dem Kind noch im Haus, die erste Tranche überträgt, startet die Zehnjahresfrist früh und schafft Spielraum für spätere Gestaltungen.
Gleichzeitig stellt sich bei Familien mit Immobilienvermögen die Frage, ob eine Übertragung der selbstgenutzten oder einer Anlageimmobilie sinnvoll ist. Eine Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt erlaubt es den Eltern, weiterhin im Objekt zu wohnen oder Mieteinnahmen zu beziehen, reduziert dabei aber den steuerpflichtigen Schenkungswert erheblich 23. Wer die Immobilie stattdessen verkauft – auch innerhalb der Familie – löst keine Grunderwerbsteuer aus, da Übertragungen zwischen Eltern und Kindern davon befreit sind 19.
Praxisblick: Drei Typen, die uns begegnen
In der täglichen Beratung kristallisieren sich aus dieser Konstellation regelmäßig drei Typen heraus, die unterschiedliche Antworten brauchen:
Typ 1: Der „Heimschläfer mit Vollzeitjob” Dieser junge Erwachsene verdient gut, hat kaum Fixkosten und hortet – oder konsumiert. Für ihn ist der erste Schritt keine Produktempfehlung, sondern ein Gespräch über Budgetstruktur, automatisiertes Sparen und den Aufbau eines ersten Depots. Hier empfiehlt sich die Eltern-Kind-Beratung, bei der wir beide Generationen gleichzeitig am Tisch haben.
Typ 2: Die Eltern im „Sandwich” Sie stehen zwischen der Unterstützung des erwachsenen Kindes und der eigenen Planung für Ruhestand oder Pflegeabsicherung. Hier brauchen wir Klarheit: Welche finanzielle Unterstützung läuft, in welcher Form, und wie wirkt sie sich auf den eigenen Cashflow aus? Oft hilft ein stiller Kassensturz – ohne das Kind dabei.
Typ 3: Die Familie mit Substanz und Nachfolgebedarf Hier wird die statistische Randnotiz zum strategischen Thema. Wenn das Kind sowieso noch zuhause ist und kein unmittelbarer Auszug geplant ist, warum dann nicht die Zeit nutzen, um die erste Übertragung zu starten, Vollmachten zu klären und die Nachfolge mit einem langen Zeithorizont anzugehen?
Was wir konkret tun können
Der Mehrwert, den wir als Berater in dieser Situation stiften können, ist größer als er auf den ersten Blick erscheint. Ein paar konkrete Ansätze:
Schenkungsstrategie frühzeitig initiieren. Der Zehnjahrestakt bei Schenkungsfreibeträgen macht es sinnvoll, früh zu beginnen – nicht erst, wenn das Kind auszieht oder heiratet. Eine gestaffelte Übertragung von Liquidität, Depot oder Immobilienanteilen lässt sich mit überschaubarem Aufwand steuerlich sauber gestalten.
Finanzielle Sozialisation als Beratungsthema. Es klingt ungewohnt, aber es ist legitim: Das Gespräch mit Eltern über die finanzielle Erziehung ihrer erwachsenen Kinder. Nicht moralisierend, sondern planungsgetrieben. Wer das Kind in die Depoteröffnung oder die erste Beratungssitzung einbezieht, legt langfristig den Grundstein für eine Beziehung über Generationen.
Wohnungsfrage als Investitionsfrage neu rahmen. Statt zu warten, bis das Kind selbst eine Wohnung sucht: Warum nicht gemeinsam überlegen, ob eine Elternschenkung als Eigenkapitalgrundlage für einen Immobilienerwerb dient? Die Zinsen sind 2025/2026 stabiler als noch 2022/2023, der Markt in einigen Regionen wieder zugänglicher.
Vollmachten und Dokumentation nicht vergessen. Wer als Familie finanziell enger zusammenlebt, als es der Kalender vermuten lässt, sollte auch rechtlich klare Verhältnisse haben. Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten, klare Vereinbarungen über etwaige Zuschüsse – das sind keine Themen für Krisensituationen, sondern für ruhige Gesprächsmomente.
Fazit: Eine Zahl, die mehr erzählt als sie verspricht
30 % der 25-Jährigen wohnen noch zuhause. Auf den ersten Blick eine demografische Kuriosität, im zweiten Blick ein Spiegel unserer Zeit – steigender Wohnkostenbelastung, verzögerter Vermögensbiografien, veränderter Familienkonstellationen.
Für uns als Finanz- und Nachfolgeplaner ist diese Zahl eine Einladung. Eine Einladung, das Gespräch mit unseren Mandanten um eine Dimension zu erweitern, die oft unter dem Radar bleibt: Wie wohnen die Kinder? Was passiert finanziell zwischen den Generationen, bevor der erste Erbfall oder die erste große Schenkung offiziell auf den Tisch kommt?
Die besten Beratungsmomente entstehen nicht immer aus großen Lebensereignissen. Manchmal entstehen sie aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts – und der Frage, die man danach dem Mandanten stellt.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Mikrozensus 2025, Pressemitteilung Nr. N044 vom 1. Juli 2026