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  • Henning Krischke
  • 18. November 2025

Digitale Konsum- und Zahlungsaufschubmodelle als Risikofaktor

  • 9 Min. Lesezeit
  • Beraterwissen,Finanzplanung
Kreditkarte und Warenkorbsymbol, Text über Online-Käufe.
Digitale Konsum- und Zahlungsaufschubmodelle als Risikofaktor

1. Einleitung

Die digitale Transformation des Konsumverhaltens verändert nicht nur Einkaufsgewohnheiten, sondern hat zunehmend Auswirkungen auf die private Finanzlage und damit auf die Finanz‐ und Nachfolgeplanung. Laut der aktuellen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Nr. N066 vom 17.11.2025) suchten rund 577.400 Personen im Jahr 2024 eine Schuldnerberatung auf – und bei 29 % davon bestanden Schulden bei Online- und Versandhändlern. Gleichzeitig zeigt sich eine stärkere Betroffenheit jüngerer Menschen und Frauen. Diese Entwicklung birgt für Finanz- und Nachfolgeplaner vielfältige Implikationen: Konsumrückstände bei Onlinehändlern als Teil der Schuldenstruktur müssen in Budgetanalysen berücksichtigt werden, Risiken im Vermögenserhalt und in der Generationenfolge müssen neu bewertet werden.
Im folgenden Beitrag werden zunächst die zentralen Daten und Zusammenhänge dargestellt, anschließend Auswirkungen für die Praxis analysiert, gefolgt von konkreten Handlungsempfehlungen und einem Ausblick.

2. Aktueller Datenstand & Trendanalyse

2.1 Kernaussage der Mitteilung

  • Im Jahr 2024 suchten rund 577.400 Personen Beratung bei Schuldnerberatungsstellen in Deutschland.
  • Von diesen hatten 29 % Schulden bei Online- und Versandhändlern.
  • Dieser Anteil ist gegenüber 2019 (27 %) leicht gestiegen.
  • Besonders betroffen sind jüngere Menschen und Frauen.
  • Weitere häufige Gläubiger bei Überschuldung sind öffentliche Gläubiger (z. B. Sozialkassen; Anteil ca. 57 %) sowie Telekommunikationsunternehmen (ca. 48 %).
    Diese Daten machen deutlich: Nicht nur klassische Kreditschulden sind relevant – auch Konsum‐ und Handelsverbindlichkeiten im digitalen Umfeld tragen in erheblichem Maße zur Überschuldung bei.

2.2 Ergänzende Datenlage

Zusätzlich sei auf folgende relevante Befunde verwiesen:

  • Laut dem Statistischen Bundesamt kauften im Jahr 2024 gut 83 % der 16- bis 74-Jährigen bereits mindestens einmal online ein. Statistisches Bundesamt
  • In der Überschuldungsstatistik für 2023 lag der Anteil der Ratsuchenden mit Verbindlichkeiten bei Online-/Versandhändlern bei 30 %. Statistisches Bundesamt+1
  • Laut der Überschuldungsstatistik 2023 betrugen die durchschnittlichen Gesamtverbindlichkeiten der Ratsuchenden rund 31.565 Euro. Statistisches Bundesamt+1
    Diese Daten zeigen den Kontext: Online-Konsum ist sehr verbreitet und das Risiko, dass zumindest Teilverbindlichkeiten aus dem digitalen Handelsbereich zur Überschuldung beitragen, ist nicht marginal.

2.3 Interpretation im Trend

Der Anstieg des Anteils von Onlinehändler‐Schulden bei überschuldeten Ratsuchenden (von 27 % in 2019 auf 29 % in 2024) mag auf den ersten Blick moderat erscheinen, doch im Zusammenspiel mit der zunehmenden Digitalisierung des Konsums und neuen Zahlungsaufschub‐ und Ratenmodellen (z. B. „Buy Now, Pay Later“) gewinnt dieser Trend an Bedeutung. Zudem ist die Verwundbarkeit jüngerer Generationen sowie von Frauen besonders ausgeprägt – was in der Nachfolge- und Generationenplanung aktiviert werden muss.

3. Bedeutung für die private Finanzplanung

3.1 Konsumverbindlichkeiten als Risiko in der Liquiditätsplanung

Viele klassische Finanz‐ und Nachfolgeplanungen legen ihren Fokus auf große Vermögenswerte (Immobilien, Firmenanteile, Kapitalanlagen) und auf klassische Verbindlichkeiten (Immobilienkredit, Konsumentenkredit, Leasing). Die aktuelle Datenlage zeigt jedoch, dass kleinere Verbindlichkeiten im Online‐ und Versandhandel durchaus Teil des Überschuldungsrisikos sind. Für die Finanzanalyse bedeutet das:

  • Jede Budget‐Analyse muss eine systematische Erfassung von Verbindlichkeiten bei Onlinehändlern und Versandhäusern enthalten – inklusive Zahlungsaufschub‐ und Ratenkäufen.
  • Liquiditätsreserven müssen vor dem Hintergrund gehalten werden, dass digitale Konsummodelle kurzfristig Cash‐Flow belasten können.
  • In der Nachfolgeplanung ist zu prüfen, ob die künftige Generation (Erbe, Nachfolger) solche Konsum‐ und Zahlungs-risiken bereits trägt oder trägt-gefährdet ist.

3.2 Generationenfolge und Vermögenserhalt

Im Nachfolge‐ und Vermögenstransfer ist traditionell auf steuerliche, rechtliche und vermögensstrategische Aspekte fokussiert – kaum aber auf das Konsumverhalten der Nachfolger. Die aktuelle Mitteilung zeigt: Jüngere Generationen (z. B. 20- bis 24-jährige Ratsuchende: Anteil mit Onlinehändler-Schulden 40 % laut 2023er Daten) sind besonders betroffen. Statistisches Bundesamt Bei Vermögensübergaben ist daher kritisch zu hinterfragen:

  • Ist beim künftigen Empfänger ein Budget- und Schuldenbewusstsein vorhanden bzw. aufgebaut worden?
  • Wird das übertragene Vermögen durch kleine Konsumschulden gefährdet?
  • Sind Vorgaben, Kontrollmechanismen oder Rücklagen-pflichten in der Übergabe gestaltet, um Konsumrisiken zu begrenzen?
    Eine Übertragung ohne Beachtung dieser Faktoren kann dazu führen, dass das vermögensstrategische Ziel (Wahrung und Wachstum des Vermögens über Generationen) durch Konsumeinflüsse unterminiert wird.

3.3 Dokumentation, Risikohinweise und Beratungs-Pflichten

Als Finanz- und Nachfolgeplaner müssen Sie nicht nur technische Lösungen liefern, sondern auch umfassende Risikoberatung leisten. Die Datenlage weist deutlich hin auf Konsum- und Zahlungsaufschubrisiken. Daher gilt:

  • Verbindlichkeiten bei Onlinehändlern müssen im Mandantenprofil erfasst, dokumentiert und bei der Risikoeinschätzung gewichtet werden.
  • Bei jüngeren Klientinnen/Klienten und bei Frauen ist besondere Sensibilisierung nötig – da statistisch die Quote höher ist und das Risiko stärker ausgeprägt.
  • Beratungspflichten hinsichtlich Überschuldung und Liquiditätsrisiken müssen erfüllt und dokumentiert werden – z. B. Hinweis auf mögliche Schuldnerberatung oder Verbraucherinsolvenz, wenn Zahlungsrückstände sich anhäufen.
  • In der Nachfolgeberatung ist auch die Pflicht zur Offenlegung möglicher Konsum-Verbindlichkeiten der zukünftigen Generation einzuplanen (z. B. im Übergabevertrag).

4. Konkrete Handlungsempfehlungen für die Beratungspraxis

Empfehlung 1: Standard-Check „Digitale Konsum- und Zahlungsaufschubverbindlichkeiten“

Implementieren Sie eine standardisierte Checkliste für alle Mandate zur Erfassung von Konsumregelungen im Onlinebereich, z. B.:

  • Liste aller bestehenden Ratenkäufe (insbesondere Onlinehändler, Versandhäuser)
  • Verbindlichkeiten aus Zahlungsaufschub („Kauf – Zahlung später“)
  • Monatliche Belastung durch diese Verbindlichkeiten
  • Status (rückständig?- nein/ja)
  • Risikoindikator: Alter, Geschlecht, Haushaltstyp (z. B. Singlehaushalt)
    Dies sollte bei der Budgetanalyse und bei jeder Vermögens- bzw. Nachfolgeplanung erfolgen.

Empfehlung 2: Liquiditätsreserve definieren und im Übergabeprozess verankern

Setzen Sie gemeinsam mit dem Mandanten eine Liquiditätsreserve fest (z. B. 3–6 Monate Nettomonatsausgaben) nach Abzug aller Konsum- bzw. Zahlungsaufschubverpflichtungen. In der Übergabeplanung kann folgendes vereinbart werden:

  • Das übertragende Vermögen darf erst nach Nachweis einer Konsum- und Rücklagenstrategie ausgezahlt werden.
  • Der Übernehmer verpflichtet sich, innerhalb eines Jahres eine schriftliche Konsumbudgetplanung vorzulegen.
  • Im Übergabevertrag wird geregelt, dass zunächst eine Konsum-Rücklage gebildet wird, bevor größere Ausgaben erfolgen dürfen.

Empfehlung 3: Sensibilisierung und „Finanzbildungsmodul“ für risikoreiche Gruppen

Beachten Sie, dass jüngere Generationen und Frauen statistisch stärker gefährdet sind. Statistisches Bundesamt+1 Daher:

  • Entwickeln Sie mit Ihren Mandanten ein Modul zur digitalen Konsumfalle (z. B. „Buy Now, Pay Later“, Ratenkauf im Versandhandel) inklusive Erläuterung der Häufigkeit und Dimension laut Statistik.
  • Führen Sie für jüngere Mandaten ein Workshopformat ein: „Digitale Konsumfallen & Budgetsteuerung“.
  • In Nachfolgeberatungen mit Frauen als Empfängerinnen die Konsum-/Ratenstruktur frühzeitig analysieren und ggf. Zusatzvereinbarungen zur Rücklagenbildung oder Konsumkontrolle vereinbaren.

Empfehlung 4: Monitoring und Nachfolgetermine planen

Setzen Sie sich mit Mandanten auf regelmäßige Follow-Up-Termine (z. B. halbjährlich) zur Überprüfung:

  • Ist das Konsumverhalten stabil?
  • Haben sich neue Online-Ratenkäufe angesammelt?
  • Liegt eine Liquiditätsreserve weiterhin vor?
  • Gibt es neue Zahlungsrückstände bei Onlinehändlern?
    Eine solche systematische Nachkontrolle reduziert das Risiko, dass Konsum-schulden unerkannt die Vermögensstrategie gefährden.

Empfehlung 5: Dokumentation der Beratung mit Fokus auf Konsum-/Online-Risiken

Stellen Sie sicher, dass Ihre Beratungsmappen (ob digital oder physisch) enthalten:

  • Hinweis auf Risiko digitaler Konsum- und Zahlungsaufschubmodelle
  • In der Nachfolgeplanung: Vereinbarung oder Empfehlung zur Konsumkontrolle und Schuldenoffenlegung
  • Checkliste mit Statusaufnahme Onlinehändler-Schulden
  • Regelung für Rücklagen- und Liquiditätsreserve
    Diese Dokumentation schützt nicht nur den Mandanten, sondern auch Beraterseite – insbesondere bei Haftungsfragen im Risikoübertrag im Nachfolgeprozess.

5. Fallstudien aus der Praxis

Fallstudie A: Junger Erwerbstätiger mit Erbschaft

Ein 30-jähriger Angestellter erbt eine Wohnung im Wert von 200.000 Euro. Bei der Budgetanalyse zeigt sich, dass er monatlich Ratenkäufe bei Online-Versandhändlern über ca. 250 Euro leistet. In der Übergabeberatung wird vereinbart: Die Wohnung wird zunächst als Kapitalanlage verpachtet, der Erbe hat 12 Monate Zeit, Rücklagen im Umfang von zwei Nettomonatsausgaben zu bilden und neue Konsum-Ratenkäufe einzuschränken. Erst nach Nachweis der Rücklage wird der vollständige Besitz auf ihn übertragen.

Fallstudie B: Vermögensübergabe an Tochter mit hoher Onlinekonsumquote

Eine Unternehmerin plant die schrittweise Übertragung ihres Betriebsvermögens an ihre Tochter (45 Jahre). Im Rahmen der Konsum-Analyse zeigt sich: die Tochter tätigt häufig Online-Zahlungsaufschub-Käufe im Versandhandel. Als Vorsorge wird im Übergabevertrag eine Konsumgrenze festgelegt (max. 1 % des jährlichen Übertragswerts darf in Online-Zahlungsaufschub gehen) und sie verpflichtet sich, ein Haushaltsbudget mit monatlicher Konsumauswertung vorzulegen. Zusätzlich wird eine Rücklage von 6 Monatsausgaben im Treuhandkonto gebildet, bevor die nächste Tranche der Übertragung erfolgt.

Fallstudie C: Beratung älterer Mandantschaft mit Fokus auf Generationenrisiko

Ein Finanz- und Nachfolgeplaner betreut eine Familie mit zwei Söhnen (25 und 28 Jahre). Beide haben bereits kleinere Online-Konsumverpflichtungen und Zahlungsaufschub-Modelle laufen. In der Nachfolgeplanung wird ein Modul „Digitale Konsumfallen“ durchgeführt. Gemeinsam mit den Söhnen wird ein Konsumbudget aufgestellt, eine Verpflichtung zur jährlichen Konsum-überprüfung vereinbart, sowie eine Liquiditätsreserve (6 Monate Ausgaben) innerhalb der Familienstruktur eingerichtet, bevor das Familienunternehmen übertragen wird.

6. Ausblick & Schlussbemerkung

Die Dynamik digitaler Konsum- und Zahlungsaufschubmodelle wird sich voraussichtlich weiter verstärken – weniger aus technologischen Gründen als durch gesellschaftliche Gewohnheits- und Verhaltensmuster sowie durch das Finanzierungsumfeld (niedrige Zinsen, neue Zahlungsformen). Aus der Perspektive der Finanz- und Nachfolgeplanung ergeben sich daraus zwei zentrale Herausforderungen: Erstens — die konsequente Integration der Konsum- und Onlinefinanzierungsrisiken in die Planungssystematik; zweitens — die präventive Gestaltung von Vermögensübergabeprozessen, die nicht nur steuerlich und rechtlich sicher sind, sondern auch verhaltensökonomische Fallstricke adressieren.

Für Finanz- und Nachfolgeplaner heißt das: Die klassische Vermögensstruktur-Analyse genügt nicht mehr alleine. Vielmehr muss die Finanz-verhaltens-Ebene (insbesondere Jugend‐ und Onlinekonsumverhalten) systematisch berücksichtigt und dokumentiert werden. Die aktuelle Statistik (29 % der Ratsuchenden mit Onlinehändler-Schulden) fungiert als Warnsignal und praktischer Aufhänger, um das Thema im Mandat aktiv zu behandeln.


Anhang A: Handlungsschritte

Nr.SchrittVerantwortlichTermin
1Aufnahme aller bestehenden Ratenkäufe und Zahlungsaufschubverträge (Online/Versand)Berater & Mandantsofort
2Erstellung Konsumbudget inkl. Limit für Online-/Kauf auf RatenMandantinnerhalb 1 Monat
3Definition Liquiditätsreserve (z. B. 3-6 Monatsausgaben)Mandantbinnen 3 Monaten
4Integration Rücklagen- und Konsumgrenzen in Vermögens-/NachfolgevertragBeraterbei Übergabeplanung
5Einführung Monitoring-Termin halbjährlich zur Konsum-/SchuldenprüfungBeraterlaufend
6Sensibilisierung jüngerer Generationen & Frauen über digitales KonsumrisikoBeraterSchulungsbeginn sofort
7Dokumentation aller Hinweise zu digitalen Konsum-/Zahlungsrisiken im BeratungsprotokollBeraterbei jedem Mandat
8Prüfung bei Übergabe: Empfänger ist frei von neuen Konsum-VerbindlichkeitenBerater & Mandantvor Übertragung

Anhang B: Rechtliche Quellen und Fundstellen

RechtsquelleBeschreibungFundstelle
Verbraucherinsolvenzordnung (VerfInsO)Regelt Verbraucherinsolvenzverfahren bei zahlungsunfähigen PersonenBGBl I 2015 / …
§ 13 Abs. 1 VerfInsOAufnahme Antragsberechtigung durch Verbraucher…
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im Online- und VersandhandelRegelt Zahlungsaufschub- und Ratenkaufangebote im E-CommerceEntwurf 2024 / 2025
§§ 488 ff. BGB (Kreditvertrag)Allgemeine Vorschriften zu Kreditverträgen (auch Raten- und Zahlungsaufschubverträge)BGB, aktuelle Fassung
Hinweisgeberschutz- und DokumentationspflichtenVerpflichtung zur Sicherstellung der Aufklärung bei Verbindlichkeitenz. B. IDD, UDiG (je nach Kontext)

Anhang C: Zusammenfassung der wichtigsten Praxisimplikationen

  • Etwa 29 % der Ratsuchenden 2024 bei Schuldnerberatungen hatten Schulden bei Online- und Versandhändlern – ein belegter Konsum-/Zahlungsaufschub-Risikofaktor.
  • In der Finanz- und Nachfolgeplanung muss dieser Aspekt systematisch integriert werden – insbesondere in Budget- und Liquiditätsanalysen sowie in Vermögens- und Nachfolgevertragsgestaltungen.
  • Jüngere Generationen und Frauen sind statistisch stärker betroffen – hier ist besondere Sensibilität gefragt.
  • Praktische Maßnahmen umfassen Konsumerhebung, Rücklagenbildung, Vertragsgestaltung mit Konsumgrenzen, Monitoring und dokumentierte Risikohinweise.
  • Die klassische Vermögensanalyse reicht nicht aus: Die Verhaltensdimension (digitaler Konsum, Zahlungsaufschub) gewinnt in der Beratung an Bedeutung.
KonsumverhaltenSchuldnerberatungVerbindlichkeiten

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