In der Beratung von vermögenden Mandanten spielt die Steueroptimierung eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um internationale Trust-Strukturen geht. Eine jüngst ergangene Entscheidung des Finanzgerichts München verdeutlicht, dass bei Ausschüttungen aus ausländischen Trusts, die einem deutschen Begünstigten zufließen, eine Doppelbelastung mit Schenkungsteuer und Einkommensteuer drohen kann. Dies betrifft vorwiegend steuerlich intransparente Familientrusts, bei denen Begünstigte sowohl Ansprüche auf Einkommen als auch auf das Kapital des Trusts haben.
Rechtlicher Hintergrund
Das Finanzgericht München hat in seinem Urteil vom 3. Juli 2024 (Az. 4 K 2033/16) entschieden, dass Ausschüttungen aus einem steuerlich intransparenten, ausländischen Trust sowohl der Schenkungsteuer (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG) als auch der Einkommensteuer unterliegen können. Dabei wird das Einkommen des Trusts den Begünstigten anteilig zugerechnet und versteuert, obwohl tatsächlich kein Liquiditätszufluss stattfindet (sogenannte „dry income“-Besteuerung). Sobald die Ausschüttung erfolgt, wird sie nicht mehr der Einkommensteuer unterworfen, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Beträge bereits im Rahmen der Zurechnungsbesteuerung versteuert wurden. Dennoch kann die Schenkungsteuer bei späteren Ausschüttungen greifen, was zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung führen kann.
Relevanz für die Beratungspraxis
Finanz- und Nachfolgeplaner müssen Mandanten, die Begünstigte eines ausländischen Trusts sind, auf diese steuerlichen Fallstricke hinweisen. Besonders kritisch ist, dass Deutschland nur wenige Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Schenkungsteuer abgeschlossen hat, was bedeutet, dass die Schenkungsteuer in vielen Fällen nicht durch solche Abkommen abgemildert wird. Ein weiterer Aspekt ist die Tatsache, dass auch der bloße Wohnsitz in Deutschland (z.B. eine Schlafgelegenheit) bereits eine Steuerpflicht auslösen kann, was Planer in der Beratung berücksichtigen sollten.
Beispiel aus der Praxis
Stellen Sie sich einen Mandanten vor, der in Deutschland steuerlich ansässig ist und Begünstigter eines in den USA ansässigen Familientrusts ist. Der Trust zahlt sowohl Einkünfte aus Kapitalanlagen als auch aus dem Trustkapital aus. Zunächst werden diese Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterworfen, obwohl der Mandant noch keinen tatsächlichen Zufluss von Mitteln hat. Später, bei einer tatsächlichen Ausschüttung, wird der Betrag nicht erneut der Einkommensteuer unterworfen, allerdings fällt zusätzlich die Schenkungsteuer an, da es sich um eine Zuwendung aus dem Trust handelt. In diesem Fall wäre eine strukturierte Steuerplanung dringend erforderlich, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.
Praktische Empfehlungen für Berater
- Rechtzeitige Beratung: Begünstigte eines ausländischen Trusts sollten frühzeitig steuerlichen Rechtsrat einholen, um steuerliche Nachteile zu minimieren. Eine vorausschauende Planung kann verhindern, dass der Begünstigte durch doppelte Besteuerung belastet wird.
- Keine Ansprüche zuteilen: Wenn möglich, sollten keine konkreten Ansprüche auf Einkommen oder Vermögen zugeteilt werden, um die Schenkungsteuer zu vermeiden.
- Doppelbesteuerungsabkommen prüfen: Prüfen Sie, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung findet. Besonders relevant sind Abkommen mit den USA, Frankreich und der Schweiz, da diese Länder entsprechende Verträge mit Deutschland haben.
Checkliste für Finanz- und Nachfolgeplaner
Schritt | Beschreibung | Rechtliche Quelle |
---|---|---|
Steuerliche Transparenz prüfen | Ist der Trust steuerlich transparent oder intransparent? | § 15 AStG (Außensteuergesetz) |
Besteuerung der Einkünfte | Wurden Einkünfte bereits im Rahmen der Zurechnungsbesteuerung versteuert? | § 20 AStG (Treaty Override) |
Schenkungsteuerpflicht prüfen | Handelt es sich um einen Zwischenberechtigten oder um ermessensabhängige Ausschüttungen? | § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG |
Doppelbesteuerungsabkommen prüfen | Existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die Schenkungsteuer berücksichtigt? | OECD Model Tax Convention |
Wohnsitzregelungen beachten | Löst der Wohnsitz in Deutschland eine Steuerpflicht aus? | § 1 EStG (Einkommensteuergesetz) |
Finanz- und Nachfolgeplaner müssen in der Beratung internationaler Trust-Strukturen eine genaue Steuerprüfung durchführen, um Mandanten vor ungewollten Doppelbesteuerungen zu schützen. Durch vorausschauende Planung und die Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen können potenzielle steuerliche Belastungen gemindert werden.
Dieser Beitrag liefert wertvolle Anregungen für die praktische Arbeit und bietet gleichzeitig eine fundierte Grundlage, um Mandanten optimal zu beraten und ihre Vermögensnachfolge zu planen.