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  • Henning Krischke
  • 31. August 2023

Erben in der Landwirtschaft: Was in Deutschland gilt und sich ändert

  • 2 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Erben in der Landwirtschaft: Was in Deutschland gilt und sich ändert

Das landwirtschaftliche Erbrecht in Deutschland hat das Ziel, landwirtschaftliche Betriebe als Einheit zu erhalten und sie vor einer Zersplitterung zu schützen. Dies ist besonders wichtig, da viele landwirtschaftliche Betriebe in Familienbesitz sind und über Generationen weitergegeben werden.

Ein zentrales Element des landwirtschaftlichen Erbrechts ist die Höfeordnung. Sie sorgt dafür, dass nach einem Todesfall der Hof als Einheit erhalten bleibt. Allerdings ist die Höfeordnung in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Während die nordwestdeutsche Höfeordnung nur in bestimmten Bundesländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg gilt, wird in anderen Bundesländern das allgemeine Erbrecht nach dem BGB angewendet. Dies macht das Erbrecht in der Landwirtschaft komplex und uneinheitlich.

Anstehende Änderungen der Höfeordnung ab 2025

Die landwirtschaftliche Erbschaft in Deutschland steht vor bedeutenden Veränderungen, insbesondere im Hinblick auf die Höfeordnung. Ein zentrales Element dieser Änderungen ist die Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft treten wird.

Bisher basierte die Höfeordnung auf der sogenannten Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer. Mit der anstehenden Grundsteuerreform wird diese Einheitsbewertung jedoch abgeschafft. Dies hat direkte Auswirkungen auf die nordwestdeutsche Höfeordnung, da sie spezifisch auf die Einheitsbewertung Bezug nimmt.

Ein konkretes Beispiel für die Auswirkungen dieser Änderung ist die Regelung für “weichende Erben”. Aktuell haben weichende Erben Anspruch auf eine Abfindung, die auf der Grundlage des Hofeswertes berechnet wird, und zwar in Höhe des 1,5-Fachen des Einheitswertes. Mit der Abschaffung der Einheitsbewertung muss also eine neue Bemessungsgrundlage für die Abfindung gefunden werden.

Das Bundesjustizministerium hat bereits angekündigt, dass es beabsichtigt, rechtzeitig einen Entwurf für die Änderung der Höfeordnung zum 1. Januar 2025 vorzulegen. Dies unterstreicht die Dringlichkeit und Bedeutung der anstehenden Änderungen.

Drei Denkanstöße für beratende Finanz- und Nachfolgeplaner:

  1. Komplexität des Erbrechts: Wie können Finanz- und Nachfolgeplaner ihre Klienten am besten über die verschiedenen Regelungen des landwirtschaftlichen Erbrechts in den verschiedenen Bundesländern informieren und beraten?
  2. Vorbereitung auf den Erbfall: Wie können Landwirte und ihre Familien am besten auf den Erbfall vorbereitet werden, um sicherzustellen, dass der Betrieb als Einheit erhalten bleibt?
  3. Änderungen in der Höfeordnung: Welche Auswirkungen wird die Änderung der Höfeordnung im Jahr 2025 auf die landwirtschaftlichen Betriebe haben und wie können Finanz- und Nachfolgeplaner ihre Klienten darauf vorbereiten?

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