Ab 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende steuerliche Neuerung in Kraft: Die Pauschale für Erbfallkosten wird von bisher 10.300 EUR auf 15.000 EUR erhöht. Dies markiert die erste Anpassung seit 1996 und stellt einen entscheidenden Schritt dar, um Erben angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten zu entlasten. Doch was bedeutet das konkret für die Nachlassplanung und wie können Finanzplaner dieses Thema aktiv in der Beratung integrieren?
Die Erbfallkostenpauschale im Überblick
Die Pauschale ist ein pauschaler Betrag, der ohne Nachweis von konkreten Rechnungen vom Nachlasswert abgezogen wird. Ziel ist es, typische Kosten im Kontext eines Todesfalles abzudecken, darunter:
- Bestattungskosten: von der Trauerfeier bis zur Beisetzung.
- Grabdenkmal: Kosten für einen Grabstein oder ein anderes angemessenes Denkmal.
- Grabpflege: Regelmäßige Pflege des Grabes.
- Nachlassabwicklung: Gebühren für Erbscheine, Testamentseröffnungen oder andere Verwaltungsprozesse.
Wichtig: Die Pauschale wird auf alle Erben aufgeteilt und mindert so die steuerpflichtige Nachlasssumme, was zu einer niedrigeren Erbschaftssteuer führen kann.
Zusätzliche Hintergründe und Relevanz
Warum wurde die Pauschale erhöht?
Die letzte Anpassung erfolgte 1996, während Bestattungskosten und andere Nachlasskosten seither stark gestiegen sind. Laut Statistischem Bundesamt betragen die durchschnittlichen Kosten für eine Beerdigung in Deutschland mittlerweile zwischen 7.000 und 12.000 EUR – Tendenz steigend. Damit deckt der bisherige Betrag von 10.300 EUR oft nicht einmal die Basiskosten ab. Mit der Anhebung auf 15.000 EUR trägt der Gesetzgeber diesen Entwicklungen Rechnung und sorgt für mehr Gerechtigkeit im Steuerrecht.
Wen betrifft die Pauschale?
Die Pauschale gilt nicht nur für gesetzliche Erben, sondern auch für Vermächtnisnehmer. Besonders wichtig ist dies für entferntere Verwandte oder Freunde, die oft nur geringe persönliche Freibeträge (z. B. 20.000 EUR) haben. Ein aktuelles Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts (Az. 3 K 169/21) stellt klar, dass auch Vermächtnisnehmer anteilig Anspruch auf die Pauschale haben, auch wenn sie keine direkten Kosten tragen. Hier könnte das laufende Revisionsverfahren (Az. II R 5/23) des BFH weitere Klarheit schaffen.
Erweiterte Beratungsmöglichkeiten für Finanzplaner
Strategische Nachlassplanung
- Timing: Finanzplaner sollten die steuerlichen Vorteile der neuen Pauschale aktiv in der Nachlassplanung ab 2025 berücksichtigen. Für Erbfälle, die 2024 abgeschlossen werden, könnte ein Aufschub von Vorteil sein.
- Kombination mit anderen Freibeträgen: Die Erbfallkostenpauschale kann mit persönlichen Freibeträgen kombiniert werden, um den steuerpflichtigen Nachlasswert weiter zu senken.
Besonderheiten bei Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen
Die Pauschale bietet auch bei komplexeren Konstellationen Vorteile, etwa bei Vermächtnissen oder Pflichtteilsregelungen. Hier können Finanzplaner durch gezielte Einsprüche zusätzliche Vorteile für Mandanten erzielen.
Einsatz in der Vorsorgeplanung
Das Thema Nachlasskosten sollte bereits zu Lebzeiten besprochen werden. Finanzplaner können dabei helfen, Rücklagen für Beerdigungskosten anzulegen, die steuerlich optimiert sind und die Erben entlasten.
Ergänzende Checkliste für die Beratung
Punkt | Erläuterung |
---|---|
Nachlasswert erfassen | Ermittlung des Brutto-Nachlasswerts inkl. aller Vermögenswerte. |
Freibeträge prüfen | Nutzung der persönlichen Freibeträge und der Pauschale von 15.000 EUR. |
Verfahrensrecht kennen | Beratung zu Einsprüchen und laufenden Verfahren (z. B. BFH Az. II R 5/23). |
Kostendokumentation ergänzen | Für Fälle, in denen die Pauschale nicht ausreicht, alle Rechnungen sichern. |
Rechtzeitige Planung | Mandanten frühzeitig über die Neuerungen informieren und Anpassungen vornehmen. |
Fazit: Mehr als nur eine steuerliche Erleichterung
Die Erhöhung der Erbfallkostenpauschale ist ein großer Schritt in Richtung Steuervereinfachung und Entlastung von Erben. Für Finanz- und Nachfolgeplaner bietet die Neuerung zahlreiche Ansatzpunkte, um Mandanten ganzheitlich zu beraten und die steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen.