Knapp die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland lebt in einer Familie. Das ist das zentrale Ergebnis der aktuellen Mikrozensus-Auswertung des Statistischen Bundesamtes. Nach einem langfristigen Rückgang hat sich der Anteil seit Mitte der 2010er-Jahre stabilisiert. Gleichzeitig leben deutlich mehr Menschen allein, in nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder als Alleinerziehende. Für die Vermögens- und Nachfolgeplanung verändern sich damit nicht nur gesellschaftliche Rahmenbedingungen, sondern auch die praktischen Anforderungen an Beratung, Dokumentation und rechtliche Vorsorge.
Familie bleibt wichtig – aber sie wird vielfältiger
Im Jahr 2025 lebten 49 % der Bevölkerung in Deutschland als Elternteil oder Kind in einer Familie. Damit lag der Anteil nur geringfügig über dem Wert von 2015, als er 48 % betrug. Im längerfristigen Vergleich zeigt sich jedoch ein deutlicher Wandel: 1996 hatte noch mehr als die Hälfte der Bevölkerung, nämlich 57 %, in einer Familie gelebt.
Der Rückgang hat sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seit Mitte der 2010er-Jahre nicht weiter fortgesetzt. Das Institut führt die Stabilisierung unter anderem im Zusammenhang mit Zuwanderung und Alterung der Bevölkerung an. Die Zahl von 49 % darf daher nicht als Hinweis auf eine Rückkehr zu früheren Familienstrukturen verstanden werden. Vielmehr bildet sie eine Gesellschaft ab, in der familiäre Bindungen weiterhin eine große Rolle spielen, deren Formen sich jedoch verändert haben.
Parallel dazu ist der Anteil der Alleinstehenden gestiegen. 1996 lebten 17 % der Bevölkerung allein, 2025 waren es 23 %. Auch Partnerschaften ohne Kinder im Haushalt haben an Bedeutung gewonnen. Ihr Anteil nahm von 26 % im Jahr 1996 auf 28 % im Jahr 2025 zu.
Damit stehen drei Entwicklungen nebeneinander: Familien mit Kindern bilden weiterhin einen wesentlichen Teil der Bevölkerung. Zugleich gibt es mehr Alleinstehende sowie mehr Paare ohne Kinder im gemeinsamen Haushalt. Für die Nachfolgeplanung ist diese Entwicklung von besonderer Bedeutung, weil traditionelle Annahmen über Familienrollen und Erbfolgen weniger verlässlich geworden sind.
Ehe ist nicht mehr das alleinige Leitbild
Der Mikrozensus verweist außerdem auf den gestiegenen Anteil nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Innerhalb von 30 Jahren haben diese Lebensformen deutlich an Bedeutung gewonnen. Auch der Anteil der Alleinerziehenden ist gestiegen.
Für die private Vermögensplanung bedeutet das: Eine Partnerschaft sagt heute weniger als früher darüber aus, welche rechtlichen Regelungen bestehen. Wer verheiratet ist, bewegt sich grundsätzlich in einem anderen rechtlichen Rahmen als ein unverheiratetes Paar. Unterschiede können sich unter anderem beim gesetzlichen Erbrecht, beim Pflichtteilsrecht, beim Güterstand und bei steuerlichen Regelungen ergeben.
Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften besteht insbesondere die Gefahr, dass die tatsächlichen Vorstellungen eines Paares nicht mit der gesetzlichen Rechtslage übereinstimmen. Ohne Testament oder Erbvertrag erhält die überlebende Person nicht automatisch die Stellung, die viele Paare intuitiv erwarten. Auch bei gemeinsam genutzten Immobilien, gemeinsamen Konten oder Unternehmensbeteiligungen können nach einem Todesfall Konflikte entstehen.
Die Beratung muss daher stärker zwischen familiärer Nähe und rechtlicher Absicherung unterscheiden. Ein langjähriges Zusammenleben, gemeinsame Kinder oder eine wirtschaftliche Lebensgemeinschaft ersetzen keine eindeutige Regelung für den Todesfall. Entscheidend ist, ob die gewünschte Vermögensordnung dokumentiert und rechtlich wirksam umgesetzt wurde.
Das gilt auch für Paare mit Kindern. Sind die Kinder minderjährig, kann der Tod eines Elternteils zu komplexen Situationen führen. Neben der Erbfolge stellen sich Fragen zur Vermögensverwaltung, zur elterlichen Sorge und zur Absicherung des verbleibenden Elternteils. Bei unverheirateten Eltern ist außerdem besonders sorgfältig zu prüfen, welche gesetzlichen Regelungen greifen und welche zusätzlichen Dokumente erforderlich sind.
Alleinerziehende stehen vor besonderen Planungsrisiken
Der steigende Anteil Alleinerziehender macht eine weitere Besonderheit sichtbar. In diesen Haushalten konzentrieren sich finanzielle Verantwortung, Betreuung und Vorsorge häufig auf eine Person. Fällt sie durch Tod, Krankheit oder einen Unfall aus, können mehrere Risiken gleichzeitig eintreten.
Zu prüfen sind dann nicht nur die Erbfolge und die Absicherung der Kinder. Auch die Frage, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf, wie laufende Zahlungen finanziert werden und wer das Vermögen minderjähriger Kinder verwaltet, kann entscheidend sein. Eine reine Betrachtung der gesetzlichen Erbfolge greift zu kurz.
Für die Beratung bedeutet dies, dass Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Testament nicht isoliert betrachtet werden sollten. Sie müssen zu den tatsächlichen Familienverhältnissen passen. Bei minderjährigen Kindern kann zudem eine Regelung zur gewünschten Betreuung sinnvoll sein. Dabei ersetzt eine private Erklärung keine gerichtliche Entscheidung, sie kann aber den eigenen Willen dokumentieren und den zuständigen Stellen Orientierung geben.
Auch Versicherungen und Liquiditätsplanung verdienen besondere Aufmerksamkeit. Bei einem Einpersonenhaushalt mit Kindern kann der finanzielle Ausfall eines Elternteils unmittelbare Folgen für Wohnsituation, Ausbildung und Lebensstandard haben. Welche Absicherung angemessen ist, hängt von Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten, Alter der Kinder und der vorhandenen familiären Unterstützung ab.
Die statistische Entwicklung liefert dabei keine individuelle Handlungsempfehlung. Sie zeigt jedoch, dass die Zahl der Haushalte und Familienkonstellationen wächst, bei denen die klassische Vorstellung einer wirtschaftlich abgesicherten Ehe mit zwei Elternteilen nicht vorausgesetzt werden kann.
Einwanderungsgeschichte verändert die Beratung
Besonders deutlich ist der Wandel bei der Einwanderungsgeschichte. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes hatte 2005 noch ein Anteil von 17 % der Familien eine Einwanderungsgeschichte. 2025 waren es bereits 31 %. Damit hatte knapp jede dritte Familie einen entsprechenden Hintergrund.
Auch diese Entwicklung ist für die Vermögens- und Nachfolgeplanung relevant. Familien mit Einwanderungsgeschichte können Vermögen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen in mehreren Staaten halten. Daraus können zusätzliche rechtliche, steuerliche und organisatorische Fragen entstehen. Nicht jede Familie mit Einwanderungsgeschichte ist international vermögend oder grenzüberschreitend aufgestellt. Dennoch sollte frühzeitig geklärt werden, ob Vermögenswerte, Erben oder relevante Dokumente mit einem anderen Staat verbunden sind.
Eine zentrale Frage lautet, welches Erbrecht im Todesfall zur Anwendung kommt. Bei internationalem Bezug kann neben dem deutschen Recht auch das Recht eines anderen Staates eine Rolle spielen. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Entscheidend sind unter anderem gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, testamentarische Rechtswahl und die Belegenheit einzelner Vermögenswerte.
In der Praxis entstehen Probleme häufig nicht durch fehlenden guten Willen, sondern durch unvollständige Informationen. Familienmitglieder leben möglicherweise in unterschiedlichen Ländern, Namen werden in Dokumenten unterschiedlich geschrieben oder wichtige Urkunden liegen nicht vollständig vor. Auch sprachliche Barrieren können dazu führen, dass die Beteiligten die Tragweite einer Regelung nicht vollständig verstehen.
Eine belastbare Nachfolgeplanung sollte deshalb zunächst eine vollständige Familien- und Vermögensübersicht schaffen. Dazu gehören nicht nur Konten und Immobilien in Deutschland, sondern auch Beteiligungen, Versicherungen, Grundstücke und sonstige Vermögenswerte im Ausland. Ebenso wichtig ist die Frage, wo relevante Personen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und welche Staatsangehörigkeiten bestehen.
Familienunternehmen brauchen eine breitere Nachfolgedefinition
Für Familienunternehmen verschärft sich die Herausforderung. Der Begriff „Familiennachfolge” wird häufig mit der Übergabe an ein Kind gleichgesetzt. Die veränderten Lebensformen zeigen jedoch, dass eine solche Annahme nicht immer trägt.
Kinder können in unterschiedlichen Haushalten leben, aus mehreren Partnerschaften stammen oder dauerhaft im Ausland wohnen. Die nächste Generation kann fachlich oder persönlich nicht für die Unternehmensübernahme bereit sein. Gleichzeitig können nichteheliche Partner, Stiefkinder oder andere Familienangehörige wirtschaftlich eng mit dem Unternehmen verbunden sein, ohne automatisch in der gewünschten Weise berücksichtigt zu werden.
Die Eigentümerfamilie sollte daher zwischen drei Ebenen unterscheiden: Wer soll das Unternehmen führen? Wer soll Eigentümer werden? Und wer soll wirtschaftlich abgesichert sein? Diese Ziele können übereinstimmen, müssen es aber nicht.
Eine Person kann beispielsweise als Geschäftsführerin geeignet sein, ohne sämtliche Anteile zu erhalten. Umgekehrt kann ein Familienmitglied wirtschaftlich beteiligt werden, ohne operativ Verantwortung zu übernehmen. Gerade bei mehreren Kindern oder unterschiedlichen Familienzweigen ist eine klare Trennung der Rollen wichtig.
Auch die gesellschaftsvertragliche Seite darf nicht vernachlässigt werden. Testamentarische Regelungen und Gesellschaftsverträge müssen zusammenpassen. Andernfalls kann es passieren, dass ein Anteil zwar erbrechtlich auf eine bestimmte Person übergeht, der Gesellschaftsvertrag jedoch andere Anforderungen an die Übertragung stellt. Bei der Gestaltung sollten deshalb gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche, steuerliche und familiäre Aspekte gemeinsam betrachtet werden.
Von der Statistik zur individuellen Vorsorge
Die Zahlen des Mikrozensus beschreiben keine Einzelfälle. Sie ersetzen weder eine rechtliche Prüfung noch eine individuelle Finanzplanung. Sie zeigen aber, welche Annahmen in der Beratung zunehmend hinterfragt werden müssen.
Eine zeitgemäße Nachfolgeplanung beginnt nicht mit der Frage, wer „traditionell” als Erbe vorgesehen ist. Sie beginnt mit einer Bestandsaufnahme der tatsächlichen Beziehungen: Wer gehört zur Familie? Wer lebt mit wem zusammen? Gibt es Kinder aus früheren Beziehungen? Bestehen Unterhaltsverpflichtungen? Welche Personen sollen wirtschaftlich abgesichert werden? Wer soll ein Unternehmen führen oder kontrollieren?
Danach sind die rechtlichen Dokumente aufeinander abzustimmen. Dazu gehören insbesondere Testament oder Erbvertrag, Vollmachten, Gesellschaftsverträge und gegebenenfalls Ehe- oder Partnerschaftsverträge. Bei internationalen Bezügen müssen zusätzlich die anwendbaren Rechtsordnungen und die Formanforderungen der betroffenen Staaten geprüft werden.
Die gesellschaftliche Entwicklung macht deutlich: Familie ist weiterhin ein zentraler Ort des Zusammenhalts und der Vermögensübertragung. Aber sie ist vielfältiger, internationaler und rechtlich weniger eindeutig geworden. Wer Vermögen generationenübergreifend sichern will, muss deshalb die tatsächlichen Lebensverhältnisse erfassen, statt sich auf überlieferte Familienbilder zu verlassen.
Für Finanz- und Nachfolgeplaner liegt darin eine doppelte Aufgabe. Sie müssen einerseits die wirtschaftlichen Ziele ihrer Mandanten verstehen. Andererseits müssen sie frühzeitig erkennen, wenn persönliche Beziehungen, gesetzliche Regelungen und unternehmerische Interessen auseinanderfallen. Je vielfältiger die Familienstruktur, desto wichtiger werden klare Gespräche, vollständige Dokumentation und die koordinierte Zusammenarbeit mit Rechts- und Steuerberatern.
Die wichtigste Botschaft der aktuellen Statistik lautet daher nicht nur, dass 49 % der Bevölkerung in Familien leben. Sie lautet auch: Die Familie bleibt für Vermögen und Nachfolge entscheidend – aber ihre Struktur darf nicht mehr als selbstverständlich gelten.