München, 28. November 2024 — Auf dem Wissensforum Heilberufe sorgte Katharina Vogtmeier, Fachanwältin für Medizinrecht von der Kanzlei D & B Rechtsanwälte, mit ihrem Vortrag „Praxisnachfolge 2.0“ für großes Interesse. Mit klar strukturierten Erläuterungen und praxisnahen Beispielen zeigte sie den Teilnehmern, wie Praxisabgaben jenseits der klassischen Modelle gestaltet werden können.
Traditionelle Praxisnachfolge: Hindernisse und Grenzen
Katharina Vogtmeier begann ihren Vortrag mit einem kritischen Blick auf die klassischen Nachbesetzungsverfahren. Diese, so erklärte sie, seien häufig langwierig, unsicher und insbesondere in gesperrten Planungsbereichen eine Herausforderung. „Gerade bei unterdurchschnittlich ausgelasteten Praxen oder bei klaren Wunschkandidaten können diese Verfahren zu unbefriedigenden Ergebnissen führen“, betonte sie. Deswegen seien alternative Modelle gefragt, die mehr Flexibilität und bessere Erfolgsaussichten bieten.
Drei zukunftsweisende Alternativen
Die Expertin stellte drei Strategien vor, mit denen sich Praxisnachfolgen effizienter und flexibler gestalten lassen:
- Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
In diesem Modell wird eine BAG zwischen dem Praxisinhaber und dem potenziellen Nachfolger gegründet, die mindestens ein Jahr bestehen sollte. Anschließend kann der Gesellschaftsanteil verkauft werden. „Dieses Modell erlaubt es, Wunschkandidaten rechtssicher durchzusetzen und steigert den Wert unterdurchschnittlich ausgelasteter Praxen“, erklärte Vogtmeier. Sie wies jedoch darauf hin, dass umfangreiche Vertragsvorbereitungen nötig sind, um Risiken zu minimieren. - Jobsharing
Beim Jobsharing teilen sich zwei Leistungserbringer eine Zulassung. Diese Methode erlaubt es, den Praxisumfang schrittweise auf den Fachgruppenschnitt zu erhöhen, was primär bei unterdurchschnittlich ausgelasteten Praxen vorteilhaft ist. „Jobsharing bietet eine ideale Lösung für eine sanfte Übergabe, bei der der Praxisinhaber seine Arbeitszeit sukzessive reduzieren kann“, so Vogtmeier. - Verzicht zugunsten einer Anstellung
Hierbei verzichtet der Praxisinhaber auf seine Zulassung und lässt sich bei einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) anstellen. Diese Option umgeht das Nachbesetzungsverfahren vollständig und ermöglicht in vielen Fällen höhere Kaufpreise, besonders bei MVZ mit Investorenzugang. Vogtmeier warnte jedoch vor potenziellen Fallstricken, insbesondere wenn der Angestellte vorzeitig ausscheidet.
Chancen und Herausforderungen
Die vorgestellten Modelle bieten eine Vielzahl an Vorteilen: Sie schaffen Planungssicherheit, ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen und eröffnen neue Verhandlungsspielräume. Allerdings erfordern sie auch eine frühzeitige Planung, rechtliche Expertise und die Bereitschaft, sich intensiv mit den individuellen Anforderungen auseinanderzusetzen. „Eine enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratern ist bei diesen Modellen unerlässlich“, betonte Vogtmeier.
Mit anschaulichen Fallstudien und detaillierten Vertragsbeispielen veranschaulichte sie, wie sich komplexe Herausforderungen in der Praxis bewältigen lassen. Dabei ging sie auch auf mögliche Stolpersteine ein, wie die Gefahr einer fehlerhaften Vertragsgestaltung oder die Ablehnung durch Zulassungsausschüsse.
Positive Resonanz und Ausblick
Der Vortrag stieß bei den Teilnehmern auf große Begeisterung. Eine Zuhörerin lobte: „Frau Vogtmeier hat mir gänzlich neue Perspektiven für meine Praxisnachfolge eröffnet.“ Marcel Reyers, Moderator des Wissensforums, zeigte sich ebenfalls beeindruckt: „Dieser Vortrag hat eindrucksvoll bewiesen, wie kreativ und individuell Nachfolgen gestaltet werden können.“
Zum Abschluss appellierte Vogtmeier an die Teilnehmer, frühzeitig mit der Planung ihrer Nachfolge zu beginnen. „Je eher Sie sich mit den Alternativen auseinandersetzen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen“, sagte sie.
Ihr praxisnaher und informativer Vortrag bot nicht nur wertvolle Impulse für die Praxisnachfolge, sondern unterstrich auch die Bedeutung einer fundierten rechtlichen Beratung. So lieferte Katharina Vogtmeier einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung der Nachfolgegestaltung im Heilberufebereich.