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Künstlersozialkasse

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  • Henning Krischke
  • 22. September 2024

Künstlersozialkasse

  • 3 Min. Lesezeit

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine deutsche Sozialversicherungseinrichtung, die selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezieht. Sie stellt sicher, dass diese Berufsgruppen wie abhängig Beschäftigte Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen haben, ohne den vollen Beitrag alleine tragen zu müssen. Die Künstlersozialkasse wurde 1983 eingeführt und ist im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt.

Funktion der Künstlersozialkasse:

  • Die KSK übernimmt für selbstständige Künstler und Publizisten den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Dies bedeutet, dass sie nur den Arbeitnehmeranteil zahlen müssen, der derzeit rund 50 % der Beiträge ausmacht. Der restliche Teil wird durch die KSK abgedeckt.
  • Finanziert wird die KSK durch drei Einnahmequellen: den Beitrag der Versicherten, einen Bundeszuschuss sowie die Künstlersozialabgabe, die von Unternehmen und Verwertern künstlerischer und publizistischer Leistungen gezahlt wird.

Wer ist über die KSK versichert?

  • Selbstständige Künstler und Publizisten: Darunter fallen Personen, die künstlerisch oder publizistisch tätig sind und nicht in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, wie Maler, Musiker, Schriftsteller, Journalisten, Grafiker, Schauspieler und Fotografen.
  • Voraussetzung für die Versicherung über die KSK ist, dass die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Nebenberuflich tätige Künstler und Publizisten können in der Regel nicht in die KSK aufgenommen werden.
  • Zusätzlich müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Der Künstler oder Publizist muss mindestens ein Jahreseinkommen von 3.900 Euro (Stand 2023) erzielen, um in der KSK versichert zu sein.

Leistungen der KSK:

  • Die KSK ermöglicht den Zugang zu den gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Das heißt, Versicherte können Krankengeld, Rentenansprüche und Pflegeleistungen im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit beanspruchen.
  • Anders als bei privaten Versicherungen profitieren Versicherte von den Vorteilen der gesetzlichen Krankenversicherung, wie z.B. umfassenden Gesundheitsleistungen und niedrigeren Beiträgen.

Künstlersozialabgabe:

  • Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen eine Künstlersozialabgabe zahlen. Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz der gezahlten Honorare. Für das Jahr 2023 beträgt die Abgabe 5,0 % des Honorars.
  • Abgabepflichtig sind Unternehmen, die regelmäßig Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten vergeben, wie z.B. Verlage, Galerien, Werbeagenturen, Theater oder Rundfunkanstalten.

Vorteile für Versicherte:

  • Die Künstlersozialkasse stellt sicher, dass selbstständige Künstler und Publizisten, die oft unregelmäßige oder niedrige Einkommen haben, einen umfassenden sozialen Schutz genießen. Ohne die KSK müssten sie die vollen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung alleine tragen, was für viele eine enorme finanzielle Belastung wäre.

Herausforderungen:

  • Für einige Künstler und Publizisten kann der Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit und das Erreichen der Mindesteinkommensgrenze schwierig sein, insbesondere in den Anfangsjahren oder bei wirtschaftlichen Krisen.
  • Es gibt regelmäßig Diskussionen darüber, ob die KSK auch für neue Berufsgruppen, wie beispielsweise Influencer oder digitale Content-Creators, geöffnet werden sollte.

Die Künstlersozialkasse stellt eine wichtige Absicherung für viele freischaffende Kreative in Deutschland dar und bietet ihnen den Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen, die für Angestellte selbstverständlich sind.

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