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  • Henning Krischke
  • 30. Juni 2025

Vererben ohne Erben: Strategische Nachlassplanung für Singles

  • 8 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Mann analysiert Daten auf interaktivem Display im Büro.
Vererben ohne Erben: Strategische Nachlassplanung für Singles

Die unterschätzte Herausforderung der modernen Gesellschaft

In Deutschland lebt etwa ein Fünftel der Bevölkerung allein, wie das Statistische Bundesamt 2023 ermittelte. Die Zahl kinderloser Singles steigt kontinuierlich an – laut aktueller Parship-Studien sind knapp 30 Prozent der Deutschen zwischen 18 und 69 Jahren alleinstehend, mit leicht höherem Anteil bei Männern (32%) als bei Frauen (27%). Ohne aktive Nachlassplanung tritt für diese wachsende Bevölkerungsgruppe die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die oft nicht den eigentlichen Wünschen entspricht. “Wenn der ledige Erblasser kein Testament errichtet hat, geht das Gesetz davon aus, dass er sein Vermögen an seine nächsten Verwandten übertragen will”, erklärt Rechtsexperte Otto N. Bretzinger.

Für Finanzberater und Vermögensplaner stellt diese demographische Entwicklung eine besondere Herausforderung dar. Die Beratung zur Nachlassregelung bei Singles erfordert spezifisches Fachwissen und eine besondere Sensibilität für die individuellen Bedürfnisse dieser Klientel.

Gesetzliche Erbfolge bei Singles: Wer erbt was?

Ohne Testament greift bei Singles die gesetzliche Erbfolge nach einem festgelegten System, das viele Mandanten überraschen dürfte:

Erbfolge nach Verwandtschaftsgraden

  1. Eltern erben – Leben die Eltern noch, erben sie zu gleichen Teilen.
  2. Geschwister erben – Ist ein Elternteil verstorben, geht dessen Anteil an die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder (Nichten und Neffen).
  3. Großeltern und deren Nachkommen – Sind auch keine Geschwister vorhanden, erben Großeltern und deren Nachkommen.
  4. Entferntere Verwandte – In seltenen Fällen können auch Urgroßeltern und deren Nachkommen erben.

Diese gesetzliche Regelung führt oft zu unerwarteten und unerwünschten Ergebnissen. Besonders problematisch wird es, wenn der Verstorbene zu entfernten Verwandten keinen Kontakt mehr hatte oder wenn Familienmitglieder untereinander zerstritten sind.

Das oft unterschätzte Staatserbrecht

Sollten keinerlei Verwandte ermittelbar sein oder alle Erben die Erbschaft ausschlagen, tritt das Staatserbrecht (Fiskalerbrecht) in Kraft. Gemäß § 1936 BGB fällt der Nachlass dann an das Bundesland, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Diese Lösung entspricht meist nicht dem Willen des Verstorbenen und bedeutet eine vertane Chance, das Vermögen nach eigenen Vorstellungen einzusetzen Staatserbrecht – Wikipedia.

Nachlassplanung für Singles: Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten

Als Finanzberater sollten Sie Ihre alleinstehenden Mandanten auf folgende Gestaltungsmöglichkeiten hinweisen:

Testamentarische Verfügungen

Ein Testament ermöglicht, Vermögenswerte frei und individuell zu verteilen. Singles können hiermit Freunde, entfernte Verwandte oder gemeinnützige Organisationen bedenken. Das Testament kann eigenhändig verfasst oder notariell beurkundet werden.

Praxistipp: Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben werden. Bei komplexeren Vermögensverhältnissen empfiehlt sich ein notarielles Testament, das zwar Kosten verursacht (ca. 50-500 Euro je nach Vermögenswert), aber rechtssicher formuliert ist und automatisch im Zentralen Testamentsregister registriert wird.

Vermächtnisse statt Erbeinsetzung

Für Singles besonders interessant: die Möglichkeit, durch Vermächtnisse einzelne Vermögenswerte gezielt bestimmten Personen oder Organisationen zuzuwenden, ohne diese als Erben einzusetzen. So können etwa wertvolle Sammlungen an Freunde mit ähnlichen Interessen oder die Bibliothek an eine kulturelle Einrichtung übertragen werden.

Fallbeispiel: Eine kinderlose Mandantin möchte ihre Eigentumswohnung einem langjährigen Freund vermachen, während ihr Barvermögen an eine Stiftung für Tierrechte gehen soll. Durch ein Testament mit entsprechenden Vermächtnisanordnungen kann dieser Wunsch präzise umgesetzt werden.

Stiftungsgründung als nachhaltige Lösung

Für vermögende Singles bietet die Gründung einer Stiftung eine besonders nachhaltige Option. Eine Stiftung kann bereits zu Lebzeiten oder durch Testament errichtet werden und ermöglicht es, das Vermögen dauerhaft im Sinne des Stifters einzusetzen.

Vorteile für Ihre Beratungspraxis: Die Stiftung kann steuerlich vorteilhaft sein, da das Vermögen erbschafts- und schenkungssteuerfrei auf die Stiftung übertragen werden kann. Bei Übertragung auf Verwandte der Steuerklassen II und III würde hingegen eine Steuerbelastung zwischen 15 und 50 Prozent entstehen. Zudem können Stifter ihre Werte und Überzeugungen über ihren Tod hinaus fördern Stiftung gründen – Vermögenszentrum.

Steuerliche Aspekte bei der Nachlassplanung für Singles

Freibeträge geschickt nutzen

Ohne Ehepartner oder Kinder stehen Singles vor einer steuerlichen Herausforderung. Die Freibeträge für entferntere Verwandte oder Nichtverwandte sind deutlich niedriger:

  • Eltern: 100.000 Euro
  • Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 Euro
  • Nicht verwandte Personen: 20.000 Euro

Strategische Beratung: Empfehlen Sie Ihren Mandanten, bereits zu Lebzeiten strategische Schenkungen vorzunehmen. Alle zehn Jahre können die Freibeträge erneut genutzt werden, was die Steuerbelastung erheblich reduzieren kann.

Gemeinnützige Organisationen als steuerfreie Erben

Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Für Singles, die ohnehin gemeinnützige Zwecke unterstützen möchten, bietet dies eine attraktive Möglichkeit, ihr Vermögen steuerfrei zu übertragen und gleichzeitig Gutes zu tun.

Praxisrelevant: Stellen Sie sicher, dass die begünstigte Organisation tatsächlich als gemeinnützig anerkannt ist und über einen aktuellen Freistellungsbescheid verfügt. Nur so ist die Steuerbefreiung garantiert.

Digitaler Nachlass: Die oft vergessene Dimension

Umfassende Vorsorge auch für das digitale Erbe

Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, digitalen Abonnements, E-Mail-Accounts, Social-Media-Profile und in der Cloud gespeicherte Daten. Ohne entsprechende Vorsorge haben Erben oft Schwierigkeiten, Zugang zu diesen Bereichen zu erhalten.

Konkrete Handlungsempfehlung: Raten Sie Ihren Mandanten zur Erstellung einer digitalen Vorsorgevollmacht, die einer Vertrauensperson Zugang zu digitalen Konten ermöglicht. Eine solche Vollmacht sollte schriftlich verfasst und mit dem Datum versehen werden Digitale Vorsorgevollmacht – Erbrecht.de.

Besonders relevant für Singles ist die Hinterlegung einer strukturierten Übersicht aller Online-Konten mit entsprechenden Zugangsdaten an einem sicheren Ort, auf den die bevollmächtigte Person im Todesfall zugreifen kann.

Besondere Herausforderungen: Wenn keine Erben verfügbar sind

Nachlasspflegschaft verstehen und vorbeugen

Wenn keine Erben bekannt sind oder diese nicht ermittelt werden können, ordnet das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft an. Ein Nachlasspfleger wird bestellt, um den Nachlass zu sichern und zu verwalten, bis die Erbfrage geklärt ist.

Wichtig für Ihre Beratung: Eine Nachlasspflegschaft verursacht zusätzliche Kosten und verzögert die Abwicklung des Nachlasses erheblich. Durch klare testamentarische Regelungen kann dieses Szenario vermieden werden.

Das Nachlassgericht als zentrale Instanz

Das Nachlassgericht spielt eine entscheidende Rolle bei der Nachlassabwicklung. Es eröffnet Testamente, stellt Erbscheine aus und ordnet bei Bedarf Nachlasspflegschaften an.

Kostenfaktor: Die Gebühren des Nachlassgerichts sind abhängig vom Nachlasswert. Bei einem Vermögen von 50.000 Euro betragen die Kosten für einen Erbschein etwa 330 Euro, bei 200.000 Euro schon etwa 870 Euro Finanztip – Erbschein.

Praxisrelevante Fallstricke und Lösungsansätze

Verhinderung ungewollter Erbfolgen

Bei Singles ist die Gefahr besonders groß, dass das Vermögen an Personen geht, die nicht im Sinne des Verstorbenen sind. Typische Problemfälle sind:

  • Erbschaft an längst entfremdete Familienmitglieder
  • Überraschungserbschaften an unbekannte entfernte Verwandte
  • Vermögensübergang an den Staat

Lösungsansatz: Ein frühzeitig erstelltes, rechtssicheres Testament ist der Schlüssel zur Vermeidung dieser ungewollten Szenarien.

Durchsetzungsschwierigkeiten bei testamentarischen Verfügungen

Ohne “natürliche Erben” wie Ehepartner oder Kinder, die ein persönliches Interesse an der korrekten Umsetzung des letzten Willens haben, steigt das Risiko, dass Testamentsverfügungen nicht wie gewünscht umgesetzt werden.

Profi-Tipp: Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann sicherstellen, dass der letzte Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Besonders bei der Begünstigung von gemeinnützigen Organisationen oder bei komplexen Vermächtnisregelungen ist dies zu empfehlen.

Vorsorgende Gestaltung des Nachlasses für Singles – ein integrierter Ansatz

Kombination verschiedener Instrumente

Für eine optimale Nachlassplanung sollten Singles verschiedene Instrumente kombinieren:

  1. Testament als Grundlage der individuellen Nachlassgestaltung
  2. Vorsorgevollmacht für die Zeit vor dem Tod bei Handlungsunfähigkeit
  3. Patientenverfügung für medizinische Entscheidungen
  4. Digitale Vorsorgevollmacht für den digitalen Nachlass

Beraterrelevant: Empfehlen Sie Ihren Mandanten einen ganzheitlichen Ansatz. Die beste testamentarische Regelung nützt wenig, wenn andere wichtige Vorsorgedokumente fehlen.

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

Lebenssituationen ändern sich – auch bei Singles. Eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Nachlassregelung ist daher unerlässlich.

Serviceansatz: Bieten Sie Ihren Mandanten an, alle zwei bis drei Jahre die bestehenden Regelungen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Dies stärkt die Kundenbindung und stellt sicher, dass die Nachlassplanung stets aktuell bleibt.

Fazit: Proaktive Nachlassplanung als zentrales Element der Finanzberatung

Die Nachlassplanung für Singles erfordert besondere Aufmerksamkeit und spezifisches Fachwissen. Als Finanz- und Nachfolgeplaner haben Sie die Möglichkeit, Ihren alleinstehenden Mandanten einen wertvollen Dienst zu erweisen, indem Sie sie für dieses Thema sensibilisieren und maßgeschneiderte Lösungen anbieten.

Die frühzeitige und umfassende Planung ermöglicht es Singles, selbstbestimmt über ihr Vermögen zu verfügen und sicherzustellen, dass es nach ihrem Tod in ihrem Sinne verwendet wird – sei es zur Unterstützung von Freunden, zur Förderung gemeinnütziger Zwecke oder zur Gründung einer eigenen Stiftung.


Anhang: Checkliste zur Nachlassplanung für Singles

MaßnahmeErläuterungRechtliche GrundlagePriorität
Bestandsaufnahme des VermögensVollständige Erfassung aller Vermögenswerte inkl. Immobilien, Wertpapiere, Sammlungen, etc.–Hoch
Erstellung eines TestamentsIndividueller letzter Wille zur Vermeidung der gesetzlichen Erbfolge§§ 2064 ff. BGBHoch
Erwägung notarieller BeurkundungBei komplexen Vermögensverhältnissen oder Immobilienbesitz§ 2232 BGBMittel-Hoch
Benennung eines TestamentsvollstreckersSicherstellung der korrekten Umsetzung des letzten Willens§§ 2197 ff. BGBMittel
Prüfung der StiftungsgründungBei größerem Vermögen Option einer Stiftung prüfen§§ 80 ff. BGBNach Bedarf
Erstellung einer VorsorgevollmachtRegelung für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit§§ 164 ff. BGBHoch
PatientenverfügungFestlegung medizinischer Behandlungswünsche§ 1901a BGBHoch
Digitale VorsorgevollmachtZugriffsregelung für digitale Konten und Daten–Mittel-Hoch
BestattungsverfügungFestlegung der gewünschten BestattungsformBestattungsgesetze der LänderMittel
Inventar wertvoller GegenständeAuflistung besonderer Wertgegenstände und deren Verbleib–Mittel
Überprüfung der BegünstigungsregelungenPrüfung der Begünstigten bei VersicherungspolicenVersicherungsvertragsgesetzHoch
Internationale Aspekte prüfenBei Vermögen im Ausland oder ausländischer StaatsangehörigkeitEU-Erbrechtsverordnung, Internationales PrivatrechtNach Bedarf
Regelmäßige ÜberprüfungAlle 2-3 Jahre oder bei wesentlichen Lebensänderungen–Mittel

Rechtliche Quellen:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 1922-2385 (Erbrecht)
  • EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
  • Bestattungsgesetze der Bundesländer
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Kostenaspekte

Gesetzliche ErbfolgeNachfolgeplanungNachlassplanungSingles

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