Zweckbindung

Die Zweckbindung bezieht sich auf die Verpflichtung, dass Spenden oder Mittel einer Stiftung nur für einen spezifischen, vordefinierten Zweck verwendet werden dürfen. Dieser Zweck wird in der Regel zum Zeitpunkt der Spende oder der Gründung der Stiftung festgelegt und sollte im Einklang mit den Zielen und der Mission der Stiftung oder der gemeinnützigen Organisation stehen.

Ein Beispiel für Zweckbindung könnte eine Spende an eine Universität sein, die speziell für Stipendien für bedürftige Studierende bestimmt ist. In diesem Fall darf die Universität die Spende nicht für andere Zwecke, wie zum Beispiel den Bau neuer Gebäude oder die Bezahlung von Verwaltungspersonal, verwenden.

Die Zweckbindung stellt sicher, dass Spenden auf eine Art und Weise verwendet werden, die den Wünschen des Spenders entspricht, und erhöht die Transparenz und das Vertrauen in die Arbeit von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen.