Grabpflegekosten und ihre Auswirkungen auf den Pflichtteil

Für Finanz- und Nachfolgeplaner spielt die genaue Kenntnis des Pflichtteilsrechts und der Behandlung von Nachlassverbindlichkeiten eine zentrale Rolle. Ein häufig diskutierter Punkt ist die Frage, ob Grabpflegekosten den Pflichtteil eines Erben mindern können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu im Jahr 2021 eine klare Entscheidung getroffen, die für Erben und Planer gleichermaßen von Bedeutung ist: Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht.

Rechtlicher Hintergrund: Was genau sagt das Gesetz?

Laut § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten die Bestattungskosten, jedoch ausdrücklich nicht die Kosten der Grabpflege. Diese müssen zwar von den Erben getragen werden, können aber nicht den Pflichtteil mindern, der bestimmten nahen Angehörigen gesetzlich zusteht.

Wenngleich der Erblasser testamentarisch verfügt, dass seine Erben für die Grabpflege aufkommen sollen, bleibt der Pflichtteilsanspruch in voller Höhe bestehen. Dies führt dazu, dass die finanzielle Verantwortung für die Grabpflege oft nicht ausreichend berücksichtigt wird, wenn der Nachlass geplant wird.

Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung

Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist dies eine wichtige Erkenntnis, da viele Mandanten irrtümlicherweise annehmen, Grabpflegekosten könnten den Pflichtteil beeinflussen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Planung für diese Kosten separat erfolgen muss. Hier sind einige Ansätze, um dieses Thema gezielt zu steuern:

  1. Abschluss eines Grabpflegevertrags: Ein solcher Vertrag kann zu Lebzeiten abgeschlossen werden, sodass die Kosten der Grabpflege bereits geregelt sind. Dabei kann der Erblasser sicherstellen, dass die Pflege seiner Ruhestätte auch nach seinem Tod gewährleistet ist, ohne dass dies den Pflichtteil mindert.
  2. Ausreichende Liquidität im Nachlass sicherstellen: Da die Erben die Grabpflegekosten tragen müssen, ohne diese vom Pflichtteil abziehen zu können, ist es sinnvoll, dass die Finanz- und Nachfolgeplanung genügend Liquidität im Nachlass sicherstellt. So wird vermieden, dass sich die Erben in finanziellen Schwierigkeiten wiederfinden, weil unerwartete Kosten auf sie zukommen.

Praxisbeispiel: Grabpflege und Pflichtteil in der Nachfolgeplanung

Ein Mandant hat zwei Kinder und möchte sicherstellen, dass seine Ruhestätte langfristig gepflegt wird. Er beschließt, einen Teil seines Vermögens für die Grabpflege zu reservieren und testamentarisch festzulegen, dass seine Kinder dafür verantwortlich sind. Da die Grabpflegekosten nicht als Nachlassverbindlichkeit gelten, mindern sie den Pflichtteil nicht, und beide Kinder behalten ihren Anspruch auf den vollen Pflichtteil. Um Streitigkeiten zu vermeiden, entscheidet sich der Mandant für den Abschluss eines Grabpflegevertrags zu Lebzeiten. Dadurch wird das Thema Grabpflege außerhalb des Pflichtteilsanspruchs geregelt.

Nachlassverbindlichkeiten: Worauf Finanzplaner achten sollten

Finanz- und Nachfolgeplaner sollten neben der Regelung der Grabpflege auch auf andere Nachlassverbindlichkeiten achten, die den Pflichtteil betreffen können. Hierzu zählen:

  • Bestattungskosten: Diese sind abzugsfähig und gehören zu den klassischen Nachlassverbindlichkeiten.
  • Erbfallschulden: Hierzu zählen unter anderem Steuerforderungen, die im Kontext des Erbfalles entstehen können.
  • Verbindlichkeiten des Erblassers: Diese müssen vor der Verteilung des Nachlasses beglichen werden und können den Pflichtteil beeinflussen.

Checkliste für Finanz- und Nachfolgeplaner

SchrittBeschreibungRechtliche Grundlage
Ermittlung des PflichtteilsanspruchsBerechnung des Pflichtteils gemäß § 2303 BGB.§ 2303 BGB
Berücksichtigung von NachlassverbindlichkeitenBestimmung der abzugsfähigen Verbindlichkeiten (z.B. Bestattungskosten, Erbfallschulden).§ 1968 BGB
Grabpflegekosten regelnAbschluss eines Grabpflegevertrags, um Streitigkeiten zu vermeiden.Grabpflegekosten mindern nicht den Pflichtteil (BGH Urteil 2021)
Liquiditätsplanung im NachlassSicherstellung ausreichender Mittel zur Deckung der Grabpflegekosten und anderer Nachlassverbindlichkeiten.
Juristische Beratung einholenRechtliche Absicherung durch einen Fachanwalt für Erbrecht und Nachfolgeplanung.

Fazit

Die korrekte Einordnung von Grabpflegekosten und deren Auswirkungen auf den Pflichtteil ist für eine umfassende und rechtssichere Nachfolgeplanung essenziell. Finanz- und Nachfolgeplaner sollten ihren Mandanten hierzu frühzeitig umfassend beraten, um Missverständnisse zu vermeiden und eine solide Liquiditätsplanung zu gewährleisten. Ein gut strukturierter Grabpflegevertrag kann dabei eine sinnvolle Ergänzung sein, um den Nachlass effektiv zu verwalten und Konflikte unter Erben zu minimieren.

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