• IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  •   Login
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen ›
      • Wissensforum Heilberufe
      • StrategieKompass
    • IFFUN-Akademie
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • IFFUN Podcast
  • Login
  • Absichern & Vorsorgen
  • Erben & Vererben
  • Family Offices
  • Finanzplanung
  • Fremd-Webinare
  • Heilberufe
  • Künstliche Intelligenz
  • Marketing & Kommunikation
  • Planen & Anlegen
  • Recht & Steuer
  • Stiften & Spenden
  • Trennung und Scheidung
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen
      • Alle Wissensforen
      • Wissensforum Heilberufe
      • Wissensforum Kommunikation
    • IFFUN-Akademie
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren
blog banner background shape images
  • Henning Krischke
  • 31. Januar 2025

Hausverbot im Testament

  • 5 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Vertrag auf Schreibtisch mit Waage und Bücherregal
Hausverbot im Testament

In der Nachfolgeplanung stoßen Finanzplaner und Erben immer wieder auf spezielle und mitunter unübliche testamentarische Bestimmungen. Ein Beispiel hierfür ist das Verbot, bestimmten Personen das Betreten des vererbten Grundstücks zu gestatten. Doch wie rechtssicher und sinnvoll sind solche Klauseln wirklich? Der aktuelle Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zeigt, wie solche Einschränkungen rechtlich bewertet werden und wann sie als sittenwidrig eingestuft werden können.

Rechtlicher Hintergrund

Nach deutschem Erbrecht hat der Erblasser grundsätzlich die Freiheit, seine Nachlassregelungen so zu gestalten, wie er es für richtig hält – das sogenannte „Testierfreiheit“ (§ 1937 BGB). Diese Freiheit hat jedoch Grenzen, insbesondere dann, wenn sie gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) verstößt. Im konkreten Fall wollte eine Erblasserin verhindern, dass der Lebensgefährte ihrer Tochter das vererbte Haus betritt. Die Klausel sah vor, dass bei einem Verstoß das Grundstück verkauft und der Erlös für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden sollte.

Das OLG Hamm entschied, dass ein solches Verbot sittenwidrig sei, da es in das persönliche und familiäre Zusammenleben der Erben eingreift und deren Freiheit unangemessen beschränkt. Die Entscheidung zeigt, dass Bedingungen in einem Testament, die das familiäre Leben und die Autonomie der Erben massiv beeinflussen, im Zweifel unwirksam sein können.

Bedeutung und Folgen für die Nachfolgeplanung

Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist es essenziell, ihre Mandanten über die potenziellen Grenzen testamentarischer Verfügungen aufzuklären. Auch wenn es das Anliegen des Mandanten ist, bestimmte Personen vom Nachlass auszuschließen oder bestimmte Handlungen zu unterbinden, muss geprüft werden, ob solche Wünsche im Rahmen des Erbrechts und der Sittenwidrigkeit umsetzbar sind. Hier sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Privat- und Familienleben respektieren: Bedingungen, die das Familienleben einschränken oder missbilligende Beziehungen sanktionieren, können juristisch problematisch sein. Statt ein generelles Hausverbot zu erlassen, können Erblasser präzisere und weniger restriktive Klauseln formulieren, um ihre Wünsche zu erreichen.
  2. Flexibilität in der Testamentsgestaltung: Ein allzu starres Testament kann für die Erben problematisch und im schlimmsten Fall sogar unwirksam sein. Nachfolgeplaner können Mandanten daher anregen, flexible Regelungen zu nutzen, wie z. B. Nutzungsrechte, zeitlich begrenzte Klauseln oder die Beauftragung eines Testamentsvollstreckers, um sicherzustellen, dass die Interessen des Erblassers gewahrt werden, ohne das Erbe unnötig zu belasten.
  3. Sittenwidrigkeit erkennen und vermeiden: Ein zentraler Teil der Beratung sollte darin bestehen, die Mandanten auf das Risiko sittenwidriger Klauseln hinzuweisen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Erblasser ihren Einfluss über ihren Tod hinaus geltend machen wollen, indem sie bestimmte familiäre oder persönliche Entscheidungen ihrer Erben kontrollieren.

Praktische Beispiele und Alternativen zur Umsetzung

Hier einige Szenarien, die Finanz- und Nachfolgeplaner in ihrer Beratung als Beispiele nutzen können:

  • Beispiel 1: Nutzungsvorgaben statt Verbote
    Ein Mandant möchte verhindern, dass sein Schwiegersohn nach seinem Tod Zugang zum Haus erhält, weil er ihn als schlechten Einfluss für die Familie betrachtet. Anstatt ein generelles Hausverbot auszusprechen, könnte der Mandant eine Klausel formulieren, die die Nutzung des Hauses auf familiäre Anlässe beschränkt oder festlegt, dass der Aufenthalt nur in Anwesenheit der engsten Familie gestattet ist. Dies ermöglicht eine gewisse Kontrolle, ohne die Freiheit der Erben zu sehr einzuschränken.
  • Beispiel 2: Treuhandlösung für spezifische Wünsche
    In Fällen, in denen der Erblasser sicherstellen möchte, dass ein bestimmter Erbe keine Entscheidungsgewalt über ein wertvolles Grundstück erhält, kann eine Treuhandlösung oder die Bestellung eines Testamentsvollstreckers eine Alternative sein. Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Grundstück nach den Vorgaben des Erblassers und kann so Konflikte minimieren.

Fazit und praktische Empfehlungen für Finanz- und Nachfolgeplaner

Testamentarische Klauseln sind ein kraftvolles Instrument in der Nachfolgeplanung und können helfen, die Interessen des Erblassers durchzusetzen. Gleichzeitig bergen solche Klauseln das Risiko, gegen gesetzliche Vorgaben und die gute Sitten zu verstoßen, was sie unwirksam machen kann. Finanz- und Nachfolgeplaner sollten daher sorgfältig prüfen, ob spezielle Bedingungen im Testament rechtlich haltbar und für die Erben zumutbar sind.

Mandanten sollten immer darüber aufgeklärt werden, dass extrem restriktive Bedingungen oft juristisch nicht haltbar sind und dass es sinnvollere Alternativen gibt, um ihre Wünsche zu respektieren, ohne in die Freiheit der Erben einzugreifen.


Checkliste für Finanz- und Nachfolgeplaner: Praktische Schritte zur Gestaltung rechtskonformer testamentarischer Bedingungen

SchrittBeschreibungRechtliche Quelle
Bedarfsanalyse durchführenErmitteln Sie den tatsächlichen Grund für spezielle Wünsche des Mandanten.§ 1937 BGB (Testierfreiheit)
Alternative Formulierungen prüfenPrüfen Sie alternative Formulierungen, z. B. Nutzungsvereinbarungen statt absoluter Verbote.Fallrecht (OLG Hamm)
Risiken für Sittenwidrigkeit bewertenKlären Sie den Mandanten über das Risiko sittenwidriger Klauseln auf.§ 138 BGB (Sittenwidrigkeit)
Flexibilität einbauenVerwenden Sie flexible Klauseln, um die Interessen aller Parteien zu schützen.Nachfolgeplanungspraxis
Testamentsvollstreckung erwägenIn komplexen Fällen kann ein Testamentsvollstrecker zur Einhaltung der Wünsche beitragen.§ 2197 BGB
Treuhandlösungen berücksichtigenSetzen Sie auf Treuhandmodelle oder externe Verwaltung, um die Umsetzung komplexer Wünsche sicherzustellen.Treuhandgesetzgebung

Diese Schritte und rechtlichen Hinweise helfen Finanz- und Nachfolgeplanern, die Wünsche ihrer Mandanten in rechtlich unbedenklicher Weise umzusetzen und die Testierfreiheit innerhalb der gesetzlichen Grenzen auszuschöpfen.

HausverbotTestament

Ähnliche Artikel

Wenn der Nachlass zum Wrestling-Ring wird – Was Hulk Hogans Fall für die Nachfolgeplanung lehrt
Artikel lesen
Silhouetten, Richterhammer, Pflichtteilsstrafklausel in modernem Raum.
Pflichtteilsstrafklauseln in der Nachfolgeplanung
Artikel lesen
Sanduhr und Person im Hintergrund unscharf
Reform-Radar: Erbschaftsteuer, Vermögensteuer und die Debatte um eine „Luxusvillen-Steuer“
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Login
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2024 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung