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  • Henning Krischke
  • 10. April 2024

MoPeG: Eine Revolution im Personengesellschaftsrecht ab 2024

  • 2 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
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MoPeG: Eine Revolution im Personengesellschaftsrecht ab 2024

Das MoPeG, das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, markiert eine Zeitenwende. Verabschiedet im Juni 2021, greifen seine Regelungen ab dem 1. Januar 2024. Es reformiert das Personengesellschaftsrecht grundlegend – eine solche Neuerung gab es seit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 nicht mehr. Dieser Artikel beleuchtet, was sich für Personengesellschaften, Freiberufler und mittelständische Unternehmen ändert.

Wesentliche Änderungen auf einen Blick

Das MoPeG umfasst 137 Artikel, die tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen. Besonders hervorzuheben sind:

1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Die wohl signifikanteste Änderung ist die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR. Das Gesetz unterscheidet jetzt zwischen “rechtsfähigen” und “nicht-rechtsfähigen” GbRs. Ein zentrales Element ist die Einführung eines Gesellschaftsregisters für GbRs, analog zum Handelsregister, welches freiwillig, aber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend ist.

2. Neuerungen im Gesellschaftsvertrag: Das MoPeG bringt neue Bestimmungen zum Gesellschaftsvertrag, die unter anderem die Übertragbarkeit von Anteilen und die Regelungen zum Ausscheiden bzw. Eintritt neuer Gesellschafter umfassen. Zudem bleibt die Gesellschaft bei Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters bestehen, was bisher zur Beendigung führte.

3. Statuswechsel und Umwandlungsfähigkeit: Eine Personengesellschaft kann nun leichter in eine andere Rechtsform übergehen oder sich umwandeln, was mehr Flexibilität in der Unternehmensgestaltung ermöglicht.

4. Neuregelung der Beschlussanfechtung: Für OHG und KG orientiert sich die Beschlussanfechtung nun am Modell der Kapitalgesellschaften. GbRs können dies optional im Gesellschaftsvertrag festlegen.

5. Haftungsregelungen bei Handelsgesellschaften: Die Haftung eines in eine Handelsgesellschaft eintretenden Kommanditisten wird neu geregelt.

6. Öffnung für Freiberufler: Freiberuflern wird es ermöglicht, in Personenhandelsgesellschaften wie der GmbH & Co. KG tätig zu werden.

Was bedeutet das MoPeG für Sie?

Die Modernisierung bringt Flexibilität, erhöhte Transparenz durch das Gesellschaftsregister und eine bessere Anpassung an moderne Wirtschaftsformen. Die Neuregelungen zur GbR und die vereinfachten Umwandlungsmöglichkeiten sind besonders hervorzuheben. Für Unternehmen und Freiberufler ist es jetzt an der Zeit, sich mit den Änderungen auseinanderzusetzen und erforderliche Anpassungen zu planen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Das MoPeG ist nicht nur eine Reform; es ist ein Fortschritt, der den Anforderungen der modernen Geschäftswelt Rechnung trägt. Es lohnt sich, die neuen Möglichkeiten zu erkunden und für Ihre Unternehmung zu nutzen.

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