• Über WordPress
    • WordPress.org
    • Dokumentation (engl.)
    • Learn WordPress
    • Support
    • Feedback
  • Anmelden
  • Registrieren
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  •   Login
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • IDD-Weiterbildung
    • IFFUN-Akademie
    • Wissensforen
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • Login
  • Absichern & Vorsorgen
  • Alle Mitglieder
  • Erben & Vererben
  • Family Offices
  • Finanzplanung
  • Gesundheitswesen
  • Künstliche Intelligenz
  • Marketing & Kommunikation
  • Planen & Anlegen
  • Professional
  • ProfessionalPlus Exklusiv
  • Recht & Steuer
  • Standesregeln FPSB Deutschland
  • StrategieKompass
  • Trennung und Scheidung
  • Wissensforum Heilberufe Kompakt
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • Web-Seminare
    • IDD-Weiterbildung
    • Wissensforen
      • Alle Wissensforen
      • Wissensforum Heilberufe
      • Wissensforum Kommunikation
    • IFFUN-Akademie
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren
blog banner background shape images
  • Henning Krischke
  • 7. Juli 2023

Privatdarlehen und Steuern: Was Sie wissen müssen

  • 3 Min. Lesezeit
  • Finanzplanung
Privatdarlehen und Steuern: Was Sie wissen müssen

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, einem Freund oder Familienmitglied ein Privatdarlehen zu gewähren, stehen Sie vor einer Reihe von steuerlichen Überlegungen. In Deutschland unterliegen Zinseinnahmen aus Privatdarlehen grundsätzlich der Abgeltungssteuer, was einen proportionalen Steuersatz von 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Zinseinnahmen bedeutet. Aber es gibt Ausnahmen, die Sie kennen sollten.

Die Ausnahme der „nahestehenden“ Personen

Ein wichtiger Faktor, den Sie berücksichtigen müssen, ist das Verhältnis zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer. Das Steuerrecht schafft bestimmte „typisierte Tatbestände“, um Missbrauch der Abgeltungssteuer zu verhindern. Hier kommt der Begriff der „nahestehenden“ Personen ins Spiel. Wenn die Parteien des Darlehensvertrags einander nahestehen und die Zinsaufwendungen auf der Schuldnerseite Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, soll die Abgeltungssteuer nicht gelten.

Aber wer sind eigentlich diese „nahestehenden“ Personen? Das Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass es unzulässig ist, zur Auslegung dieses Begriffs auf den Angehörigenbegriff des § 15 AO zurückzugreifen. Das würde gegen den grundrechtlich geschützten Bereich der Ehe und Familie verstoßen. Stattdessen muss ein Beherrschungsverhältnis vorliegen, bei dem eine der Parteien einen beherrschenden Einfluss auf die andere ausüben kann. Dieser Einfluss kann wirtschaftlicher oder persönlicher Natur sein.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Nehmen wir ein Beispiel, um dies zu verdeutlichen: Eine Tochter erhält von ihren Eltern ein Darlehen, um eine Eigentumswohnung zu kaufen. Die Eltern haben ihren Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft. Die Frage ist, ob die Zinseinnahmen der Abgeltungssteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) unterliegen oder ob sie dem “Normal”-Steuersatz unterliegen, der bei den Eltern bei 42 % liegt.

Wenn die Tochter die Wohnung selbst nutzt, kann sie die Zinsaufwendungen nicht als Werbungskosten abziehen, daher gilt für die Zinseinnahmen ihrer Eltern die Abgeltungssteuer. Wird die Wohnung jedoch vermietet, können die Zinszahlungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ob in diesem Fall die Abgeltungssteuer gilt, hängt davon ab, ob die Eltern und ihre Tochter als “einander nahestehende Personen“ gelten.

Schlussfolgerung

Der rechtliche Rahmen und die steuerlichen Implikationen von Privatdarlehen sind keine triviale Angelegenheit. Sie sind vielschichtig und erfordern eine genaue Kenntnis der Gesetze und Verordnungen. Es ist ratsam, bei der Vergabe von Privatdarlehen steuerliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie alle Aspekte korrekt berücksichtigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Gesetze und Vorschriften ändern können, und es ist wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben und sich bei Bedarf professionelle Hilfe zu suchen. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis der geltenden Gesetze können Sie sicherstellen, dass Sie und Ihr Darlehensnehmer die bestmöglichen Entscheidungen treffen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur allgemeine Informationen enthält und keine spezifische rechtliche oder steuerliche Beratung darstellt. Konsultieren Sie immer einen Fachmann, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen, die erhebliche steuerliche Auswirkungen haben könnten.

Audio


Ähnliche Artikel

Vermögensschutz ist keine Frage des Misstrauens
Artikel lesen
Das Buddenbrooks-Syndrom: Warum 70 % aller Familienvermögen an fehlender Governance scheitern
Artikel lesen
Wochenendlektüre
IFFUN Wochenendlektüre KW 04/2026: Zwischen Stagnation und Reformdruck
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Login
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2021 - 2026 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung