Privatdarlehen und Steuern: Was Sie wissen müssen

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, einem Freund oder Familienmitglied ein Privatdarlehen zu gewähren, stehen Sie vor einer Reihe von steuerlichen Überlegungen. In Deutschland unterliegen Zinseinnahmen aus Privatdarlehen grundsätzlich der Abgeltungssteuer, was einen proportionalen Steuersatz von 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Zinseinnahmen bedeutet. Aber es gibt Ausnahmen, die Sie kennen sollten.

Die Ausnahme der „nahestehenden“ Personen

Ein wichtiger Faktor, den Sie berücksichtigen müssen, ist das Verhältnis zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer. Das Steuerrecht schafft bestimmte „typisierte Tatbestände“, um Missbrauch der Abgeltungssteuer zu verhindern. Hier kommt der Begriff der „nahestehenden“ Personen ins Spiel. Wenn die Parteien des Darlehensvertrags einander nahestehen und die Zinsaufwendungen auf der Schuldnerseite Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, soll die Abgeltungssteuer nicht gelten.

Aber wer sind eigentlich diese „nahestehenden“ Personen? Das Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass es unzulässig ist, zur Auslegung dieses Begriffs auf den Angehörigenbegriff des § 15 AO zurückzugreifen. Das würde gegen den grundrechtlich geschützten Bereich der Ehe und Familie verstoßen. Stattdessen muss ein Beherrschungsverhältnis vorliegen, bei dem eine der Parteien einen beherrschenden Einfluss auf die andere ausüben kann. Dieser Einfluss kann wirtschaftlicher oder persönlicher Natur sein.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Nehmen wir ein Beispiel, um dies zu verdeutlichen: Eine Tochter erhält von ihren Eltern ein Darlehen, um eine Eigentumswohnung zu kaufen. Die Eltern haben ihren Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft. Die Frage ist, ob die Zinseinnahmen der Abgeltungssteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) unterliegen oder ob sie dem “Normal”-Steuersatz unterliegen, der bei den Eltern bei 42 % liegt.

Wenn die Tochter die Wohnung selbst nutzt, kann sie die Zinsaufwendungen nicht als Werbungskosten abziehen, daher gilt für die Zinseinnahmen ihrer Eltern die Abgeltungssteuer. Wird die Wohnung jedoch vermietet, können die Zinszahlungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ob in diesem Fall die Abgeltungssteuer gilt, hängt davon ab, ob die Eltern und ihre Tochter als “einander nahestehende Personen“ gelten.

Schlussfolgerung

Der rechtliche Rahmen und die steuerlichen Implikationen von Privatdarlehen sind keine triviale Angelegenheit. Sie sind vielschichtig und erfordern eine genaue Kenntnis der Gesetze und Verordnungen. Es ist ratsam, bei der Vergabe von Privatdarlehen steuerliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie alle Aspekte korrekt berücksichtigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Gesetze und Vorschriften ändern können, und es ist wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben und sich bei Bedarf professionelle Hilfe zu suchen. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis der geltenden Gesetze können Sie sicherstellen, dass Sie und Ihr Darlehensnehmer die bestmöglichen Entscheidungen treffen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur allgemeine Informationen enthält und keine spezifische rechtliche oder steuerliche Beratung darstellt. Konsultieren Sie immer einen Fachmann, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen, die erhebliche steuerliche Auswirkungen haben könnten.

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