Steuern sind ein fester Bestandteil jeder Finanzplanung – und sie ändern sich regelmäßig. 2024 bringt einige wesentliche Anpassungen mit sich, die Vermögensaufbau, Unternehmensstrategien und Nachfolgeentscheidungen beeinflussen können. Besonders die Anhebung von Freibeträgen, neue Erleichterungen für Kleinunternehmer und steuerliche Anpassungen bei Veräußerungsgewinnen sind entscheidend.
Grundfreibetrag: Mehr Netto vom Brutto
Die Anhebung des Grundfreibetrags auf 11.784 EUR bedeutet für viele Steuerpflichtige eine geringere Steuerlast. Besonders Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen profitieren. Zum Vergleich: 2023 lag der Grundfreibetrag noch bei 10.908 EUR.
Warum ist das relevant?
Ein höherer Freibetrag reduziert die steuerliche Belastung – ein wichtiger Faktor bei der Ruhestandsplanung. Wer seine Entnahme- und Einkommensstrategie anpasst, kann langfristig mehr Kapital erhalten und steuerliche Vorteile nutzen.
Private Verkäufe: Höhere Freigrenze für Veräußerungsgewinne
Wer Vermögenswerte wie Gold, Kryptowährungen oder andere Wertgegenstände verkauft, profitiert von der neuen steuerfreien Gewinnfreigrenze von 1.000 EUR (bisher: 600 EUR).
Relevanz für die Beratung:
- Privatanleger können kleinere Bestände nun steuerfrei veräußern.
- Steuerliche Optimierung durch gestaffelte Verkäufe wird attraktiver.
- Finanz- und Nachfolgeplaner können langfristige Liquiditätsstrategien entwickeln.
Rente und Altersvorsorge: Steuerliche Belastung steigt
Für Rentner gibt es ebenfalls eine Änderung: Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Altersrente steigt für Neurentner auf 83 Prozent. Nur noch 17 Prozent der Rente bleiben steuerfrei.
Praxisbezug:
- Für Ruhestandsplaner wird es wichtiger, alternative Einkommensquellen wie private Rentenversicherungen oder steuerlich begünstigte Entnahmepläne zu berücksichtigen.
- Wer noch vor Renteneintritt größere Kapitalbeträge steuerlich optimiert anlegt, kann langfristig mehr Nettoertrag generieren.
Erleichterungen für Unternehmer und Selbstständige
Kleinunternehmer müssen 2024 keine Umsatzsteuererklärung mehr abgeben, sofern ihr Umsatz unterhalb der geltenden Grenze bleibt. Das reduziert Bürokratie und administrative Kosten.
Weitere steuerliche Anpassungen:
✅ Höhere Freigrenze für Geschenke an Geschäftspartner: 50 EUR (statt 30 EUR).
✅ Mehr steuerlich absetzbare Unterhaltsleistungen: Grenze auf 11.784 EUR erhöht.
✅ Solidaritätszuschlag: Freigrenze jetzt bei 18.130 EUR für Einzelveranlagte, 36.260 EUR für Ehepaare.
Nachfolgeplanung: Steuerliche Gestaltung wird wichtiger
Die aktuellen Anpassungen unterstreichen einmal mehr, wie wichtig eine vorausschauende Planung ist. Wer Vermögen über Generationen sichern will, sollte rechtzeitig steuerliche Freibeträge nutzen und mögliche Schenkungsstrategien durchdenken.
💡 Tipp: In Zeiten sich wandelnder Steuerregelungen ist eine kontinuierliche Abstimmung mit Steuerberatern und Finanzplanern essenziell. Je früher steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden, desto effektiver lässt sich das Vermögen schützen und optimieren.
Fazit: Handlungsbedarf für Berater und Mandanten
Die steuerlichen Änderungen 2024 bieten sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Finanz- und Nachfolgeplaner sollten die neuen Regelungen aktiv in ihre Beratung einfließen lassen, um ihren Mandanten Steuervorteile zu sichern und langfristige Strategien zu entwickeln.
Hinweis für IFFUN-Teilnehmer
Teilnehmer des IFFUN-Netzwerks finden im internen Intranet eine unterstützende Präsentation sowie ergänzende Dokumentationen zu diesem Thema. Diese Materialien stehen zur eigenen Nutzung bereit und können für die Beratungspraxis herangezogen werden.