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Am 15. Mai 2024 entschied das hessische Finanzgericht in einem Fall, der weitreichende Konsequenzen für die Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat den Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung des Familienheims klargestellt. Nur die Grundfläche des bebauten Flurstücks ist steuerfrei. Dieses Urteil hat bedeutende.
Die Steuerlandschaft ist ein dynamisches Feld, in dem sich ständig Änderungen und Anpassungen ergeben. Gerade in der Finanz- und Nachfolgeplanung ist es daher entscheidend,.