Steuermissbrauch nach § 42 AO: Was Sie wissen müssen
§ 42 AO verhindert die Umgehung des Steuergesetzes durch unangemessene rechtliche Gestaltungen. Steuerpflichtige müssen wirtschaftliche Gründe für ihre Gestaltungen nachweisen, um Missbrauchsvorwürfen zu entgehen. Der Paragraph sichert die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und verhindert Steuerminderungen durch komplexe Konstruktionen.