Geborener Vorstand in Stiftungen: Zulässige Regelungen für besondere Beziehungen
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Geborener Vorstand in Stiftungen: Zulässige Regelungen für besondere Beziehungen

Die “geborene Mitgliedschaft” im Stiftungsvorstand ermöglicht die automatische Berufung von Personen aufgrund ihrer außerhalb der Stiftung ausgeübten Funktionen. Dies dient dazu, besondere Beziehungen zu bestimmten Personen oder Institutionen auszudrücken. Solche Regelungen sind in Stiftungssatzungen rechtlich zulässig und können sinnvoll sein, bedürfen jedoch sorgfältiger Überlegung.