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  • Henning Krischke
  • 28. November 2023

Versicherungen im Erbfall

  • 4 Min. Lesezeit
  • Absichern & Vorsorgen
Versicherungen im Erbfall

Die Bewältigung finanzieller und rechtlicher Fragen im Erbfall ist eine herausfordernde Aufgabe. Besonders Finanz- und Nachfolgeplaner stehen oft vor der Frage, wie Versicherungen nach dem Tod einer Person zu behandeln sind. Dieser umfassende Leitfaden bietet detaillierte Einblicke und praktische Tipps für den Umgang mit Versicherungen im Erbfall.

1. Versicherungen, die mit dem Tod enden: Im Todesfall erlöschen personengebundene Versicherungen automatisch. Hierzu zählen Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen und Unfallversicherungen. Obwohl keine formelle Kündigung erforderlich ist, sollten die Versicherer informiert werden. Dies stoppt unnötige Beitragszahlungen und ermöglicht es, Ansprüche geltend zu machen. In vielen Fällen ist eine Kopie der Sterbeurkunde erforderlich, um den Todesfall zu bestätigen. Dies ist besonders wichtig, da in manchen Fällen die Versicherungssumme direkt an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, wenn ein Bezugsberechtigter benannt wurde. Andernfalls fällt die Summe in den Nachlass und wird unter den Erben aufgeteilt.

2. Versicherungen, die weiterlaufen: Anders verhält es sich mit sachgebundenen Versicherungen, die nach dem Tod des Versicherten fortgesetzt werden. Diese beziehen sich auf Objekte und nicht auf die Person selbst. Bei einer Kfz-Versicherung beispielsweise bleibt der Schutz bestehen, bis das Fahrzeug abgemeldet oder die Versicherung gekündigt wird. Bei der Hausratversicherung besteht eine Frist von zwei Monaten nach dem Todesfall, in der ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzen kann, bevor das Versicherungsverhältnis endet. Bei Haftpflichtversicherungen ist entscheidend, ob es sich um eine Einzelpersonen- oder Familienversicherung handelt. Im Todesfall endet eine Einzelpersonenversicherung, während eine Familienhaftpflichtversicherung bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiterläuft.

3. Praktische Schritte und Tipps: Es ist ratsam, alle Versicherungen unverzüglich über den Todesfall zu informieren, idealerweise per E-Mail. Die genauen Fristen und erforderlichen Dokumente variieren je nach Versicherungsgesellschaft. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist beispielsweise das Original der Sterbeurkunde notwendig.

4. Die Rolle des Nachfolgeplaners: Finanz- und Nachfolgeplaner sollten die Erben über diese Prozesse aufklären und sie bei der Abwicklung unterstützen. Dazu gehört das Sammeln aller Versicherungsunterlagen, die Kontaktaufnahme mit den Versicherungsgesellschaften und die Überprüfung der Ansprüche. Es ist auch wichtig, die Erben über mögliche steuerliche Konsequenzen aufzuklären, insbesondere wenn es um große Versicherungssummen geht.

5. Besondere Fälle: In einigen Fällen, wie bei Lebensversicherungen mit festgelegten Begünstigten, wird die Auszahlung direkt an diese Personen geleitet und nicht in den Nachlass eingerechnet. Dies kann die Nachlassverwaltung vereinfachen, birgt aber auch das Risiko von Konflikten, wenn die Begünstigten nicht mit den gesetzlichen Erben übereinstimmen.

Fazit: Die korrekte Handhabung von Versicherungen im Erbfall ist ein entscheidender Aspekt der Finanz- und Nachfolgeplanung. Durch fundiertes Wissen und proaktive Kommunikation können Planer dazu beitragen, dass der Nachlass reibungslos und gemäß den Wünschen des Verstorbenen abgewickelt wird. Dieser Leitfaden soll als Basis für eine effektive Planung und Beratung dienen, um sicherzustellen, dass alle beteiligten Parteien bestmöglich unterstützt werden.

Anhang: Checkliste für Finanz- und Nachfolgeplaner – Versicherungen im Erbfall

SchrittDetailsErledigt (✓/✗)
Überprüfung der Versicherungsdokumente des Verstorbenen– Lebensversicherungen
– Berufsunfähigkeitsversicherungen
– Krankenversicherungen
– Unfallversicherungen
– Kfz-Versicherungen
– Hausratversicherungen
– Haftpflichtversicherungen (Einzelpersonen/Familien)
Ermittlung des Versicherungsstatus– Feststellen, welche Versicherungen mit dem Tod enden
– Prüfen, welche Versicherungen weiterlaufen
– Identifizieren von Versicherungen mit Bezugsberechtigten
Kommunikation mit Versicherungsgesellschaften– Informieren der Versicherer über den Todesfall
– Einreichen erforderlicher Dokumente, z.B. Sterbeurkunde
– Anfragen nach spezifischen Fristen und Verfahren
Finanzielle Aspekte und Ansprüche– Überprüfung potenzieller Ansprüche und Auszahlungen
– Klärung von Beitragsrückzahlungen
– Beratung der Erben bezüglich steuerlicher Konsequenzen
Verwaltung fortlaufender Versicherungen– Entscheidung über Weiterführung oder Kündigung fortlaufender Versicherungen
– Abmeldung von Fahrzeugen bei nicht benötigter Kfz-Versicherung
– Anpassung der Hausratversicherung an die neue Situation
Sonderfälle und spezielle Regelungen– Umgang mit Lebensversicherungen mit festgelegten Begünstigten<br>- Berücksichtigung von Familienhaftpflichtversicherungen
Abschließende Schritte– Sicherstellen, dass alle Versicherungsangelegenheiten abgeschlossen sind
– Bereitstellung aller relevanten Informationen und Dokumente für die Erben
– Abschließende Beratung der Erben hinsichtlich weiterer Schritte

Diese Checkliste dient als Leitfaden und kann je nach spezifischen Anforderungen des Einzelfalls angepasst werden.

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