
Immer mehr deutsche Rentner entscheiden sich für einen Lebensabend im Ausland. Die Beweggründe sind vielfältig: angenehmere klimatische Bedingungen, niedrigere Lebenshaltungskosten oder die Nähe zu Familie und Freunden. Laut Deutscher Rentenversicherung wurden im Jahr 2023 über 250.000 Renten ins Ausland überwiesen. Beliebte Ziele sind Spanien, Italien und Österreich. Diese Entscheidung erfordert jedoch eine umfassende Planung, da steuerliche, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen im Ausland stark variieren können. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte und gibt Finanz- und Nachfolgeplanern wertvolle Hinweise.
1. Rentenzahlung im Ausland
Deutsche Rentenansprüche bleiben auch bei einem Umzug ins Ausland bestehen. Die Deutsche Rentenversicherung überweist Renten aktuell in über 150 Länder.
• Unterschiedliche Regelungen nach Zielregion:
- EU- und EFTA-Staaten: Renten werden ohne Einschränkung gezahlt.
- Abkommensstaaten: Deutschland hat mit vielen Staaten Sozialversicherungsabkommen (z. B. Kanada, Australien). Diese stellen sicher, dass Rentenansprüche und Sozialversicherungszeiten in beiden Ländern angerechnet werden.
- Drittstaaten: Länder ohne Abkommen können Rentenkürzungen zur Folge haben.
Statistiken:
- Laut Deutscher Rentenversicherung gingen 60 % der ins Ausland überwiesenen Renten in EU- und EFTA-Staaten.
- Spanien ist das beliebteste Zielland deutscher Rentner, gefolgt von Italien und Österreich.
Besonderheiten in Italien:
Italien ist ein attraktives Ziel für deutsche Rentner, insbesondere aufgrund der mediterranen Lebensweise und des milden Klimas. Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Italien sichern die volle Auszahlung der Rente. Deutsche Rentner können sich zudem in Italien freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung des Landes versichern, wenn sie dauerhaft dort leben.
2. Steuerliche Aspekte
Die steuerliche Behandlung der Rente variiert je nach Aufenthaltsland und Dauer.
• Grundsätze der Steuerpflicht:
- Unter 6 Monate Ausland: Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
- Über 6 Monate Ausland: Beschränkte Steuerpflicht. Der Grundfreibetrag entfällt, Steuern werden ab dem ersten EUR erhoben.
• Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):
Diese regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat. Sie stellen sicher, dass keine doppelte Besteuerung der Renteneinkünfte erfolgt:
- Spanien: Steuern werden weiterhin in Deutschland entrichtet.
- USA: Renten werden in den USA versteuert.
- Italien: Deutsche Rentner zahlen ihre Steuern grundsätzlich in Deutschland. Zusätzlich profitieren sie von steuerlichen Vergünstigungen, die Italien für ausländische Rentner anbietet, die in bestimmte Regionen ziehen.
Zahlen & Fakten:
- Das Finanzamt Neubrandenburg bearbeitet jährlich mehr als 100.000 Steuerfälle von Rentnern im Ausland.
- In etwa 70 % der Fälle gilt das DBA, wodurch Doppelbesteuerungen vermieden werden.
3. Krankenversicherung
• Innerhalb der EU/EFTA:
Die deutsche Krankenversicherung bleibt oft bestehen. Das Formular S1 ermöglicht den Zugang zum ausländischen Gesundheitssystem.
• Außerhalb der EU:
Hier muss eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Beiträge zur deutschen Pflegeversicherung bleiben verpflichtend.
Statistiken:
- Rund 85 % der deutschen Rentner im Ausland behalten ihre Mitgliedschaft in der deutschen Krankenversicherung bei.
- Seit 2011 müssen auch ausländische Rentenbeiträge in die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Besonderheiten in Italien:
Deutsche Rentner, die dauerhaft in Italien leben, können freiwillig in das italienische Gesundheitssystem eintreten oder eine private Krankenversicherung abschließen. Das Gesundheitssystem in Italien bietet in vielen Regionen qualitativ hochwertige medizinische Versorgung.
4. Vorsicht bei Riester-Rente und Lebensbescheinigung
- Riester-Rente: Zulagen können bei einem Umzug außerhalb der EU/EFTA zurückgefordert werden.
- Lebensbescheinigung: Rentner müssen diese jährlich einreichen, um Zahlungen sicherzustellen.
Tipp:
Erstellen Sie für Ihre Mandanten eine Erinnerungsfunktion oder übernehmen Sie das Monitoring.
Fazit
Ein Lebensabend im Ausland eröffnet neue Möglichkeiten, erfordert aber auch umfassende Planung. Finanz- und Nachfolgeplaner können ihre Mandanten durch fundierte Beratung und gezielte Vorsorgemaßnahmen optimal unterstützen. Italien bietet mit seiner attraktiven Lebensweise und seinen rechtlichen Rahmenbedingungen vielfältige Vorteile für deutsche Rentner.
Checkliste: Rente im Ausland planen
Schritt | Maßnahme | Rechtliche Grundlage/Quelle |
---|---|---|
Rentenkonto klären | Prüfen Sie Rentenansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung. | Deutsche Rentenversicherung |
Steuerstatus analysieren | Klären Sie die Steuerpflicht und ggf. Auswirkungen eines Doppelbesteuerungsabkommens. | DBA des jeweiligen Landes |
Konto für Rentenzahlung wählen | Eröffnen Sie ein geeignetes Konto, um Wechselkursverluste zu minimieren. | BGH-Urteile zu Überweisungsrechten |
Krankenversicherung prüfen | Sichern Sie die Krankenversicherung ab (z. B. S1-Formular oder private Auslandskrankenversicherung). | EU-Verordnung 883/2004 |
Lebensbescheinigung einreichen | Jährlich von der zuständigen Behörde im Ausland unterzeichnen lassen. | Deutsche Rentenversicherung |
Riester-Zulagen klären | Informieren Sie sich über mögliche Rückforderungen der Zulagen. | Altersvorsorgezulagegesetz |