Erbrecht in Frankreich
Das französische Erbrecht unterscheidet sich vom deutschen, besonders bei der Erbfolge, Pflichtteilen und Nachlassabwicklung. Notare sind für die Nachlassabwicklung zuständig. Erbschaftssteuerfreibeträge und Steuersätze variieren je nach Verwandtschaftsgrad. Eine frühzeitige Planung und lebzeitige Schenkungen helfen, die Steuerlast zu minimieren.