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Wertpapierleihe als Instrument zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung
Die Wegzugsbesteuerung ist ein zentrales Thema für Unternehmer und Privatpersonen, die beabsichtigen, ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland zu verlagern. Um zu verhindern, dass Steuerpflichtige durch den Wohnsitzwechsel unversteuerte stille Reserven in Wertpapieren, Beteiligungen oder anderen Vermögensgegenständen ins Ausland übertragen, hat der Gesetzgeber die sogenannte Wegzugsbesteuerung eingeführt. Allerdings gibt es Instrumente, die helfen können, diese Besteuerung…
![Neue Perspektiven für Anleger: BFH kippt Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften](http://iffun.de/wp-content/uploads/2016/09/man-coffee-cup-pen-1.jpg)
Neue Perspektiven für Anleger: BFH kippt Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften als verfassungswidrig erklärt (Az. IX R 15/23). Dies ermöglicht eine vollständigere Verrechnung von Verlusten und schafft eine gerechtere steuerliche Behandlung für Anleger. Betroffene sollten ihre Steuerbescheide überprüfen und Einspruch einlegen.
Steuerspirale 2021
Rund 833,2 Mrd. € Steuern haben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2021 eingenommen. Das waren 93,5 Mrd. € oder 12,6 % mehr als im Vorjahr. Die größten prozentualen Anstiege hat es mit plus 102,3 % bei der Schankerlaubnissteuer und plus 93,7 % bei der Luftverkehrsteuer gegeben. Im Jahr zuvor waren die Einnahmen aus diesen…
![Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen: Wissenswertes für die Beratung](http://iffun.de/wp-content/uploads/2023/10/news-and-newspaper-headlines-2021-08-26-22-29-58-utc-scaled-1-768x512.jpg)
Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen: Wissenswertes für die Beratung
Der Blogbeitrag “Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen: Was Finanz- und Nachfolgeplaner jetzt wissen müssen” beleuchtet die Rentenreform 2023, die Rentnern ermöglicht, ohne Hinzuverdienstgrenzen zu arbeiten. Er erklärt die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen, Rentenoptionen und betont die Bedeutung umfassender Beratung durch Finanzexperten, um Klienten bei der Anpassung an diese Änderungen zu unterstützen.
![Mutter erbt Haus – muss sie Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?](http://iffun.de/wp-content/uploads/2023/10/transparency-2022-11-09-06-35-16-utc-scaled-1-768x509.jpg)
Mutter erbt Haus – muss sie Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Eine alleinerziehende Mutter erbt ein Haus mit Wohnrecht des Vaters. Sie muss keinen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, da der Verkauf den Vater obdachlos machen würde. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Mütter in ähnlichen Situationen.