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  • Henning Krischke   Allgemein
  • 19. Januar 2025

Eigenbedarfskündigung – was nun?

  • 6 Min. Lesezeit
  • Allgemein
Stadt Panorama bei Sonnenuntergang
Eigenbedarfskündigung – was nun?

Eigenbedarfskündigungen sind im deutschen Mietrecht ein vielgenutztes, aber rechtlich anspruchsvolles Instrument. Vor allem bei Nachfolge- und Finanzplanungen spielen Eigenbedarfskündigungen eine wichtige Rolle, sei es zur Nutzung von Immobilien durch Nachfolger im Familienunternehmen oder zur langfristigen Kapitalanlage mit flexiblen Nutzungsmöglichkeiten.

Rechtliche Grundlagen der Eigenbedarfskündigung

Die rechtliche Grundlage für eine Eigenbedarfskündigung bildet § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, der festlegt, dass Vermieter ein Mietverhältnis beenden können, wenn sie die Wohnung für sich, ihre Familienangehörigen oder Haushaltsangehörige benötigen. Eigenbedarf muss klar und plausibel begründet werden und lässt sich nicht pauschal anführen. Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dabei wichtige Klarheit geschaffen, welche Personen als “Familienangehörige” im Sinne des Eigenbedarfs gelten und welche nicht.

Definition von Familienangehörigen und Haushaltsangehörigen Der BGH hat in einem Urteil vom 10. Juli 2024 (Az. VIII ZR 276/23) den Begriff „Familienangehörige“ weiter präzisiert. Privilegiert im Sinne einer Eigenbedarfskündigung sind nur Personen, die dem Vermieter so nahestehen, dass sie ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht besitzen. Somit sind entfernte Verwandte wie Cousins ausgeschlossen, auch wenn eine enge persönliche Bindung besteht. Diese Klarstellung erleichtert Vermietern und Mietern die Planung, da sie objektiv und unabhängig von subjektiven Bindungen die Frage beantwortet, ob Eigenbedarf geltend gemacht werden kann.

GbR und Sperrfristen für Eigenbedarfskündigungen In dem BGH-Fall wurde eine Wohnung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vermietet, deren Gesellschafter Cousins waren. Die GbR kündigte wegen Eigenbedarfs, allerdings entschied das Gericht, dass die Kündigung unwirksam sei. Grund dafür war eine Sperrfrist von zehn Jahren gemäß § 577a BGB. Diese Regel verhindert, dass Gesellschaften, die eine Immobilie erwerben, Eigenbedarf geltend machen können, bevor zehn Jahre verstrichen sind – außer alle Gesellschafter gehören zur privilegierten Familie. In diesem Fall reichte das Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Cousins jedoch nicht aus.

Voraussetzungen für die Geltendmachung von Eigenbedarf

Eine Eigenbedarfskündigung erfordert eine konkrete, nachvollziehbare und dokumentierte Nutzung der Immobilie als Wohnraum. Es reicht nicht, die Wohnung teilweise oder zu gewerblichen Zwecken nutzen zu wollen. Im Rahmen der Nachfolgeplanung müssen folgende Schritte berücksichtigt werden:

  1. Eindeutige Nutzungsabsicht: Der Vermieter oder der begünstigte Familienangehörige muss tatsächlich die Absicht haben, die Wohnung selbst zu nutzen. Es reicht nicht, die Immobilie für mögliche Eventualitäten freizuhalten. Ein nachvollziehbarer Grund, wie z. B. die Übernahme der Immobilie durch die nächste Generation, ist erforderlich.
  2. Strenge Schriftformerfordernisse: Jede Eigenbedarfskündigung muss schriftlich und detailliert begründet sein, um rechtlich Bestand zu haben. Hier ist es wichtig, die Person, für die der Eigenbedarf angemeldet wird, namentlich zu benennen und die Gründe konkret darzulegen.
  3. Angemessene Fristen: Je nach Mietdauer gelten unterschiedliche Kündigungsfristen. Die Eigenbedarfskündigung muss rechtzeitig ausgesprochen werden, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Praktische Beispiele und Anwendungsfälle

1. Nachfolgeplanung und Immobilienübertragung

Ein Unternehmer plant, sein Unternehmen und die dazugehörige Immobilie an seine Tochter zu übertragen, die das Geschäft weiterführen soll. Die Immobilie ist jedoch vermietet. Um die Immobilie selbst zu nutzen, wäre eine Eigenbedarfskündigung erforderlich. In diesem Fall muss der Unternehmer nachweisen können, dass die Tochter zur privilegierten Familie gehört und die Immobilie zur Fortführung der Unternehmensaktivitäten wirklich benötigt.

2. Familienplanung und Wohnen im Alter

Ein Ehepaar erwirbt eine Immobilie als Alterswohnsitz, die zunächst vermietet bleibt. Sobald das Ehepaar in den Ruhestand geht und die Wohnung selbst nutzen möchte, stellt sich die Frage, wie sie das Mietverhältnis beenden können. Hier bietet eine Eigenbedarfskündigung eine Lösung – jedoch muss diese gut vorbereitet und juristisch einwandfrei sein. Es sind alle gesetzlichen Fristen und gegebenenfalls auch Härtefallregelungen zu beachten.

3. Kauf einer Kapitalanlage für Kinder

Ein Investor kauft eine vermietete Wohnung und plant, diese langfristig für seine Kinder zu sichern. Wenn die Kinder die Wohnung selbst nutzen sollen, kann der Investor nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Sperrfrist eine Eigenbedarfskündigung anstreben. Diese Kündigung ist jedoch nur möglich, wenn keine anderweitigen vertraglichen Regelungen im Mietvertrag bestehen und alle relevanten Fristen eingehalten wurden.

Checkliste zur erfolgreichen Eigenbedarfskündigung

SchrittBeschreibungRechtliche Quelle
1. Prüfung des EigenbedarfsErmittlung, ob ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Eigennutzung besteht und das Bedürfnis klar dokumentiert ist.§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
2. Identifizierung des PersonenkreisesSicherstellen, dass die betroffenen Personen zu den privilegierten Familienangehörigen gehören und ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.BGH-Urteil, Az. VIII ZR 276/23
3. Überprüfung bestehender VereinbarungenPrüfen, ob im Mietvertrag ein Ausschluss der Eigenbedarfskündigung vereinbart wurde.Mietvertrag
4. SperrfristSicherstellen, dass Sperrfristen, insbesondere für Gesellschaften, eingehalten werden.§ 577a BGB
5. Formgerechte KündigungSchriftliche Kündigung mit klarer, nachvollziehbarer Begründung und Angabe der Person, für die der Eigenbedarf geltend gemacht wird.§ 568 BGB
6. Härtefallregelung beachtenBerücksichtigung von Härtefallregelungen, die eventuell auf Mieterseite bestehen könnten.§ 574 BGB
7. Einholen juristischer BeratungBei unklaren Fällen, insbesondere bei Gesellschaften oder Kapitalanlegern, rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.Praxisempfehlung
8. Dokumentation der EigenbedarfsgründeSorgfältige Dokumentation und Nachweisführung der Gründe für den Eigenbedarf zur Vorlage im Streitfall.Praxisempfehlung

Zusätzliche Tipps zur Vermeidung von Konflikten

Eigenbedarfskündigungen sind oft konfliktbehaftet und führen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Hier sind einige Ratschläge, wie Sie Konflikte minimieren können:

  1. Frühzeitige Kommunikation mit Mietern: Klare, offene Kommunikation kann oft helfen, Missverständnisse und Vorwürfe zu vermeiden. Vermieter sollten Mieter frühzeitig über ihre Pläne informieren und die Kündigungsgründe transparent darlegen.
  2. Vermeidung einer “auf Vorrat” durchgeführten Kündigung: Eigenbedarf kann nur dann durchgesetzt werden, wenn der Vermieter oder die berechtigte Person tatsächlich in die Wohnung einziehen möchte. Eine Kündigung, die nur zur “Vorratshaltung” erfolgt, wird gerichtlich als ungültig angesehen.
  3. Berücksichtigung sozialer Härtefälle: Ältere Mieter oder Personen, die besonders an die Wohnung gebunden sind, können gegebenenfalls mit Härtefallregelungen schützen. Finanz- und Nachfolgeplaner sollten dies in die Planung einbeziehen, um langwierige Verfahren zu vermeiden.

Fazit

Eigenbedarfskündigungen sind ein bewährtes Instrument im deutschen Mietrecht, das jedoch genaue Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert. Finanz- und Nachfolgeplaner können ihre Kunden dabei unterstützen, Eigenbedarf rechtssicher durchzusetzen und zugleich potenzielle Konflikte zu minimieren. Die aktuellen BGH-Urteile bieten dabei mehr Klarheit und Sicherheit. Für die optimale Beratung ist es unerlässlich, die Eigenbedarfskündigung nicht nur als rechtliches Mittel, sondern als strategischen Schritt im Rahmen der Finanz- und Nachfolgeplanung zu betrachten.

Indem diese Faktoren berücksichtigt und eine umfassende Checkliste angewendet wird, können Finanz- und Nachfolgeplaner sicherstellen, dass ihre Kunden optimal beraten sind und potenzielle Stolpersteine im Vorfeld vermeiden

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