Immer mehr Menschen mit deutschem Rentenanspruch entscheiden sich dafür, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen. Neben klimatischen und kulturellen Beweggründen spielen auch finanzielle Erwägungen eine Rolle – etwa geringere Lebenshaltungskosten oder steuerliche Vorteile. Dieser Trend hat jedoch weitreichende Konsequenzen für die Finanz- und Nachfolgeplanung.
Wo deutsche Renten besonders häufig ins Ausland fließen
Deutschland zahlt jedes Jahr rund 1,7 Millionen Renten in über 150 Länder. Besonders beliebt sind Länder innerhalb der EU – allen voran Österreich, die Schweiz und Spanien. Aber auch in Länder wie die USA, Kanada oder Thailand fließen regelmäßig Rentenzahlungen.
Die Gründe dafür sind vielfältig: bessere Lebensqualität, familiäre Bindungen oder der Wunsch, die letzten Lebensjahre unter der Sonne zu genießen. Für Finanz- und Nachfolgeplaner entsteht daraus ein konkreter Beratungsbedarf: Denn nicht jede Rentenart wird im Ausland gleich behandelt – und nicht jedes Land sichert alle Rechte der Ruheständler gleichermaßen.
Steuerliche Fallstricke: Rentenbesteuerung im Ausland
Seit der Rentenreform 2005 unterliegen Renten grundsätzlich der Steuerpflicht. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, bleibt häufig in Deutschland steuerpflichtig – zumindest, wenn es sich um gesetzliche Renten handelt. Private Rentenversicherungen, betriebliche Altersvorsorge oder Versorgungswerke unterliegen dagegen oft dem Steuerrecht des Wohnsitzlandes.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, welches Land das Besteuerungsrecht besitzt. In vielen Fällen bleibt Deutschland das primäre Besteuerungsland, insbesondere bei gesetzlichen Renten. In der Praxis bedeutet das: Ohne sorgfältige steuerliche Planung droht nicht nur Doppelbesteuerung – sondern auch der Verlust von Freibeträgen und Steuerprivilegien.
Beispiel aus der Praxis: Ruhestand in Spanien
Ein 65-jähriger Mandant plant, dauerhaft nach Spanien auszuwandern. Er bezieht eine gesetzliche Rente, eine betriebliche Altersvorsorge und hat eine private Rentenversicherung abgeschlossen.
Für die gesetzliche Rente bleibt Deutschland steuerpflichtig, die anderen Einkünfte sind in Spanien zu versteuern. Er benötigt somit eine zweifache Steuererklärung, eine Koordination mit dem Finanzamt Neubrandenburg (zuständig für beschränkt Steuerpflichtige) und eine spanische Steuerberatung zur Absicherung der ordnungsgemäßen Erklärungspflicht.
Die Frage der Krankenversicherung, möglicher Kürzungen bei der Rentenhöhe und die Anpassung der Nachfolgestrategie – etwa bei Immobilien oder Bankkonten – kommen ergänzend hinzu.
Nachfolgeplanung über Grenzen hinweg
Auch die Vermögensnachfolge muss bei einem Ruhestand im Ausland neu bewertet werden. Das betrifft insbesondere:
- Erbschafts- und Schenkungssteuer: Welche Freibeträge gelten im Zielland?
- Gültigkeit von Testamenten: Wird ein deutsches Testament vor Ort anerkannt?
- Pflichtteilsrechte: Gibt es kollidierende Vorschriften zwischen deutschem und ausländischem Erbrecht?
- Übertragbarkeit von Nießbrauch oder Wohnrechten
Internationale Nachfolgeplanung ist komplex – sie erfordert Koordination zwischen Steuerberatern, Notaren, ggf. auch mit Konsulaten oder Botschaften. Der Beratungsbedarf ist entsprechend hoch.
Checkliste für Mandanten – Ruhestand im Ausland
Schritt | Beschreibung |
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Steuerpflicht klären | Besteuerungsrecht durch DBAs prüfen (Deutschland oder Wohnsitzstaat) |
Rentenart analysieren | Unterschiedliche Steuerfolgen für gesetzliche, betriebliche und private Renten identifizieren |
Rentenhöhe prüfen | Mögliche Kürzungen durch Wohnsitz im Ausland beachten |
Krankenversicherung organisieren | Leistungsanspruch und Versicherungsschutz klären (z. B. über S1-Formular) |
Währungsrisiken einschätzen | Bei Nicht-Euro-Ländern eventuelle Schwankungen einpreisen |
Erbschaftsteuerliche Folgen ermitteln | Welche Steuerklassen, Freibeträge und Meldepflichten gelten? |
Nachfolgedokumente überprüfen | Testamente und Vorsorgeverfügungen auf internationale Gültigkeit prüfen |
Finanzielle Resilienz sicherstellen | Langfristige Liquiditätsplanung unter neuen Lebenshaltungskosten anpassen |
Zusatz-Checkliste für Finanz- und Nachfolgeplaner
Schritt | Beschreibung |
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1. Zielstaaten-Analyse | Beliebte Auswanderungsländer und deren rechtliche Rahmenbedingungen regelmäßig im Blick behalten |
2. Kooperationen ausbauen | Netzwerk mit internationalen Steuerberatern und Anwälten aufbauen (z. B. in Spanien, Portugal, Schweiz) |
3. Steuerliche Szenarien simulieren | Integrierte Simulation zur Netto-Rentenhöhe im Ausland vs. Deutschland vorhalten |
4. Vorab-Checklisten entwickeln | Für Mandanten strukturierte Fragebögen zur Auslandsauswanderung bereitstellen |
5. Beratung zur Vermögensstruktur | Geeignete Vehikel für Auslandsvermögen (z. B. Immobiliengesellschaften, Trusts) prüfen |
6. Erbfolgeregelung anpassen | International gültige Nachfolgeregelungen mit Notaren aktualisieren |
7. Begleitdokumentation | Steuerliche Erklärungen und Finanzplanung für Rentenzahlungen dokumentieren |
8. Informationspflichten überwachen | Mandanten regelmäßig auf neue Meldepflichten (z. B. CRS, FATCA) hinweisen |
Quellenverzeichnis
- Deutsche Rentenversicherung – Statistik zur Rentenzahlung ins Ausland (2023)
- Bundesministerium der Finanzen – DBA und Besteuerung von Renten
- Finanzamt Neubrandenburg – Zuständigkeit für beschränkt Steuerpflichtige
- Deutsche Rentenversicherung – Leitfaden „Rente im Ausland“
- Konsularservice Spanien – Hinweise zur steuerlichen Ansässigkeit
- OECD – Übersicht zu Doppelbesteuerungsabkommen
- EU-Infoportal – S1-Formular und Krankenversicherung im Ausland