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  • Henning Krischke
  • 20. September 2026

Rentnerhaushalte müssen mit durchschnittlich 2.330 Euro im Monat auskommen

  • 11 Min. Lesezeit
  • Finanzplanung
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Rentnerhaushalte müssen mit durchschnittlich 2.330 Euro im Monat auskommen

Einkommen im Ruhestand bleibt begrenzt

Wie viel Geld steht älteren Menschen in Deutschland im Ruhestand tatsächlich zur Verfügung? Nach den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten hatten Haushalte von Personen ab 65 Jahren im Jahr 2025 ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von 2.330 Euro.

Dabei geht es nicht um die individuelle Rente einer einzelnen Person, sondern um das gesamte Einkommen eines Haushalts. Neben Renten und Pensionen können dazu unter anderem Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen oder einer weiterhin ausgeübten Erwerbstätigkeit gehören.

Der bundesweite Durchschnitt verdeckt regionale Unterschiede. Im Osten Deutschlands einschließlich Berlin verfügten Haushalte älterer Menschen über durchschnittlich 2.270 Euro netto im Monat. Im Westen lag das Einkommen mit 2.350 Euro etwas höher. Der Abstand betrug damit 80 Euro monatlich.

Für Haushalte mit einem festen und vielfach nur begrenzt veränderbaren Einkommen kann ein solcher Unterschied spürbar sein. Zugleich sagt die Höhe des verfügbaren Einkommens allein wenig darüber aus, wie groß der finanzielle Spielraum im Alltag tatsächlich ist. Entscheidend sind auch die Wohnkosten, die Vermögenssituation, der Gesundheitszustand und die Frage, ob ein Haushalt zur Miete oder im eigenen Zuhause lebt.

Ein Haushalt mit 2.330 Euro monatlichem Nettoeinkommen kann finanziell vergleichsweise stabil sein, wenn die selbst genutzte Immobilie weitgehend abbezahlt ist. Für einen vergleichbaren Mieterhaushalt in einer Stadt mit hohen Wohnkosten kann derselbe Betrag dagegen kaum über die laufenden Ausgaben hinausreichen.

Renten und Pensionen tragen den größten Teil

Die Statistik zeigt eine starke Abhängigkeit älterer Haushalte von staatlichen Alterseinkünften. Bundesweit stammen 93 Prozent des Haushaltseinkommens aus Renten und Pensionen. Im Osten Deutschlands liegt dieser Anteil mit 96 Prozent noch höher. Im Westen machen Renten und Pensionen 92 Prozent des Einkommens aus.

Der überwiegende Teil der finanziellen Absicherung im Ruhestand besteht damit aus laufenden Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung oder vergleichbaren Alterssicherungssystemen. Andere Einkommensquellen spielen insgesamt eine deutlich kleinere Rolle.

Die Unterschiede zwischen Ost und West liegen deshalb weniger in der grundsätzlichen Bedeutung von Renten und Pensionen als in der Zusammensetzung der verbleibenden Einkünfte. Im Westen tragen zusätzliche Einnahmen aus Vermögen stärker zum Haushaltseinkommen bei. Dazu zählen etwa Miet- und Pachterträge oder Kapitalerträge.

Diese Einkünfte können die gesetzliche Rente ergänzen und den finanziellen Spielraum erhöhen. Zugleich verweisen sie auf unterschiedliche Erwerbsbiografien und Vermögensstrukturen. Wer über viele Jahre hinweg hohe Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann im Ruhestand auf höhere gesetzliche Rentenansprüche zurückgreifen. Wer zusätzlich Wohneigentum, Wertpapiere oder vermietete Immobilien besitzt, ist weniger ausschließlich auf die gesetzliche Altersversorgung angewiesen.

Gerade diese zweite Säule der finanziellen Absicherung ist jedoch ungleich verteilt. Vermögen entsteht häufig über lange Zeiträume. Es hängt unter anderem von Einkommen, Familiengeschichte, Erbschaften, Immobilienpreisen und der Möglichkeit ab, regelmäßig zu sparen. Unterschiede, die während des Erwerbslebens entstehen, wirken deshalb im Ruhestand fort.

Für die individuelle Vorsorgeplanung bedeutet das: Nicht allein die Höhe der späteren Rente ist entscheidend. Ebenso wichtig ist die Frage, welche zusätzlichen Einkünfte vorhanden sind und ob Vermögen im Bedarfsfall tatsächlich genutzt werden kann.

Armutsgefährdung liegt über dem Durchschnitt

Besonders relevant ist der Blick auf das Armutsrisiko. Im Jahr 2025 galten bundesweit 18,9 Prozent der Menschen im Ruhestand ab 65 Jahren als armutsgefährdet. Der Anteil lag damit deutlich über dem entsprechenden Wert für die Gesamtbevölkerung. Dort galten 16,1 Prozent als armutsgefährdet.

Als armutsgefährdet gelten in der europäischen Statistik Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der jeweiligen Bevölkerung beträgt. Die Armutsgefährdungsquote beschreibt daher nicht unmittelbar, ob jemand seinen Lebensunterhalt absolut nicht bestreiten kann. Sie zeigt vielmehr, wie stark das Einkommen vom allgemeinen Wohlstandsniveau abweicht.

Für ältere Menschen kann diese relative Einkommensarmut dennoch konkrete Folgen haben. Ein begrenztes Einkommen lässt sich nur schwer an steigende Preise, höhere Energieausgaben oder wachsende Gesundheitskosten anpassen. Während Erwerbstätige unter Umständen ihre Arbeitszeit ausweiten oder den Arbeitsplatz wechseln können, sind die Möglichkeiten im Ruhestand meist eingeschränkt.

Die regionale Betrachtung zeigt, dass sich das Armutsrisiko trotz unterschiedlicher Einkommensstrukturen nur gering unterscheidet. Im Osten lag der Anteil der armutsgefährdeten Menschen ab 65 Jahren bei 18,5 Prozent, im Westen bei 19,0 Prozent.

Das niedrigere durchschnittliche Haushaltseinkommen im Osten führte damit nicht zu einer deutlich höheren Armutsgefährdungsquote. Umgekehrt war der höhere Durchschnitt im Westen nicht mit einem wesentlich geringeren Risiko verbunden. Die Armutsgefährdung wird nämlich relativ zum mittleren Einkommen der jeweiligen Bevölkerung berechnet. Sie bildet deshalb nicht allein die absolute Höhe des verfügbaren Geldes ab.

Auch Wohnkosten, regionale Preisunterschiede und die Verteilung von Vermögen werden durch die Quote nur begrenzt erfasst. Für die Bewertung der wirtschaftlichen Lage älterer Menschen ist deshalb eine einzelne Kennzahl nicht ausreichend. Das durchschnittliche Nettoeinkommen zeigt die Größenordnung der verfügbaren Mittel. Die Armutsgefährdungsquote macht sichtbar, wie viele Menschen im Verhältnis zur Gesamtgesellschaft mit einem niedrigen Einkommen leben.

Wohneigentum schafft finanziellen Spielraum

Ein weiterer zentraler Unterschied betrifft die Wohnsituation. Bundesweit lebten 57 Prozent der Ruheständlerinnen und Ruheständler im eigenen Zuhause. 43 Prozent wohnten zur Miete.

Im Westen war Wohneigentum deutlich weiter verbreitet. Dort besaßen 61 Prozent der älteren Menschen ihre Wohnung oder ihr Haus. Im Osten lag der Anteil dagegen bei 44 Prozent. Eine Mehrheit von 56 Prozent lebte dort zur Miete.

Diese Differenz ist für die finanzielle Situation im Alter besonders bedeutsam. Eigentümer, die ihre Immobilie weitgehend abbezahlt haben, müssen keine monatliche Kaltmiete leisten. Zwar entstehen auch bei selbst genutztem Wohneigentum laufende Kosten – etwa für Instandhaltung, Versicherungen, Energie, Grundsteuer und mögliche Finanzierungen. Dennoch kann eine schuldenfreie Immobilie die monatliche Belastung im Vergleich zu einer Mietwohnung erheblich reduzieren.

Mieterhaushalte müssen dagegen einen regelmäßigen Teil ihres Einkommens für die Wohnkosten aufbringen. Steigende Mieten oder höhere Nebenkosten können den verfügbaren Betrag zusätzlich verringern. Das gilt insbesondere dann, wenn die Rente nur knapp über dem sozialrechtlichen Existenzminimum liegt oder keine nennenswerten Rücklagen vorhanden sind.

Die höhere Eigentumsquote im Westen kann dazu beitragen, dass ältere Haushalte trotz nur geringfügig höherer Einkommen über einen größeren finanziellen Spielraum verfügen. Im Osten ist der Anteil der Mieterinnen und Mieter unter den Ruheständlerinnen und Ruheständlern deutlich größer. Dort können Wohnkosten einen höheren Anteil des Haushaltseinkommens binden.

Wohneigentum darf allerdings nicht pauschal mit finanzieller Sicherheit gleichgesetzt werden. Eine Immobilie ist zwar ein Vermögenswert, lässt sich aber nicht ohne Weiteres in laufendes Einkommen umwandeln. Viele ältere Menschen möchten oder können ihr Zuhause nicht verkaufen. Ein Umzug in eine kleinere Wohnung, eine Vermietung oder eine Beleihung sind zudem mit praktischen, rechtlichen und emotionalen Fragen verbunden.

Für die Altersvorsorgeplanung kommt es deshalb nicht nur darauf an, ob Wohneigentum vorhanden ist. Entscheidend sind auch der Verschuldungsgrad, der Zustand der Immobilie, die laufenden Kosten und die Frage, ob das Vermögen im Bedarfsfall genutzt werden kann.

Deutschland liegt über dem EU-Durchschnitt

Im europäischen Vergleich erscheint die Lage älterer Menschen in Deutschland besonders angespannt. 18,9 Prozent der Ruheständlerinnen und Ruheständler mussten 2025 mit einem Einkommen unterhalb von 60 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung auskommen. Der Anteil lag damit deutlich über dem Durchschnitt der Europäischen Union von 15,0 Prozent.

Deutschland gehört damit zu den Ländern, in denen ältere Menschen vergleichsweise häufig von relativer Einkommensarmut bedroht sind. Die Aussage ist bemerkenswert, weil Deutschland über ein etabliertes System der gesetzlichen Rentenversicherung und über eine im europäischen Vergleich leistungsfähige Volkswirtschaft verfügt.

Der EU-Vergleich macht deutlich, dass eine hohe Wirtschaftsleistung nicht automatisch zu einer gleichmäßigen Absicherung im Alter führt. Entscheidend ist, wie Einkommen und Vermögen verteilt sind, welche Rolle betriebliche und private Vorsorge spielen und wie hoch die Wohn- und Lebenshaltungskosten ausfallen.

Auch die Erwerbsbiografien der heutigen Rentnergeneration wirken nach. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit, Teilzeit, niedrige Löhne, Phasen der Arbeitslosigkeit oder eine lange Beschäftigung in Branchen mit geringer Entlohnung können die späteren Rentenansprüche reduzieren. Frauen sind davon häufig besonders betroffen, wenn sie wegen Kinderbetreuung oder Pflege Angehöriger ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen.

Für jüngere Generationen gewinnt damit die Frage an Bedeutung, wie stark die gesetzliche Rente künftig durch zusätzliche Vorsorge ergänzt werden muss. Eine private oder betriebliche Altersvorsorge kann helfen, die Abhängigkeit von einer einzigen Einkommensquelle zu verringern. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch von der Höhe der Beiträge, der Laufzeit, den Kosten, der Kapitalmarktentwicklung und der späteren Auszahlungsform ab.

Altersvorsorge muss Einkommen und Wohnkosten gemeinsam betrachten

Die Zahlen liefern keinen Anlass für eine pauschale Bewertung der finanziellen Lage aller Rentnerhaushalte. Sie zeigen aber, dass der Ruhestand für viele Menschen mit einem begrenzten und stark von Renten und Pensionen abhängigen Einkommen verbunden ist.

Zwischen Ost und West bestehen weiterhin deutliche Unterschiede bei den Einkommensquellen und der Wohnsituation. Im Osten stammen 96 Prozent des Haushaltseinkommens aus Renten und Pensionen, während Wohneigentum deutlich seltener verbreitet ist. Im Westen tragen zusätzliche Vermögenseinkünfte stärker zum Haushaltseinkommen bei, und die Eigentumsquote liegt höher.

Gleichzeitig ist das Armutsrisiko in beiden Regionen nahezu gleich hoch. Die Unterschiede beim durchschnittlichen Nettoeinkommen reichen daher allein nicht aus, um die finanzielle Stabilität älterer Haushalte zu beurteilen. Erst das Zusammenspiel aus laufenden Einkünften, Wohnkosten, Vermögen, Verschuldung und künftigem Unterstützungsbedarf ergibt ein belastbares Bild.

Für die individuelle Planung bedeutet das: Eine Altersvorsorge sollte nicht bei der erwarteten Monatsrente enden. Ebenso wichtig ist die Frage, wie hoch die regelmäßigen Ausgaben im Ruhestand sein werden, ob die Wohnsituation dauerhaft tragfähig ist und welche Rücklagen für Pflege, Gesundheit, Instandhaltung oder unvorhergesehene Belastungen zur Verfügung stehen.

Die Statistik macht schließlich sichtbar, wie unterschiedlich der finanzielle Bedarf im Ruhestand bewertet werden muss. 2.330 Euro monatliches Nettoeinkommen können für einen schuldenfreien Eigentümerhaushalt ausreichen, während ein vergleichbarer Betrag für einen älteren Mieterhaushalt in einer teuren Region kaum Spielraum lässt.

Durchschnittswerte schaffen Orientierung. Die konkrete Lebenssituation entscheidet jedoch darüber, ob das Einkommen tatsächlich Sicherheit vermittelt oder lediglich zur Deckung der laufenden Kosten reicht.


Quellenverzeichnis

1 Statistisches Bundesamt (Destatis): Daten zur Einkommenssituation von Haushalten beziehungsweise Personen ab 65 Jahren in Deutschland im Jahr 2025. Grundlage der im Beitrag genannten Werte zum durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen sowie zur regionalen Differenz zwischen Ost- und Westdeutschland.

2 Statistisches Bundesamt (Destatis): Daten zur Zusammensetzung des Haushaltseinkommens älterer Menschen im Jahr 2025. Grundlage der Angaben zum Anteil von Renten und Pensionen am Haushaltseinkommen sowie zu zusätzlichen Vermögenseinkünften.

3 Statistisches Bundesamt (Destatis): Daten zur Armutsgefährdungsquote von Menschen ab 65 Jahren und zur Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung in Deutschland im Jahr 2025. Grundlage der Angaben zu den Quoten von 18,9 Prozent, 18,5 Prozent, 19,0 Prozent und 16,1 Prozent.

4 Statistisches Bundesamt (Destatis) beziehungsweise europäische Statistik: Daten zur Armutsgefährdung älterer Menschen im europäischen Vergleich. Grundlage der Angaben zur Quote von 18,9 Prozent in Deutschland und zum EU-Durchschnitt von 15,0 Prozent.

5 Statistisches Bundesamt (Destatis): Daten zur Wohnsituation älterer Menschen im Jahr 2025. Grundlage der Angaben zum Anteil des selbst genutzten Wohneigentums und zur Mietquote in Deutschland sowie in Ost- und Westdeutschland.

**6 Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz, insbesondere Artikel 50 und Artikel 113.

7 Europäische Kommission, AI Office: Informationen zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung und zum Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten grundsätzlich seit dem 2. August 2026. Sie betreffen unter anderem die Kennzeichnung bestimmter KI-generierter oder KI-manipulierter Inhalte.12

Hinweis zur Verwendung künstlicher Intelligenz

Dieser Beitrag wurde unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell bearbeitet. Künstliche Intelligenz wurde primär zur Strukturierung, sprachlichen Ausarbeitung und Überarbeitung des Textes eingesetzt.

Die statistischen Angaben wurden aus den im Quellenverzeichnis genannten beziehungsweise im Ausgangsmaterial bezeichneten Quellen übernommen. Vor der Veröffentlichung sind sämtliche Zahlen, Definitionen und regionalen Vergleiche anhand der jeweiligen Originalquellen abschließend zu prüfen.

Die zugehörigen Bilder und Grafiken wurden ebenfalls unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine dokumentarischen Fotografien dar, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben ist.

Der Text und die Bildmaterialien wurden einer menschlichen Prüfung und redaktionellen Kontrolle unterzogen. Die redaktionelle Verantwortung für Auswahl, Bearbeitung und Veröffentlichung liegt bei IFFUN.

Stand der Bearbeitung: 19. September 2026.

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