• IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  •   Login
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen ›
      • Wissensforum Heilberufe
      • StrategieKompass
    • IFFUN-Akademie
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • Login
  • Absichern & Vorsorgen
  • Erben & Vererben
  • Family Offices
  • Finanzplanung
  • Fremd-Webinare
  • Heilberufe
  • Künstliche Intelligenz
  • Marketing & Kommunikation
  • Planen & Anlegen
  • Recht & Steuer
  • Stiften & Spenden
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen
      • Alle Wissensforen
      • Wissensforum Heilberufe
      • Wissensforum Kommunikation
    • IFFUN-Akademie
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren
blog banner background shape images
  • Henning Krischke   Recht & Steuern,Stiften & Spenden
  • 12. Juli 2024

Die neuen Regelungen im Jahressteuergesetz 2024: Ein Überblick für gemeinnützige Organisationen

  • 3 Min. Lesezeit
  • Recht & Steuern,Stiften & Spenden
NEWS in Holzbuchstaben auf Tisch
Die neuen Regelungen im Jahressteuergesetz 2024: Ein Überblick für gemeinnützige Organisationen

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt erhebliche Änderungen für gemeinnützige Organisationen mit sich. Diese Neuerungen betreffen sowohl die Verwaltung von Finanzmitteln als auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für verschiedene Tätigkeiten und Zwecke. Hier sind die wichtigsten Punkte, die gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Körperschaften kennen sollten.

Aufhebung der zeitnahen Mittelverwendung

Eine der bedeutendsten Änderungen ist die geplante Aufhebung des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO, der die zeitnahe Mittelverwendung regelt. Bisher mussten gemeinnützige Organisationen ihre Mittel grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Diese Verpflichtung entfällt mit der Neuregelung vollständig.

Beispiel: Ein Verein zur Förderung der Jugendarbeit erhält im Jahr 2025 eine Spende von 100.000 Euro. Nach der bisherigen Regelung hätte der Verein dieses Geld bis Ende 2027 für seine Zwecke ausgeben müssen. Mit der Neuregelung kann der Verein frei entscheiden, wann und wie er das Geld einsetzt, solange es den satzungsmäßigen Zwecken dient.

Streichung der Rücklagenregelung

Parallel zur Aufhebung der zeitnahen Mittelverwendung wird auch § 62 AO, der die Bildung von Rücklagen regelt, gestrichen. Bisher konnten Organisationen unter bestimmten Voraussetzungen Rücklagen bilden, um Mittel für größere Projekte anzusparen oder für wirtschaftlich schwierige Zeiten vorzusorgen.

Beispiel: Eine Stiftung plant den Bau eines Jugendzentrums. Bisher musste sie dafür eine zweckgebundene Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO bilden. Mit der Neuregelung kann sie die Mittel einfach ansammeln, ohne spezielle Rücklagen ausweisen zu müssen.

Weitere wichtige Änderungen

Neben diesen Hauptpunkten enthält der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 weitere interessante Neuerungen:

  1. Wohngemeinnützigkeit: Die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit soll den sozialen Wohnungsbau fördern. Diese Regelung zielt darauf ab, langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, indem Wohnungen dauerhaft unter der marktüblichen Miete angeboten werden.
  2. Stellungnahmen zu tagespolitischen Themen: Gemeinnützige Organisationen sollen künftig zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen dürfen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.
  3. Anpassungen bei Investitionsvorhaben: Bei langfristigen Investitionsvorhaben, insbesondere im Immobilienbereich, sollen nachträgliche Anpassungen der Planung möglich sein. Dies schafft mehr Rechts- und Planungssicherheit für gemeinnützige Körperschaften.
  4. Erweiterung des Gemeinnützigkeitskatalogs: Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird erweitert. Dazu gehören nun auch die Förderung des Klimaschutzes, die Hilfe für diskriminierte Personen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung, und weitere Zwecke.

Fazit und Ausblick

Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz 2024 stellen einen tiefgreifenden Wandel im Gemeinnützigkeitsrecht dar. Sie bieten gemeinnützigen Organisationen mehr Flexibilität und vereinfachen viele administrative Prozesse. Gleichzeitig werfen sie neue Fragen auf, etwa wie sichergestellt werden kann, dass die Mittel tatsächlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzentwurf durch die parlamentarischen Beratungen geht und welche endgültige Form er annehmen wird. Gemeinnützige Organisationen sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich auf mögliche Änderungen in ihrer Finanzplanung und Buchhaltung vorbereiten.

Diese Änderungen könnten die Landschaft der gemeinnützigen Arbeit in Deutschland nachhaltig prägen und bieten sowohl Chancen als auch Herausforderungen für alle Beteiligten.


Quellen:

  1. Bundesfinanzministerium – Jahressteuergesetz 2024
  2. MHL – Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2024 auf gemeinnützige Organisationen
  3. Der Paritätische – Jahressteuergesetz 2024
  4. Vereinswelt – Jahressteuergesetz 2024: Das ändert sich für Ihren Verein
AbgabenordnungGemeinnützige OrganisationenJahressteuergesetz

Ähnliche Artikel

Digitale Checkliste auf Laptop
Steuerliche Vorteile für Rentner: Diese 12 Ausgaben können Ihre Mandanten geltend machen
Artikel lesen
Hand zieht goldene Schachfigur auf Brett.
Familienstiftung für Immobilien: Steuervorteile bei Vermietung, Verkauf, Schenkung und Erbersatzsteuer
Artikel lesen
Roboter-Glühbirne steckt Stecker in Steckdose
Ehelichkeitsvermutung und Ehelichkeitsanfechtung
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Login
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2024 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung