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  • Henning Krischke
  • 9. November 2025

Bundesregierung plant keine Wiedererhebung der Vermögensteuer

  • 5 Min. Lesezeit
  • Allgemein,Recht & Steuern
Zahnrad vor beleuchteter Stadt bei Nacht.
Bundesregierung plant keine Wiedererhebung der Vermögensteuer
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1. Historische und rechtliche Ausgangslage

Seit 1997 wird in Deutschland keine Vermögensteuer mehr erhoben. Das Vermögensteuergesetz (VStG) besteht jedoch fort, nachdem das Bundesverfassungsgericht 1995 nicht die Steuer an sich, sondern die ungleiche Bewertung verschiedener Vermögensarten beanstandete. Immobilien wurden erheblich niedriger bewertet als Betriebs- oder Finanzvermögen – ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG.

Mangels gesetzlicher Neuregelung setzte der Gesetzgeber die Erhebung ab 1997 aus. Formal ruht die Steuer damit seit über 25 Jahren. Juristisch bleibt sie reaktivierbar, da das VStG weiterhin gilt. Die Ertragshoheit einer Vermögensteuer liegt gemäß Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG bei den Ländern, was ihre politische Attraktivität in finanzschwachen Regionen erhöht.

Das Thema erhielt 2024 neue Aufmerksamkeit, nachdem die G20 unter brasilianischer Präsidentschaft im Juli 2024 eine globale Initiative zur Besteuerung sehr Vermögender (High-Net-Worth Individuals) diskutierte. Deutschland unterstützte die Erklärung, obwohl die Bundesregierung eine nationale Vermögensteuer ablehnt. Bundeskanzler Friedrich Merz bekräftigte dies im ZDF-Interview vom 6. November 2025 ausdrücklich.


2. Die politische und wirtschaftliche Lage 2025

Die politische Debatte um die Vermögensteuer folgt einem zyklischen Muster: Mit jedem Konjunkturabschwung wächst der Ruf nach „Beiträgen der Reichen“.
Allerdings zeigen alle verfügbaren Daten:

  • Das Vermögenssteueraufkommen läge laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bei maximal 12–14 Mrd. Euro jährlich – weniger als 3 % des gesamten Steueraufkommens.
  • Der Verwaltungsaufwand für Bewertung, Erfassung und Kontrolle würde etwa 20–30 % des Bruttoaufkommens betragen.
  • Nach OECD-Vergleichsdaten 2024 erheben nur 3 von 38 Mitgliedstaaten noch eine substanzielle Vermögensteuer (Spanien, Norwegen, Schweiz). In Frankreich wurde sie 2018 abgeschafft und durch eine Immobiliensteuer ersetzt.

Ökonomisch gilt die Steuer als wachstumshemmend, da sie Kapitalbindung bestraft und Investitionen in produktive Vermögenswerte entmutigt. Aus planerischer Sicht bleibt jedoch entscheidend: Die Wiedererhebung ist rechtlich jederzeit möglich, sofern der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Bewertungsgrundlage schafft.


3. Steuerrechtliche und bewertungspraktische Implikationen

Eine mögliche Reaktivierung würde tief in die Vermögensplanung eingreifen:

3.1 Bewertungserfordernisse nach BewG

Das Bewertungsgesetz (BewG) müsste für alle Vermögensklassen neu ausgerichtet werden.
Betroffen wären insbesondere:

  • Immobilienvermögen (Ertragswert- und Vergleichswertverfahren)
  • Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften
  • Kapitalanlagen und liquide Mittel

Die größte Herausforderung liegt in der einheitlichen Verkehrswertermittlung, die regelmäßig fortgeschrieben werden müsste. Bewertungszyklen von drei bis fünf Jahren gelten als realistisch, was für Family Offices und Nachfolgeplaner einen erheblichen organisatorischen Aufwand bedeutet.

3.2 Liquiditätsmanagement

Die Vermögensteuer greift unabhängig von Erträgen. Damit entsteht ein Liquiditätsdilemma für illiquide Vermögensstrukturen (z. B. Immobilien, Unternehmensanteile).
In der Nachfolgeplanung sind folgende Maßnahmen zu prüfen:

  • Aufbau von Liquiditätspuffern zur potenziellen Steuerzahlung,
  • Einplanung von Stundungs- oder Ratenmechanismen,
  • gegebenenfalls Verschiebung von Erträgen (z. B. Ausschüttungsstrategien).

3.3 Vermeidung von Doppelbelastungen

In der Zusammenschau mit Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer droht eine kumulative Steuerbelastung von über 70 %. Für vermögende Familien bedeutet das die Notwendigkeit strukturierter Gesamtsteuerplanung, z. B. durch:

  • Nutzung von Familienstiftungen oder Trust-Strukturen,
  • steuerneutrale Betriebsaufspaltungen,
  • Optimierung von Bewertungsansätzen nach § 199 BewG.

4. Internationale Vergleichsbeispiele

Die Praxis anderer Länder zeigt, dass Vermögensteuern erhebliche Anpassungsprozesse erzwingen:

LandVermögensteuer-RegimeBemessungsgrundlageFreibeträge / BesonderheitenAuswirkungen
SchweizKantonale VermögensteuerReines Nettovermögen (weltweit)Freibeträge bis CHF 100.000 – 200.000Stabile Einnahmen, hohe Verwaltungsdichte
SpanienNationale Vermögensteuer (2023 reaktiviert)Nettovermögen > € 700.000Regionale UnterschiedeKapitalflucht nach Madrid
NorwegenVermögensteuer 0,85 % ab NOK 1,7 MioWeltweite VermögenswerteUnternehmensanteile rabattiertWegzüge wohlhabender Personen
Frankreich2018 abgeschafft, ersetzt durch IFI (Immobiliensteuer)Immobilienvermögen > € 1,3 MioBegrenzung auf 75 % des EinkommensKapitalrückfluss in Unternehmensbeteiligungen

Für deutsche Finanzplaner ergibt sich daraus: Eine Rückkehr zur Vermögensteuer würde internationale Standortverlagerungen und Strukturmigrationen begünstigen.


5. Praxisrelevante Planungsansätze für Family Offices und Nachfolgeplaner

5.1 Frühzeitige Vermögensinventur

Die systematische Erfassung aller Vermögenswerte (Betrieb, Immobilien, Beteiligungen, Kunst, Cash) ist Basis jeder Szenarioanalyse. Digitale Tools (z. B. Vermögenscockpits) sollten Bewertungsdaten automatisiert erfassen und nach Verkehrswerten aktualisieren.

5.2 Bewertungsresilienz und Nachfolgestruktur

In Nachfolgeprozessen sollte eine mögliche Vermögensteuerbelastung als implizite Passivposition berücksichtigt werden. Beispielsweise bei:

  • Schenkung von GmbH-Anteilen an Kinder (vorweggenommene Erbfolge)
  • Einbringung in eine Familienstiftung
  • Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG

5.3 Internationale Strukturen

Für international aufgestellte Familien (z. B. mit Vermögen in der Schweiz oder Spanien) muss eine mögliche Doppelbesteuerung berücksichtigt werden. Das OECD-Musterabkommen erlaubt keine automatische Anrechnung einer Vermögensteuer; hier greifen nur bilaterale Verträge.

5.4 Dokumentationspflichten

Die Finanzverwaltung fordert bei substanzbezogenen Steuern detaillierte Vermögensaufstellungen. Das betrifft:

  • jährliche Verkehrswertnachweise,
  • Nachweise über Fremdkapitalabzüge,
  • Dokumentation von Bewertungsgrundlagen und Gutachten.

6. Fazit und Ausblick

Nach aktuellem Stand plant die Bundesregierung keine Wiedererhebung der Vermögensteuer. Politisch bleibt sie jedoch ein Symbolthema – rechtlich ein ruhendes, aber sofort aktivierbares Instrument.

Für Finanz- und Nachfolgeplaner lautet die zentrale Konsequenz:

Vermögensteuer-Szenarien gehören in jede strategische Planung – nicht aus Angst, sondern aus Vorsorge.

Wer Vermögenswerte transparent erfasst, Liquiditätspuffer integriert und Nachfolgestrukturen flexibel hält, minimiert Risiken im Fall einer politischen Kursänderung.


Anhang A – Handlungsschritte für Finanz- und Nachfolgeplaner

Nr.HandlungsschrittZiel / Nutzen
1Vermögensinventur nach VerkehrswertenVorbereitung auf eventuelle Vermögenserfassung
2Überprüfung von Bewertungsmethoden (BewG-konform)Sicherstellung der Bewertungsresilienz
3Liquiditätsszenarien simulierenSicherung der Zahlungsfähigkeit bei Substanzsteuer
4Nachfolgestruktur mit Steuerstundungsoptionen planenVermeidung von Liquiditätsengpässen
5Betriebsvermögen rechtlich trennen und strukturierenSchutz produktiver Vermögenswerte
6Internationale Vermögensanteile analysierenDoppelbesteuerungsrisiken reduzieren
7Gutachten und Dokumentation digital archivierenCompliance- und Nachweissicherheit
8Frühwarnsysteme für Steuerpolitik etablierenReaktionsfähigkeit erhöhen
9Szenario-Workshops mit Mandanten durchführenTransparenz und Entscheidungsreife fördern
10Strategische Kommunikation im FamilienkreisVerständnis und Akzeptanz stärken

Anhang B – Rechtliche Quellen und Fundstellen

RechtsquelleFundstelle / Hinweis
Grundgesetz (GG)Art. 3, Art. 106 Abs. 2 Nr. 1
Bewertungsgesetz (BewG)§§ 1 ff., § 199 BewG
Abgabenordnung (AO)§§ 85 ff. (Mitwirkungspflichten, Dokumentation)
Vermögensteuergesetz (VStG)BGBl. I 1952 S. 446, fortgeltend
BundesverfassungsgerichtBeschluss zur Vermögensteuer (BVerfGE 93, 121)
OECDGlobal Tax Transparency Initiative 2024
ZDFInterview mit Bundeskanzler Friedrich Merz, 6. Nov. 2025
DIW BerlinVermögensverteilungsbericht 2025

Anhang C – Wichtigste Praxisimplikationen

ThemaRelevanzEmpfehlung
BewertungsstandardisierungHochFrühzeitige Aktualisierung aller Verkehrswerte
LiquiditätsmanagementHochAufbau von Cash-Reserven für mögliche Substanzabgaben
NachfolgeplanungSehr hochBerücksichtigung potenzieller Vermögensteuer in Übergabeplanungen
StrukturierungMittelPrüfung von Stiftungs- und Holdingstrukturen
Internationale AbstimmungMittelPrüfung von Doppelbesteuerungsabkommen
Kommunikation mit MandantenHochAufklärung über politische Szenarien und Handlungsbedarf

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