1. Historische und rechtliche Ausgangslage
Seit 1997 wird in Deutschland keine Vermögensteuer mehr erhoben. Das Vermögensteuergesetz (VStG) besteht jedoch fort, nachdem das Bundesverfassungsgericht 1995 nicht die Steuer an sich, sondern die ungleiche Bewertung verschiedener Vermögensarten beanstandete. Immobilien wurden erheblich niedriger bewertet als Betriebs- oder Finanzvermögen – ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG.
Mangels gesetzlicher Neuregelung setzte der Gesetzgeber die Erhebung ab 1997 aus. Formal ruht die Steuer damit seit über 25 Jahren. Juristisch bleibt sie reaktivierbar, da das VStG weiterhin gilt. Die Ertragshoheit einer Vermögensteuer liegt gemäß Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG bei den Ländern, was ihre politische Attraktivität in finanzschwachen Regionen erhöht.
Das Thema erhielt 2024 neue Aufmerksamkeit, nachdem die G20 unter brasilianischer Präsidentschaft im Juli 2024 eine globale Initiative zur Besteuerung sehr Vermögender (High-Net-Worth Individuals) diskutierte. Deutschland unterstützte die Erklärung, obwohl die Bundesregierung eine nationale Vermögensteuer ablehnt. Bundeskanzler Friedrich Merz bekräftigte dies im ZDF-Interview vom 6. November 2025 ausdrücklich.
2. Die politische und wirtschaftliche Lage 2025
Die politische Debatte um die Vermögensteuer folgt einem zyklischen Muster: Mit jedem Konjunkturabschwung wächst der Ruf nach „Beiträgen der Reichen“.
Allerdings zeigen alle verfügbaren Daten:
- Das Vermögenssteueraufkommen läge laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bei maximal 12–14 Mrd. Euro jährlich – weniger als 3 % des gesamten Steueraufkommens.
- Der Verwaltungsaufwand für Bewertung, Erfassung und Kontrolle würde etwa 20–30 % des Bruttoaufkommens betragen.
- Nach OECD-Vergleichsdaten 2024 erheben nur 3 von 38 Mitgliedstaaten noch eine substanzielle Vermögensteuer (Spanien, Norwegen, Schweiz). In Frankreich wurde sie 2018 abgeschafft und durch eine Immobiliensteuer ersetzt.
Ökonomisch gilt die Steuer als wachstumshemmend, da sie Kapitalbindung bestraft und Investitionen in produktive Vermögenswerte entmutigt. Aus planerischer Sicht bleibt jedoch entscheidend: Die Wiedererhebung ist rechtlich jederzeit möglich, sofern der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Bewertungsgrundlage schafft.
3. Steuerrechtliche und bewertungspraktische Implikationen
Eine mögliche Reaktivierung würde tief in die Vermögensplanung eingreifen:
3.1 Bewertungserfordernisse nach BewG
Das Bewertungsgesetz (BewG) müsste für alle Vermögensklassen neu ausgerichtet werden.
Betroffen wären insbesondere:
- Immobilienvermögen (Ertragswert- und Vergleichswertverfahren)
- Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften
- Kapitalanlagen und liquide Mittel
Die größte Herausforderung liegt in der einheitlichen Verkehrswertermittlung, die regelmäßig fortgeschrieben werden müsste. Bewertungszyklen von drei bis fünf Jahren gelten als realistisch, was für Family Offices und Nachfolgeplaner einen erheblichen organisatorischen Aufwand bedeutet.
3.2 Liquiditätsmanagement
Die Vermögensteuer greift unabhängig von Erträgen. Damit entsteht ein Liquiditätsdilemma für illiquide Vermögensstrukturen (z. B. Immobilien, Unternehmensanteile).
In der Nachfolgeplanung sind folgende Maßnahmen zu prüfen:
- Aufbau von Liquiditätspuffern zur potenziellen Steuerzahlung,
- Einplanung von Stundungs- oder Ratenmechanismen,
- gegebenenfalls Verschiebung von Erträgen (z. B. Ausschüttungsstrategien).
3.3 Vermeidung von Doppelbelastungen
In der Zusammenschau mit Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer droht eine kumulative Steuerbelastung von über 70 %. Für vermögende Familien bedeutet das die Notwendigkeit strukturierter Gesamtsteuerplanung, z. B. durch:
- Nutzung von Familienstiftungen oder Trust-Strukturen,
- steuerneutrale Betriebsaufspaltungen,
- Optimierung von Bewertungsansätzen nach § 199 BewG.
4. Internationale Vergleichsbeispiele
Die Praxis anderer Länder zeigt, dass Vermögensteuern erhebliche Anpassungsprozesse erzwingen:
| Land | Vermögensteuer-Regime | Bemessungsgrundlage | Freibeträge / Besonderheiten | Auswirkungen |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz | Kantonale Vermögensteuer | Reines Nettovermögen (weltweit) | Freibeträge bis CHF 100.000 – 200.000 | Stabile Einnahmen, hohe Verwaltungsdichte |
| Spanien | Nationale Vermögensteuer (2023 reaktiviert) | Nettovermögen > € 700.000 | Regionale Unterschiede | Kapitalflucht nach Madrid |
| Norwegen | Vermögensteuer 0,85 % ab NOK 1,7 Mio | Weltweite Vermögenswerte | Unternehmensanteile rabattiert | Wegzüge wohlhabender Personen |
| Frankreich | 2018 abgeschafft, ersetzt durch IFI (Immobiliensteuer) | Immobilienvermögen > € 1,3 Mio | Begrenzung auf 75 % des Einkommens | Kapitalrückfluss in Unternehmensbeteiligungen |
Für deutsche Finanzplaner ergibt sich daraus: Eine Rückkehr zur Vermögensteuer würde internationale Standortverlagerungen und Strukturmigrationen begünstigen.
5. Praxisrelevante Planungsansätze für Family Offices und Nachfolgeplaner
5.1 Frühzeitige Vermögensinventur
Die systematische Erfassung aller Vermögenswerte (Betrieb, Immobilien, Beteiligungen, Kunst, Cash) ist Basis jeder Szenarioanalyse. Digitale Tools (z. B. Vermögenscockpits) sollten Bewertungsdaten automatisiert erfassen und nach Verkehrswerten aktualisieren.
5.2 Bewertungsresilienz und Nachfolgestruktur
In Nachfolgeprozessen sollte eine mögliche Vermögensteuerbelastung als implizite Passivposition berücksichtigt werden. Beispielsweise bei:
- Schenkung von GmbH-Anteilen an Kinder (vorweggenommene Erbfolge)
- Einbringung in eine Familienstiftung
- Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG
5.3 Internationale Strukturen
Für international aufgestellte Familien (z. B. mit Vermögen in der Schweiz oder Spanien) muss eine mögliche Doppelbesteuerung berücksichtigt werden. Das OECD-Musterabkommen erlaubt keine automatische Anrechnung einer Vermögensteuer; hier greifen nur bilaterale Verträge.
5.4 Dokumentationspflichten
Die Finanzverwaltung fordert bei substanzbezogenen Steuern detaillierte Vermögensaufstellungen. Das betrifft:
- jährliche Verkehrswertnachweise,
- Nachweise über Fremdkapitalabzüge,
- Dokumentation von Bewertungsgrundlagen und Gutachten.
6. Fazit und Ausblick
Nach aktuellem Stand plant die Bundesregierung keine Wiedererhebung der Vermögensteuer. Politisch bleibt sie jedoch ein Symbolthema – rechtlich ein ruhendes, aber sofort aktivierbares Instrument.
Für Finanz- und Nachfolgeplaner lautet die zentrale Konsequenz:
Vermögensteuer-Szenarien gehören in jede strategische Planung – nicht aus Angst, sondern aus Vorsorge.
Wer Vermögenswerte transparent erfasst, Liquiditätspuffer integriert und Nachfolgestrukturen flexibel hält, minimiert Risiken im Fall einer politischen Kursänderung.
Anhang A – Handlungsschritte für Finanz- und Nachfolgeplaner
| Nr. | Handlungsschritt | Ziel / Nutzen |
|---|---|---|
| 1 | Vermögensinventur nach Verkehrswerten | Vorbereitung auf eventuelle Vermögenserfassung |
| 2 | Überprüfung von Bewertungsmethoden (BewG-konform) | Sicherstellung der Bewertungsresilienz |
| 3 | Liquiditätsszenarien simulieren | Sicherung der Zahlungsfähigkeit bei Substanzsteuer |
| 4 | Nachfolgestruktur mit Steuerstundungsoptionen planen | Vermeidung von Liquiditätsengpässen |
| 5 | Betriebsvermögen rechtlich trennen und strukturieren | Schutz produktiver Vermögenswerte |
| 6 | Internationale Vermögensanteile analysieren | Doppelbesteuerungsrisiken reduzieren |
| 7 | Gutachten und Dokumentation digital archivieren | Compliance- und Nachweissicherheit |
| 8 | Frühwarnsysteme für Steuerpolitik etablieren | Reaktionsfähigkeit erhöhen |
| 9 | Szenario-Workshops mit Mandanten durchführen | Transparenz und Entscheidungsreife fördern |
| 10 | Strategische Kommunikation im Familienkreis | Verständnis und Akzeptanz stärken |
Anhang B – Rechtliche Quellen und Fundstellen
| Rechtsquelle | Fundstelle / Hinweis |
|---|---|
| Grundgesetz (GG) | Art. 3, Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 |
| Bewertungsgesetz (BewG) | §§ 1 ff., § 199 BewG |
| Abgabenordnung (AO) | §§ 85 ff. (Mitwirkungspflichten, Dokumentation) |
| Vermögensteuergesetz (VStG) | BGBl. I 1952 S. 446, fortgeltend |
| Bundesverfassungsgericht | Beschluss zur Vermögensteuer (BVerfGE 93, 121) |
| OECD | Global Tax Transparency Initiative 2024 |
| ZDF | Interview mit Bundeskanzler Friedrich Merz, 6. Nov. 2025 |
| DIW Berlin | Vermögensverteilungsbericht 2025 |
Anhang C – Wichtigste Praxisimplikationen
| Thema | Relevanz | Empfehlung |
|---|---|---|
| Bewertungsstandardisierung | Hoch | Frühzeitige Aktualisierung aller Verkehrswerte |
| Liquiditätsmanagement | Hoch | Aufbau von Cash-Reserven für mögliche Substanzabgaben |
| Nachfolgeplanung | Sehr hoch | Berücksichtigung potenzieller Vermögensteuer in Übergabeplanungen |
| Strukturierung | Mittel | Prüfung von Stiftungs- und Holdingstrukturen |
| Internationale Abstimmung | Mittel | Prüfung von Doppelbesteuerungsabkommen |
| Kommunikation mit Mandanten | Hoch | Aufklärung über politische Szenarien und Handlungsbedarf |