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  • Henning Krischke
  • 23. November 2025

Die testamentarische Neuordnung der Kessler-Zwillinge

  • 6 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Schwerterstatue und Würfel auf hellem Hintergrund.
Die testamentarische Neuordnung der Kessler-Zwillinge

1. Ausgangslage und Relevanz des Falls

Die testamentarische Neuordnung von Alice und Ellen Kessler im Herbst 2023 markiert einen paradigmatischen Fall moderner Nachlassplanung. Die beiden international bekannten Bühnenkünstlerinnen entschieden sich, ihr Vermögen – einschließlich eines über 900 Quadratmeter großen Anwesens in München-Grünwald – vollständig gemeinnützig zu vererben. Ursprünglich sollte der gesamte Nachlass ausschließlich an Ärzte ohne Grenzen übergehen. Die kurze Zeit vor ihrem Tod vorgenommene neue Regelung sah jedoch eine breiter gestreute Vermögensverteilung zugunsten insgesamt fünf Organisationen vor.

Dieser Schritt reiht sich ein in einen gesellschaftlichen Strukturwandel: Wohlhabende Erblasserinnen und Erblasser ohne direkte Nachkommen orientieren sich zunehmend an strategischen, diversifizierten und wirkungsorientierten Formen philanthropischer Nachlassplanung. Der Fall der Kessler-Zwillinge bietet daher eine hervorragende Grundlage, zentrale Entwicklungen, steuerliche Implikationen und praxisnahe Gestaltungsansätze einzuordnen.

2. Kinderlosigkeit als struktureller Ausgangspunkt der Nachlassplanung

Die Zwillinge führten ein Leben ohne direkte Abkömmlinge. In der Nachfolgeplanung ist dies ein wesentlicher Ausgangspunkt, da ohne Testament entfernte Verwandte der gesetzlichen Erbfolge berufen wären. Die bewusste testamentarische Gestaltung verhinderte hier eine zufällige oder unerwünschte Vermögensverteilung.

Für die Nachlassgestaltung kinderloser Personen haben sich in der Beratungspraxis folgende Grundprinzipien etabliert:

  • vollständige Ausschöpfung der Testierfreiheit
  • klare Definition der Werteorientierung
  • Strukturierung von Nachlassportfolios mit Blick auf Governance, Zweckbindung und steuerliche Effizienz
  • Absicherung gegen Rechtsunsicherheiten im hohen Alter (Testierfähigkeit, Dokumentation)

Die Entscheidung der Kessler-Zwillinge illustriert diese Entwicklung: Sie nutzten ihre volle Gestaltungsfreiheit, um einen gesellschaftlichen, nicht individuellen Zweck zu verfolgen.

3. Vermögensstruktur: Immobilien, liquide Mittel und Lebensleistungsvermögen

Bedeutung des Münchner Anwesens

Das Realität gewordene Lebenswerk der Zwillinge besteht nicht nur aus monetären Vermögenswerten, sondern auch aus einem repräsentativen Anwesen in Grünwald. Immobilien dieser Größenordnung besitzen in der Nachlassplanung eine doppelte Funktion: als stabiler Wertanker und als potenzielle Liquiditätsquelle für begünstigte Organisationen.

Gemeinnützige Organisationen profitieren hierbei strukturell von steuerlichen Privilegien: Veräußerungsgewinne sind bei satzungsgemäßer Mittelverwendung vollständig von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Dies ermöglicht eine effiziente Umwandlung immobilen Vermögens in frei einsetzbare Fördermittel.

Vermögenshöhe und Rücklagen

Obwohl die genaue Vermögenshöhe nicht öffentlich bekannt ist, sind ähnliche Künstlerbiografien sowie zahlreiche Medienberichte Indiz dafür, dass ein beträchtliches sieben- bis achtstelliges Vermögen vorlag. Entscheidend ist weniger die absolute Summe, sondern die Struktur dieser Rücklagen. Typisch für langjährige Bühnenkünstler mit internationaler Präsenz sind:

  • diversifizierte Kapitalanlagen
  • langfristige Wertpapierportfolios
  • substanzstarke Immobilien
  • wiederkehrende Lizenzeinnahmen oder Verlagsrechte
  • unter Umständen Kunst- oder Erinnerungsgegenstände mit Marktwert

Für die Nachlassplanung bedeutet dies: Je heterogener das Vermögen, desto anspruchsvoller die Bewertung, Liquidation und Dokumentation.

4. Analyse der testamentarischen Neuordnung

Von der Einzelnachfolge zur strukturierten Portfolio-Philanthropie

Die prägende Veränderung war die Abkehr von einem einzigen Erben zugunsten eines diversifizierten Empfängerportfolios. Neben Ärzte ohne Grenzen wurden vier weitere Organisationen eingesetzt: Christoffel-Blindenmission, UNICEF, das Paul Klinger Künstlersozialwerk und die Deutsche Stiftung Patientenschutz.

Die Entscheidung, das Vermögen „gerecht aufzuteilen“, deutet auf ein Quotenkonzept hin, das nicht zwingend Gleichverteilung bedeutet. In der philanthropischen Nachlassplanung werden typischerweise drei Modelle genutzt:

  • prozentuale Verteilung (z. B. 40/20/20/10/10)
  • absolute Festbeträge mit ergänzender Quotenregelung
  • thematische Cluster (z. B. humanitär, sozial, kunstbezogen)

Die Kessler-Zwillinge setzten damit ein Modell um, das Governance-Risiken minimiert und die Wirkung der Mittel breiter streut.

Motive hinter der Änderung

Mehrere Faktoren erscheinen plausibel:

  1. Risikodiversifikation: Stabile Verteilung im Falle organisatorischer Schwierigkeiten einer einzelnen Einrichtung.
  2. Wirkungsbreite: Förderung unterschiedlicher gesellschaftlicher Bereiche.
  3. Lebensbiografische Bezüge: Künstlerisches Engagement → Künstlersozialwerk; internationale Tätigkeit → UNICEF.
  4. Steuerliche und regulatorische Optimierung: Gemeinnützigkeit als steuerbefreite Struktur.
  5. Governance und Transparenz: Mehrere Erben erzeugen institutionelle Kontrollmechanismen.

Diese strategische Neuorientierung entspricht den Entwicklungen des Jahres 2024/2025, in denen philanthropische Nachlassplanung zunehmend professionell strukturiert wird.

5. Steuerliche, rechtliche und organisatorische Konsequenzen

Steuerliche Privilegierung gemeinnütziger Erben

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht sieht in § 13 ErbStG die vollständige Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen vor. Für Nachlässe wie den der Kessler-Zwillinge bedeutet dies:

  • das Vermögen fließt ungeschmälert in gemeinnützige Zwecke
  • es entstehen keine Pflichtteilsansprüche
  • die Liquidation von Immobilien oder Wertpapieren ist steuerneutral, sofern sie dem Satzungszweck dient

Dieser steuerliche Rahmen macht gemeinnützige Erbeinsetzungen besonders attraktiv für kinderlose Erblasserinnen.

Melde- und Dokumentationspflichten

Im Rahmen der Abwicklung sind folgende Vorgaben maßgeblich:

  • Meldung des Erwerbs beim Finanzamt durch die begünstigten Organisationen
  • Erstellung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses
  • Bewertung von Immobilien gemäß ImmoWertV
  • Prüfung der Testierfähigkeit bei späteren Testamenten
  • Nachweis der satzungsgemäßen Mittelverwendung nach § 55 AO
  • revisionssichere Dokumentation aller Nachlassentscheidungen

Die Komplexität dieser Anforderungen macht professionelle Beratung nahezu unverzichtbar.

6. Praxisbeispiele für Berater und Nachlassplaner

Diversifizierter Nachlassportfolioplan

Eine vermögende Person mit 6 Mio. € entscheidet sich für eine vierteilige gemeinnützige Quotenverteilung. Das Modell reduziert Konzentrationsrisiken und steigert die Wirkung. Exakt diese Logik findet sich im Testament der Kessler-Zwillinge wieder.

Immobilienerbschaften im Non-Profit-Sektor

Eine große Sozialorganisation erbt ein hochpreisiges Grundstück, verkauft es steuerfrei und finanziert mit dem Erlös ein mehrjähriges Förderprogramm. Der Fall demonstriert, wie Immobilien als Wertträger in gemeinnützigen Nachlässen strategisch genutzt werden.

Altersbezogene Testamentsanpassungen

Eine 87-jährige Mandantin passt ihr Testament aufgrund neuer Wertvorstellungen an. Entscheidend sind hierbei Dokumentation und Prüfung der Testierfähigkeit – ein Punkt, der auch im Fall der Kessler-Zwillinge eine Rolle spielte.

Künstlerische Lebensläufe und Nachlassgestaltung

Ein Künstlerpaar vererbt sein Vermögen gezielt an ein Künstlersozialwerk, um strukturelle Risiken innerhalb des Berufsstandes abzusichern. Dieser Bezug zwischen Biografie und Begünstigten erinnert an die Motive der Kessler-Zwillinge.

Philanthropische Wirkungssteuerung

Ein Mandant legt einen dreistufigen Verteilungsmechanismus fest: langfristige Wirkung (50 %), Notfallhilfe (25 %), Kunstförderung (25 %). Diese strategische Wirkungsarchitektur entspricht dem breiten Ansatz des vorliegenden Testamentfalls.

7. Bedeutung für Beratung, Recht und Philanthropie

Die testamentarische Neuausrichtung der Kessler-Zwillinge ist ein exemplarischer Fall moderner Nachlassgestaltung in Deutschland. Die Entwicklung zeigt:

  • Philanthropie wird zunehmend strategisch begriffen.
  • Diversifizierte Erbportfolios ersetzen klassische Einzelbegünstigungen.
  • Gemeinnützigkeit bietet hohe steuerliche Effizienz.
  • Immobilien spielen eine dominante Rolle in der Wertschöpfung.
  • Governance, Risiko- und Wirkungsorientierung gewinnen an Bedeutung.

Der Fall verdeutlicht zudem, dass auch im hohen Alter wirksame und rechtssichere testamentarische Neuentscheidungen möglich sind, sofern die Testierfähigkeit gegeben ist.


Anhang A – Handlungsschritte für Berater

SchrittInhalt
1Analyse der familiären Situation und Zielsetzungen
2Definition gemeinnütziger Schwerpunkte
3Entscheidung über Quoten-, Festbetrags- oder Hybridmodell
4Bewertung zentraler Vermögensbestandteile
5Prüfung der Testierfähigkeit und Dokumentation
6Steueroptimierte Strukturierung unter Berücksichtigung der AO
7Planung der Immobilienliquidation
8Abstimmung mit begünstigten Organisationen
9Erstellung des Nachlassverzeichnisses und Meldungen
10Nachgelagerte Kontrolle der Mittelverwendung

Anhang B – Rechtliche Quellen

RechtsnormRelevanz
§§ 13, 30 ErbStGSteuerbefreiung, Meldepflicht
§§ 1922 ff. BGBGesamtrechtsnachfolge
§ 2229 BGBTestierfähigkeit
§§ 55–57 AOGemeinnützigkeit und Mittelverwendung
ImmoWertVImmobilienbewertung
IDW S1Bewertungsstandards

Anhang C – Wichtigste Praxisimplikationen

  • Gemeinnützige Vollbegünstigung maximiert Steueroptimierung.
  • Diversifikationsmodelle reduzieren Governance-Risiken.
  • Immobilien als Vermögensanker sichern hohe Wirkungspotenziale.
  • Testamentsänderungen bleiben bis ins hohe Alter möglich.
  • Portfolio-Philanthropie wird zum Standard.

Leitsatz

Breit gestreute gemeinnützige Vermächtnisse werden zum strategischen Kernelement moderner Nachlassplanung kinderloser Erblasser.

GemeinnützigkeitNachfolgeplanungPhilanthropieProminente Testamente

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