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  • Henning Krischke
  • 18. Juni 2025

Ein Unternehmer, drei Schritte, viele Vorteile – ein Praxisfall aus der Nachfolgeplanung

  • 9 Min. Lesezeit
  • Beraterwissen
Retro-Planungsthema mit Autos und Waage im Büro
Ein Unternehmer, drei Schritte, viele Vorteile – ein Praxisfall aus der Nachfolgeplanung

Wie gelingt es, ein Einzelunternehmen steuerlich klug in die nächste Generation zu überführen – ohne überhastete Schenkung oder unflexible Einbringung? Im folgenden Beitrag zeigen wir einen realen Mandantenfall aus der Praxis: Achim Fuhl, ein Ingenieur mit zehn Mitarbeitern, entscheidet sich für einen ungewöhnlichen Weg – er versteuert sein Einzelunternehmen freiwillig, um im Anschluss über eine Holdingstruktur in eine Familienstiftung zu überführen.

Das Ergebnis: Steueroptimierung mit Weitblick – trotz kurzfristiger Belastung.

🎥 Das komplette Interview mit dem Unternehmer finden Sie hier:

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1. Ausgangssituation: Ein Einzelunternehmen mit Strukturpotenzial

Achim Fuhl ist Diplomingenieur und führt seit fast zwei Jahrzehnten ein spezialisiertes Planungsbüro für Eisenbahn-Signalanlagen. Seine Arbeit ist hoch spezialisiert, die Auftragslage durch langfristige Infrastrukturprojekte stabil. Trotz des Erfolgs betreibt er sein Unternehmen bis in jüngster Vergangenheit in der klassischen Rechtsform des Einzelunternehmens – mit allen Nachteilen hinsichtlich Haftung, Besteuerung und Nachfolgefähigkeit.

Im Laufe der Jahre ist nicht nur der Umsatz gestiegen, sondern auch die Verantwortung. Die Zahl der Mitarbeitenden liegt mittlerweile bei zehn. Gleichzeitig beginnt die nächste Generation – insbesondere seine Kinder – sich aktiv für die Arbeit im Unternehmen zu interessieren. Die Frage einer geordneten Nachfolgeregelung rückt in den Vordergrund. Hinzu kommt die steuerliche Belastung: Als Einzelunternehmer unterliegt Herr Fuhl der persönlichen Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – je nach Gewinnsituation mit einer Gesamtlast von bis zu 45–48 Prozent.

Ein steuerlich wie familiär unhaltbarer Zustand auf Dauer – gerade in der Vorbereitung einer strukturierten Vermögensübertragung.

Die Suche nach einer Lösung beginnt nicht im Steuerrecht, sondern auf YouTube: Der Sohn von Herrn Fuhl stößt auf ein Fachvideo zur steueroptimierten Unternehmensstrukturierung. Was folgt, ist ein strukturierter Transformationsprozess – und der beginnt mit einem überraschenden Schritt: Freiwilliger Besteuerung.

2. Der erste Schritt: Freiwillige Versteuerung als strategisches Gestaltungsinstrument

Der Einstieg in den Umstrukturierungsprozess erfolgte bewusst nicht über eine steuerneutrale Einbringung, sondern über eine steuerpflichtige Veräußerung des Einzelunternehmens an eine eigens gegründete GmbH. Für viele Unternehmer klingt das zunächst paradox: Warum sollte jemand Steuern zahlen, wenn man es auch vermeiden könnte?

Die Antwort liegt in der klugen Nutzung steuerlicher Rahmenbedingungen – insbesondere des § 34 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Denn dieser bietet für Unternehmer ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit einen ermäßigten Steuersatz beim Verkauf des Betriebs.

Verkauf gegen Entgelt – an sich selbst

In diesem Fall wurde das Einzelunternehmen an eine neue GmbH verkauft, an der Herr Fuhl selbst zu 100 Prozent beteiligt ist. Der Kaufpreis wurde auf Grundlage einer qualifizierten Unternehmensbewertung festgelegt – und nicht geschenkt, sondern vertraglich vereinbart. Die GmbH erwarb somit den Geschäftsbetrieb zu marktüblichen Konditionen, wodurch steuerlich ein echter Veräußerungsvorgang vorliegt.

Durch die persönliche Voraussetzung des Verkäufers (Alter über 55) konnte der Veräußerungsgewinn gemäß § 34 EStG mit dem sogenannten „halben Steuersatz“ versteuert werden. In der Praxis liegt dieser bei etwa 27 Prozent – deutlich unter dem regulären Einkommensteuersatz für Spitzenverdiener.

Das Ziel: Steuern zahlen, um neue Abschreibungen zu schaffen

Die GmbH kann den gezahlten Kaufpreis in den Folgejahren steuerlich abschreiben. Das bedeutet: Die einmal gezahlte Einkommensteuer wird durch künftige Betriebsausgaben auf Ebene der GmbH nach und nach wieder „zurückverdient“. Es entsteht ein steuerlicher Zeitvorteil.

Zudem wird durch die Versteuerung eine klare, bilanzielle Ausgangslage geschaffen, die für weitere Strukturierungsschritte – etwa die Gründung einer Holding oder die Übertragung an eine Familienstiftung – unverzichtbar ist. Denn nur, was steuerlich „aufgedeckt“ ist, kann im weiteren Verlauf gestaltet werden, ohne in Konflikt mit dem Finanzamt zu geraten.

3. Aufbau einer Holdingstruktur: Zwischenebene mit strategischem Mehrwert

Nach der freiwilligen Versteuerung und Übertragung des Einzelunternehmens auf die neu gegründete GmbH erfolgte der nächste logische Schritt: die Einbindung dieser operativen GmbH in eine Holdingstruktur. Diese Maßnahme bringt nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch strategische Flexibilität im Hinblick auf spätere Übertragungen, Ausschüttungen und Beteiligungslösungen.

Funktion und Zielsetzung der Holding

Die Holding, also eine neu gegründete Muttergesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft (i. d. R. GmbH oder UG), übernimmt die Beteiligung an der operativen GmbH. Damit entsteht eine Struktur, in der sich der unternehmerische Betrieb in der Tochtergesellschaft konzentriert, während die Holding als vermögensverwaltende Zwischenebene agiert.

Zwei zentrale Vorteile stehen im Vordergrund:

  • Steueroptimierte Ausschüttungen:
    Ausschüttungen der operativen GmbH an die Holding unterliegen dem § 8b Körperschaftsteuergesetz. Das bedeutet: 95 Prozent der Dividenden sind körperschaftsteuerfrei, lediglich 5 Prozent gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. In der Praxis liegt die Gesamtbelastung damit bei rund 1,5 Prozent.
  • Wertschöpfung auf Ebene der Holding:
    Überschüsse können in der Holding thesauriert oder reinvestiert werden – etwa in Beteiligungen, Immobilien oder Rücklagen. Dadurch wird das Vermögen geschützt und gleichzeitig die operative GmbH entlastet.

Zeitpunkt der Einbindung entscheidend

Wichtig für die Praxis: Die Holding sollte vor weiteren Schritten wie der Einbindung einer Stiftung oder der familieninternen Nachfolge eingebunden werden. Denn Beteiligungen lassen sich in dieser Struktur einfacher übertragen, bewerten oder veräußern. Gleichzeitig entsteht ein professionelles Beteiligungsmanagement – mit klarer Trennung von operativem Risiko und strategischer Vermögensstruktur.

4. Übertragung an die Familienstiftung: Struktur, Schutz und steuerlicher Weitblick

Im dritten und abschließenden Schritt der Strukturierungsstrategie wurde der Geschäftsbetrieb – nach Versteuerung und Einbindung in die Holdingstruktur – an eine Familienstiftung übertragen. Dieser Schritt verfolgt mehrere Ziele: Vermögensschutz, langfristige Nachfolge, steuerliche Optimierung und die Sicherstellung der unternehmerischen Kontinuität innerhalb der Familie.

Zweck der Familienstiftung in der Nachfolgeplanung

Die Familienstiftung übernimmt die Beteiligung am operativen Unternehmen – also in diesem Fall an der GmbH – und wird zum neuen Eigentümer des Geschäftsbetriebs. Die operative Führung verbleibt allerdings bei der GmbH, die den Betrieb im Rahmen eines Sale-and-Lease-Back-Modells von der Stiftung zurückmietet. Dadurch entsteht eine klare Trennung von Eigentum und Betrieb.

Die Familienstiftung erfüllt folgende Funktionen:

  • Langfristiger Vermögensschutz
    Die Stiftung ist auf Dauer angelegt. Sie unterliegt weder Erbfolge noch individueller Verfügungsmacht. Das Unternehmensvermögen wird damit dauerhaft „aus der Familie heraus“ gesichert – und gleichzeitig für die Familie bewirtschaftet.
  • Steuerliche Vorteile bei Verkauf und Abschreibung
    Die Stiftung erwirbt das Unternehmen zum vollen Marktwert und kann diesen über die kommenden Jahre steuerlich abschreiben. Der daraus resultierende Aufwand reduziert die Ertragsteuerlast erheblich.
  • Steuerfreier Verkauf nach zehn Jahren
    Nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG kann die Stiftung den Betrieb nach Ablauf von zehn Jahren steuerfrei weiterveräußern – entweder an fremde Dritte oder zurück an die Familie (z. B. Holding, Kinder, Familiengesellschaft). Dieser Mechanismus eröffnet eine zweite Abschreibungsrunde und macht das Modell besonders attraktiv.

Sale-and-Lease-Back als operativer Schlüssel

Der Verkauf des Unternehmens an die Familienstiftung erfolgt zu marktüblichen Bedingungen. Die operative GmbH, nun Tochter der Stiftung, mietet den Geschäftsbetrieb zurück. Auf diese Weise bleibt das operative Geschäft unverändert, während sich die Eigentümerstruktur verschiebt.

Für den Unternehmer bedeutet dies: Er sichert die Weiterführung des Unternehmens, generiert Liquidität, entlastet seine eigene Steuerbilanz und schafft eine dauerhafte Nachfolgelösung ohne die Risiken klassischer Erbfolgeregelungen.

Stimmrechte und Gestaltungsspielraum

Ein zentrales Thema bei Familienstiftungen ist die Kontrolle: Um steuerlich problematische Betriebsausspaltungen (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) zu vermeiden, müssen Eigentümerstruktur und Leitung klar getrennt werden. Im Fall Fuhl wurde dies berücksichtigt: Die Stimmrechte in der Stiftung wurden auf mehrere Familienmitglieder verteilt – mit dem Ziel, Kontrolle zu teilen und steuerliche Risiken auszuschließen.

5. Fazit: Struktur statt Zufall – wenn Nachfolgeplanung Gestaltungswillen zeigt

Der Fall Achim Fuhl zeigt eindrücklich, wie durch eine vorausschauende, mehrstufige Strukturierung steuerliche Lasten gezielt genutzt werden können, um langfristige Vorteile zu realisieren. Anstatt auf kurzfristige Steuervermeidung zu setzen, wurde bewusst in die Besteuerung eingetreten – mit dem Ziel, Transparenz zu schaffen, Abschreibungsvolumen zu generieren und eine nachhaltige Familienstruktur aufzubauen.

Die drei zentralen Schritte – Verkauf mit ermäßigter Besteuerung (§ 34 EStG), Einbindung in eine Holdingstruktur (§ 8b KStG) und die Übertragung an eine Familienstiftung – wurden systematisch miteinander verknüpft. Die Folge: Steuerlasten werden nicht nur reduziert, sondern in einem langfristig tragfähigen Nachfolgekonzept verankert.

Für Finanz- und Nachfolgeplaner ergibt sich daraus ein klarer Impuls: Wer Gestaltungsspielräume erkennt und Mandanten strategisch durch diese Schritte begleitet, schafft echten Mehrwert über Generationen hinaus. Das Modell ist komplex – aber umsetzbar, rechtssicher und planbar. Und es funktioniert nicht nur für Ingenieure, sondern auch für Ärzte, Unternehmerfamilien, Gesellschafter-Geschäftsführer und vermögende Privatpersonen.

Kritische Bewertung: Nicht jede Steuergestaltung ist ein Gewinn

So elegant die beschriebenen Strukturen auch wirken – sie sind kein Freifahrtschein. Die Kombination aus freiwilliger Versteuerung, Holding und Familienstiftung bringt zweifellos erhebliche Potenziale mit sich. Doch sie verlangt ein hohes Maß an Disziplin, Dokumentation und Abgrenzung – andernfalls drohen Rückabwicklung, steuerliche Nachteile oder gar strafrechtliche Konsequenzen.

Gerade in der Praxis zeigt sich: Viele Unternehmer unterschätzen die Tragweite einzelner Schritte. Ein Verkäuferdarlehen, das nicht ernsthaft bedient wird, kann als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden. Eine zu enge Verbindung zwischen Stiftung und GmbH ohne funktionierende Trennung der Organe kann zur Betriebsausspaltung führen – mit sofortiger Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven. Und eine nicht fremdübliche Bewertung kann bei Betriebsprüfungen zur nachträglichen Aberkennung des halben Steuersatzes (§ 34 EStG) führen.

Auch die politischen Rahmenbedingungen sind zu beachten: Sowohl die Holdingprivilegien (§ 8b KStG) als auch die Steuerfreiheit bei der Veräußerung durch Stiftungen nach zehn Jahren stehen immer wieder in der steuerpolitischen Diskussion. Es handelt sich nicht um ewige Steuerfestungen – sondern um aktuelle Optionen, die nur bei professioneller Ausnutzung rechtssicher bleiben.

Besonders heikel wird es, wenn solche Strukturen steuerlich motiviert, aber familienstrategisch ungeeignet aufgebaut werden. Denn wer Eigentum auf eine Stiftung überträgt, gibt es dauerhaft aus der Hand. Bei unklaren Satzungen, ungleichen Stimmrechten oder familiären Spannungen kann dies zu dauerhaften Konflikten und Blockaden führen – insbesondere, wenn die nächste Generation andere Vorstellungen von Führung oder Ausschüttung hat.


Fazit der kritischen Einordnung:

Diese Strategie ist kein Modell für steuerliche Schnellschüsse oder pauschale Empfehlungen. Sie eignet sich ausschließlich für Mandanten, die bereit sind, langfristig zu denken, professionell begleitet zu arbeiten und Verantwortung in neuen Strukturen zu akzeptieren.

Wo Klarheit herrscht, bietet sie beeindruckende Wirkung. Wo Erwartungen, Familienrealität und Umsetzung auseinanderklaffen, kann sie schnell zur Belastung werden.

FamilienstiftungFinanzplanungJuhnSteuergestaltung

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