In der aktuellen Finanzverwaltung gibt es wichtige Entwicklungen hinsichtlich der Erbschaftsteuerbefreiung für vermietete Grundstücke in Drittstaaten. Diese Neuerungen sind maßgeblich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. Oktober 2023 geprägt. Der EuGH entschied, dass die bisherige Regelung, welche die Steuerbefreiung nur für Grundstücke innerhalb Deutschlands sowie in EU/EWR-Staaten gewährt, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt.
Hintergrund und Details
Bisher wurden nur inländische Grundstücke und solche in EU- oder EWR-Staaten von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie zu Wohnzwecken vermietet waren. Grundstücke in Drittstaaten waren ausgeschlossen, was nun als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit erkannt wurde. Der EuGH stellte klar, dass diese Einschränkung nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Neue Regelungen und Bedingungen
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben daraufhin beschlossen, die Steuerbefreiung auch auf vermietete Grundstücke in Drittstaaten auszuweiten. Dies gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass ein Informationsaustausch mit dem jeweiligen Drittstaat gewährleistet ist. Ein solcher Austausch ist zum Beispiel gegeben, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, das den Austausch von Steuerinformationen einschließt.
Praktische Auswirkungen
Für Erben und Schenkende bedeutet dies, dass sie jetzt auch bei Immobilien in Drittstaaten von der Erbschaftsteuerbefreiung profitieren können, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Regelung bringt eine signifikante Erleichterung und Rechtssicherheit für Steuerpflichtige mit internationalen Immobilieninvestitionen.
Zukünftige Gesetzesänderungen
Im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sind entsprechende gesetzliche Anpassungen vorgesehen. Diese sollen jedoch erst auf Erwerbe anwendbar sein, die nach dem Monat der Gesetzesverkündung erfolgen.
Fazit
Die erweiterte Erbschaftsteuerbefreiung für vermietete Grundstücke in Drittstaaten ist ein wichtiger Schritt zur Harmonisierung der Steuerregelungen innerhalb der EU und darüber hinaus. Erben und Schenkende sollten sich frühzeitig über die neuen Regelungen informieren und prüfen, ob ihre Immobilien in Drittstaaten von der Steuerbefreiung profitieren können.
Checkliste für Finanz- und Nachfolgeplaner zur Erbschaftsteuerbefreiung für vermietete Grundstücke in Drittstaaten
Punkt | Beschreibung |
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EuGH-Urteil | Überprüfung des EuGH-Urteils vom 12. Oktober 2023 zur Steuerbefreiung für Drittstaaten-Immobilien |
Informationsaustausch | Sicherstellung eines Informationsaustauschs mit dem Drittstaat, z.B. durch bestehende Doppelbesteuerungsabkommen |
Bisherige Regelung | Kenntnisse der bisherigen Beschränkungen der Steuerbefreiung auf Deutschland und EU/EWR-Staaten |
Neue Regelungen | Vertrautheit mit den neuen Regelungen der obersten Finanzbehörden zur Steuerbefreiung für Drittstaaten |
Gesetzesanpassungen | Beachtung geplanter Anpassungen im Jahressteuergesetz 2024 und deren Anwendungszeitpunkt |
Praktische Umsetzung | Unterstützung von Erben und Schenkenden bei der Anwendung der neuen Regelungen auf ihre Immobilien |
Dokumentation | Erforderliche Dokumentation und Nachweise zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung |
Beratung | Kontinuierliche Beratung und Information der Mandanten über die aktuellen Entwicklungen und Anforderungen |
Regelmäßige Updates | Regelmäßige Aktualisierung des Wissensstands zu internationalen Steuerabkommen und relevanten Gerichtsurteilen |
Diese Checkliste hilft Finanz- und Nachfolgeplanern, ihre Mandanten umfassend und aktuell zur Erbschaftsteuerbefreiung für vermietete Grundstücke in Drittstaaten zu beraten und zu unterstützen.