
Vermögen in Bewegung – Nachfolgeplanung jenseits des Betriebsvermögens
Der klassische Fall des Betriebsübergangs dominiert viele Diskussionen rund um die steuerlich optimierte Vermögensnachfolge. Doch was passiert, wenn Unternehmer ihr Unternehmen verkauft haben, das Vermögen in Wertpapieren parken – und nun vor der nächsten Herausforderung stehen? Der Fall „Franz“, bekannt aus dem Podcast „pure Tax“, liefert hierzu ein lehrreiches Praxisbeispiel: Ein ehemaliger Maschinenbauunternehmer, heute 63 Jahre alt, hat nach Unternehmensverkauf ein Depot von rund 15 Mio. € aufgebaut. Das Depot wächst, die Familie ist vorhanden – doch wie lässt sich die Kontrolle wahren, die Steuerlast reduzieren und die nächste Generation sinnvoll einbinden?
1. Problemstellung: Steuerliche Sackgasse bei reinen Wertpapierdepots
Steuerlicher Status von Wertpapieren im Erb- und Schenkungsteuerrecht
Wertpapiere gelten nach deutschem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (§ 13b Abs. 2 ErbStG) nicht als begünstigtes Vermögen. Im Gegensatz zu Betriebsvermögen greifen hier keine Steuervergünstigungen wie 85 % oder 100 % Verschonung. Stattdessen wird der Depotwert nach Abzug der persönlichen Freibeträge (§ 16 ErbStG) voll mit dem regulären Steuersatz belastet – abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Erwerber zwischen 7 % und 50 %.
Beispielrechnung
Ein Vater überträgt 5 Mio. € an seine drei Kinder. Nach Abzug der Freibeträge von je 400.000 € verbleiben 3,8 Mio. € steuerpflichtiger Erwerb. Bei einem Steuersatz von 15–30 % ergibt sich eine Steuerlast zwischen 570.000 € und 1,14 Mio. € – je Kind. Eine erhebliche Minderung des Familienvermögens.
2. Zielkonflikte in der Nachfolgeplanung: Kontrolle vs. Steuerlast vs. Generationengerechtigkeit
Das „Dreieck der Nachfolge“
Professionelle Planung erfordert die gleichzeitige Optimierung von:
- Kontrolle: Wer trifft Vermögensentscheidungen?
- Substanz: Wo liegt das Eigentum und wie wird es geschützt?
- Erträge: Wer erhält laufende Einkünfte?
Franz möchte sein Depot strategisch übertragen, ohne die Kontrolle über die Anlageentscheidungen zu verlieren. Klassische Schenkungen scheitern an diesem Anspruch. Zudem sind minderjährige Enkelkinder in der Planung zu berücksichtigen – was zusätzliche juristische Hürden (Familiengericht, Ergänzungspfleger) mit sich bringt.
3. Die Familien-KG als steuerlich wirksames Gestaltungsmodell
Grundlagen und Struktur
Die Familien-Kommanditgesellschaft (KG) bietet eine flexible und steuerlich optimierte Möglichkeit zur Übertragung von Vermögenswerten bei gleichzeitiger Wahrung der Kontrolle:
- Komplementär (z. B. Franz): Geschäftsführungsbefugnis, 0 % Kapitalbeteiligung, volle Kontrolle.
- Kommanditisten (z. B. Kinder, Enkel): Kapitalbeteiligung, beschränkte Haftung, keine Geschäftsführungsrechte.
Der Depotübertrag erfolgt durch Einlage oder Darlehensgewährung an die KG. In beiden Fällen wird das Vermögen bilanziell der KG zugeordnet – rechtlich bleibt die Kontrolle beim Komplementär.
Varianten der Einbringung
- Direkte Depotübertragung: Theoretisch möglich, in der Praxis bei vielen Banken schwierig umsetzbar.
- Liquidation & Reinvestition: Auflösung des Privatdepots, Einlage in die KG, anschließender Rückkauf der Wertpapiere – steuerlich neutral (Abgeltungsteuer).
- Darlehensmodell: Der Vater gewährt der KG ein Darlehen, das zur Anschaffung der Wertpapiere verwendet wird. Die Darlehensforderung ist teilbar, flexibel übertragbar und nutzt optimal die Freibeträge.
4. Minderjährige als Kommanditisten: Familiengerichtliche Zustimmung und Haftungsabschirmung
Beteiligung von Enkelkindern
Die Beteiligung Minderjähriger ist über die Kommanditistenrolle möglich – vorausgesetzt, sie ist ausschließlich vorteilhaft. Die familiengerichtliche Zustimmung ist notwendig, aber in der Praxis gut umsetzbar, da:
- keine Haftung über die Einlage hinaus besteht,
- ein Ergänzungspfleger die Schenkung mitzeichnet,
- keine nachteiligen Verpflichtungen entstehen.
Im Gegensatz zur GbR, bei der Minderjährige voll haften würden, ist die Familien-KG hier rechtssicher und gerichtlich genehmigungsfähig.
5. Gestaltungsspielräume und steuerliche Optimierungspotenziale
Schenkung der Darlehensforderung
Die Darlehensforderung des Komplementärs kann in kleinen, exakt steuerlich abgestimmten Schritten an die Kinder oder Enkel verschenkt werden – alle 10 Jahre unter Ausnutzung der Freibeträge.
Beispielhafte Staffelung:
- Jahr 0: 400.000 € an Kind 1, 400.000 € an Kind 2, 400.000 € an Kind 3
- Jahr 10: erneute Übertragung in gleicher Höhe
- Einbeziehung der Ehefrau als Miteigentümerin verdoppelt die Freibeträge
So kann sukzessive ein erheblicher Teil des Vermögens steuerfrei übertragen werden.
Dynamische Wertentwicklung bleibt begünstigt
Wertsteigerungen des Depots erfolgen innerhalb der KG – also im Eigentum der nächsten Generation. Der Wertzuwachs „verlagert“ sich legal aus dem steuerpflichtigen Bereich des Seniors in die steuerfreie Sphäre der Nachfolger.
6. Fazit: Familien-KG als praxisnahe Schlüssellösung
Die Familien-KG ist ein niedrigschwelliges, rechtssicheres und steuerlich wirksames Instrument zur Nachfolgeplanung großer Wertpapiervermögen. Sie vereint:
- Kontrolle durch die Elterngeneration
- Nutzung steuerlicher Freibeträge
- Generationenübergreifende Vermögensbildung
- Gerichtsfeste Gestaltung auch bei Beteiligung Minderjähriger
Für Berater bietet die Struktur hohe Flexibilität, eine vergleichsweise einfache Implementierung sowie vielfältige Anknüpfungspunkte für ergänzende Lösungen (z. B. Testament, Nießbrauchmodelle, Stiftungskonstrukte).