• IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  •   Login
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen ›
    • IFFUN-Akademie
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • Login
  • Absichern & Vorsorgen
  • Alle Mitglieder
  • Erben & Vererben
  • Family Offices
  • Finanzplanung
  • Gesundheitswesen
  • Künstliche Intelligenz
  • Marketing & Kommunikation
  • Planen & Anlegen
  • ProfessionalPlus Exklusiv
  • Recht & Steuer
  • Standesregeln FPSB Deutschland
  • Stiften & Spenden
  • StrategieKompass
  • Trennung und Scheidung
  • Wissensforum Heilberufe Kompakt
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen
      • Alle Wissensforen
      • Wissensforum Heilberufe
      • Wissensforum Kommunikation
    • IFFUN-Akademie
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren
blog banner background shape images
  • Henning Krischke
  • 24. Januar 2026

IFFUN Wochenend-Lektüre – KW 04 | 24.01.2026

  • 7 Min. Lesezeit
  • Finanzplanung
IFFUN Wochenend-Lektüre – KW 04 | 24.01.2026

Die Woche stand im Zeichen von Planungsdruck und Rechtssicherheit: Während der BFH mehrere zentrale Gestaltungsfragen klärt, verschärft sich die politische Debatte um die Erbschaftsteuer. Das System wackelt – wer wartet, riskiert.

Office · SPD-Pläne_kippen_Zehnjahresfrist_bei_Erbschaftsteuer

Kurz zur Woche

Drei Bewegungen prägen die Finanzplanung dieser Woche. Erstens hat der BFH in einer Serie von Entscheidungen grundlegende Fragen zur Mitarbeiterbeteiligung, Kapitalvermögensbehandlung und Gesellschaftsrecht geklärt – mit erheblichen Konsequenzen für Familienunternehmen und ihre Strukturen. Zweitens rückt die Erbschaftsteuerreform der SPD näher ins politische Zentrum: Ein konkretes Konzeptpapier mit ernstlichen Umgestaltungen (Lebensfreibetrag statt rollender Dekaden-Freibetrag, 5-Mio.-Freibetrag für Unternehmen, längere Stundungsfristen) signalisiert, dass die derzeit geltenden Verschonungsregeln nicht mehr lange Bestand haben. Drittens zeigen Bauzinsen und Inflation im Januar ein beruhigtes, aber nicht entspanntes Umfeld: Immobilienfinanzierer können wieder mit moderaten Konditionen rechnen, während geopolitische und fiskalpolitische Risiken die längerfristige Planungssicherheit trüben.

Steuer & Recht

BFH klärt Grenzlinie zwischen Arbeitslohn und Kapitaleinkünften
Der BFH hat in aktuellen Entscheidungen zur Besteuerung von Einkünften aus stillen Beteiligungen nochmals betont, dass laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung grundsätzlich den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen sind – nicht dem Arbeitslohn, sofern das Beteiligungsverhältnis eigenständig neben dem Arbeitsverhältnis besteht und ernsthaft vereinbart ist. Maßgeblich ist, dass der Beteiligte wirtschaftlicher Eigentümer der stillen Einlage ist und die vertragliche Ausgestaltung einem echten Beteiligungsverhältnis entspricht, nicht einer versteckten Bonusregelung.

Was heißt das für die Strategie? Für Familienunternehmen, die Ehepartner, Kinder oder key personnel an der Ertragskraft des Unternehmens beteiligen wollen, ist die rechtliche Strukturierung der Beteiligung zentral. Eine schlecht dokumentierte oder schlecht abgegrenzte Beteiligung kann im Konfliktfall als Arbeitslohn umklassifiziert werden – mit Konsequenzen für Lohnsteuer, Sozialversicherung, Quellensteuer und die Wahl des Besteuerungsregimes. Berater sollten mit Mandanten prüfen: Bestehen schriftliche Beteiligungsverträge für Familienangehörige? Sind diese im Sinne der BFH-Linie hinreichend eigenständig strukturiert? Und ist die Dokumentation lückenlos, inklusive Bewertung und Zahlungsflüssen?

Grundsteuerreform verfassungsgemäß – aber keine Entlastung
Mit Urteilen vom Dezember 2025 hat der BFH das Bundesmodell der Grundsteuerreform als verfassungskonform bestätigt. Die Heranziehung von Bodenrichtwerten und pauschalierten Nettokaltmieten sowie die typisierende Massenbewertung für rund 36 Millionen Grundstücke seien verfassungsrechtlich zulässig; die Klagen mehrerer Immobilieneigentümer wurden abgewiesen.

Was heißt das für die Strategie? Die neue Grundsteuer steht – und sie wird nicht kurzfristig von Karlsruhe kassiert. Für Immobilieneigentümer bedeutet das: Die teils spürbar höheren Grundsteuerlasten bleiben, die kommunalen Hebesätze werden zum zentralen Stellhebel der Belastung. In der Nachfolgeplanung ist damit klar, dass Immobilienwerte und laufende Steuerlasten auf neuem Niveau zu berücksichtigen sind; wer Immobilientransaktionen, Übertragungen auf Kinder oder die Einbringung in eine Holding oder Stiftung plant, sollte die langfristige Grundsteuerbelastung explizit in die Cashflow-Planung einpreisen.

Nachfolge & Vermögensstruktur

SPD-Konzept zur Erbschaftsteuerreform: Das Ende der Dekaden-Privilegien?
Die SPD hat in einem Konzeptpapier („FairErben“) konkrete Reformideen zur Erbschaftsteuer vorgestellt, die einen Systemwechsel bedeuten würden. Kern ist ein einmaliger Lebensfreibetrag von rund 1 Mio. Euro pro Person, zusammengesetzt aus 900.000 Euro für Erbschaften innerhalb der Familie und 100.000 Euro für Erbschaften von Dritten – ohne erneute Nutzung alle zehn Jahre. Zudem soll ein zusätzlicher Unternehmensfreibetrag von 5 Mio. Euro geschaffen werden, oberhalb dessen Unternehmensübertragungen stärker besteuert, aber über längere Zeiträume gestundet werden können. Gleichzeitig ist ein einheitlicher progressiver Tarif vorgesehen, der nicht mehr nach Steuerklassen differenziert.

Was heißt das für die Strategie? Für große Familienunternehmen ist der 5-Mio.-Freibetrag schnell erreicht – schon ein Unternehmen mit stabilen Gewinnen im mittleren sechsstelligen Bereich und marktüblichen Multiplikatoren liegt deutlich darüber. Die bisherigen Verschonungsregeln mit hohen oder vollständigen Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen würden damit de facto abgelöst oder massiv eingeschränkt. Der Lebensfreibetrag ändert zudem die Logik der Zuwendungen: Was einmal ausgeschöpft ist, kommt nicht wieder – das macht frühzeitige, geplante Schenkungen und eine fein abgestufte Übertragungsstrategie wichtiger als das klassische „Alles am Ende“-Erbe. Politisch ist zwar offen, in welcher Form ein Kompromiss zwischen SPD und Union zustande kommt, aber die Richtung ist klar: Höhere Belastung großer Privat- und Unternehmensvermögen bei gleichzeitigem Schutz kleineren Familienvermögens.

Handlungsempfehlung: Unternehmer über 55 Jahren mit Betriebsvermögen deutlich oberhalb von 5 Mio. Euro sollten zeitnah einen Nachfolge-Stresstest durchführen: Szenarien mit höheren Steuersätzen, reduzierten Verschonungen und gestundeter, aber unvermeidlicher Steuerlast modellieren. Parallel sind Strukturentscheidungen (Holding, Familienstiftung, sukzessive Übertragung an die nächste Generation) zu prüfen – nicht in Panik, aber mit der klaren Prämisse, dass die heutige Rechtslage kein Dauerzustand ist.

Praxis & Beratung

Die Nachfolge-Checkliste für Q1 2026
Angesichts der SPD-Pläne und der gefestigten BFH-Linie bietet sich für Finanzplaner und Steuerberater eine strukturierte Mandantenrunde an:

  1. Vermögensbestandsaufnahme: Welche Betriebsvermögen, Stiftungen, Beteiligungen und Immobilien sind vorhanden, und wie hoch sind die heutigen steuerlichen Werte? Welche Einheiten könnten als begünstigtes Betriebsvermögen gelten – und welche fallen klar ins Privatvermögen?
  2. Szenarien durchspielen:
    • Szenario A: Status quo bleibt bestehen (Baseline).
    • Szenario B: SPD-Plan wird weitgehend umgesetzt (starke Mehrbelastung bei Großvermögen).
    • Szenario C: Politischer Kompromiss (moderate Verschärfung, aber höhere Belastung als heute).
      Für jedes Szenario sind Steuerbelastung und Liquiditätsbedarf im Erbfall zu simulieren.
  3. Frühzeitige Strukturierung: Bei Unternehmenswerten über 5 Mio. Euro sollte geprüft werden, ob eine schrittweise Übertragung, die Gründung einer Familienholding oder einer Familienstiftung bereits unter aktuellem Recht Sinn ergibt.​
  4. Dokumentation und Vertraglichkeit: Alle Beteiligungsmodelle (Genussrechte, stille Beteiligungen, Management-Beteiligungen) müssen rechtssicher und in sich widerspruchsfrei dokumentiert sein, um eine unerwünschte Einordnung als Arbeitslohn zu vermeiden.​
  5. Digitale und organisatorische Notfallvorsorge: Digitale Vollmachten, Passwort- und Kontoübersichten, Zugänge zu Bank-, Depot- und Versicherungsportalen sowie zu Gesellschaftsunterlagen sollten in einem strukturierten Notfallpaket zusammengeführt werden, um im Erbfall handlungsfähig zu bleiben.

Fiskal & Makro

Bauzinsen: Moderates Niveau, leichte Aufwärtstendenz
Die Bauzinsen sind im Januar 2026 leicht gefallen und bewegen sich laut Dr.-Klein-Index weiterhin auf einem moderaten Niveau. Der aktuelle Topzins liegt, je nach Zinsbindung, zwischen etwa 3,39 und 4,16 Prozent, für 10-jährige Darlehen erwarten die Experten eine Spanne von rund 3,1 bis 3,7 Prozent im ersten Halbjahr 2026. Insgesamt rechnet der Markt mit einer Seitwärtsbewegung mit leichter Aufwärtstendenz – keine Rückkehr zu Niedrigzinszeiten, aber auch keine abrupte Zinswende nach oben.

Was heißt das für die Planung? Für vermögende Privatkunden und Family Offices bedeutet das eine gewisse Rückkehr der Kalkulierbarkeit: Finanzierungen lassen sich auf Basis stabiler Bandbreiten strukturieren, ohne dass Zinsrisiko allein über Investitionsentscheidungen entscheidet. Wer refinanzieren muss oder Opportunitäten im Immobilienmarkt sieht, kann mit Szenarien zwischen 3 und knapp 4 Prozent arbeiten, statt auf das „magische“ Unterschreiten der 3-Prozent-Marke zu warten.

Inflation unter 2 Prozent – Preisauftrieb gebremst
Parallel dazu ist die Inflation im Euroraum zuletzt unter die Marke von 2 Prozent gefallen, was den Druck auf weitere Zinserhöhungen mindert. Sinkende Energiepreise dämpfen den allgemeinen Preisauftrieb, während in manchen Dienstleistungs- und Mietsegmenten weiterhin moderate Steigerungen zu beobachten sind.

Was heißt das für die Vermögensstrukturierung? Nominalzinsen leicht oberhalb der Inflationsrate machen Liquidität wieder etwas weniger schmerzhaft, aber sie ersetzen keine strategische Allokation. Sachwerte – insbesondere produktive Unternehmensbeteiligungen und ausgewählte Immobilien – bleiben zentrale Bausteine, ergänzt um ausreichend Liquidität für Opportunitäten und Risikopuffer. Wer heute eine Holding- oder Family-Office-Struktur aufsetzt, sollte bewusst eine Quote für Liquidität und kurzlaufende Anlagen definieren, statt „alles“ in eine Assetklasse zu konzentrieren.

Ein Satz zum Mitnehmen

Wer die Erbschaftsteuerreform abwartet, sitzt bereits in der Falle – denn der Vertrauensschutz in das alte Recht endet faktisch mit dem ersten tragfähigen Kompromiss in Berlin, nicht mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Wochenendlektüre

Ähnliche Artikel

Das Liquiditätsparadoxon: Wenn steuerliche Optimierung in die Handlungsunfähigkeit führt
Artikel lesen
Die Illusion der Finalität: Vermögensnachfolge zwischen Hektik und Haftung
Artikel lesen
Zerstückelte Erde bei Sonnenuntergang, symbolisiert wirtschaftliche Herausforderung.
Resilienz statt Optimierung – warum Finanzplanung für Trockenzeiten gebaut wird
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Login
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2021 - 2026 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung