
Zum 1. Januar 2026 wird in Deutschland ein zentrales öffentliches Stiftungsregister eingeführt, das durch das Bundesamt für Justiz verwaltet wird. Für Finanz- und Nachfolgeplaner, die Stifter beraten oder selbst Stiftungen betreuen, bedeutet diese Neuerung eine stärkere Transparenz und höhere Compliance-Anforderungen. Es ist wichtig, sich frühzeitig auf die neuen Regelungen einzustellen, um Risiken zu minimieren und die korrekte Eintragung sicherzustellen.
Was wird im Stiftungsregister veröffentlicht?
Das neue Stiftungsregister wird umfangreiche Angaben enthalten, darunter:
- Name und Sitz der Stiftung
- Datum der Anerkennung
- Vertreter der Stiftung (einschließlich ihrer Vertretungsbefugnisse)
- Satzung und Anerkennungsentscheidung der Stiftungsbehörde
Diese Dokumente werden öffentlich zugänglich sein, es sei denn, sie enthalten besonders schützenswerte Informationen, wie z.B. persönliche Daten oder den Umfang der Begünstigung. In solchen Fällen kann eine Schwärzung vorgenommen werden, um die Privatsphäre zu schützen.
Praxisrelevante Fragen: Ist das Stiftungsgeschäft auch einzureichen?
Nach aktueller Gesetzeslage (§ 82b Abs. 2 S. 3 BGB n.F.) ist das Stiftungsgeschäft selbst nicht verpflichtend beim Stiftungsregister einzureichen, es sei denn, es wurde mit der Satzung oder der Anerkennungsentscheidung verbunden. Da diese Dokumente ab 2026 öffentlich einsehbar sein werden, sollten Stifter darauf achten, dass keine unnötigen oder sensiblen Details versehentlich in das Register gelangen. Es empfiehlt sich daher, bei der Anmeldung genau zu prüfen, welche Dokumente beigefügt und ob diese geschwärzt werden müssen.
Vor- und Nachteile des neuen Registers
Für viele Stiftungen bringt das neue Register eine erleichterte Teilnahme am Rechtsverkehr mit sich. Besonders im Geschäftsverkehr können Stiftungen so ihre Rechtsform und Vertretungsberechtigung nachweisen, was beispielsweise bei Vertragsabschlüssen wichtig ist. Für Familienstiftungen besteht jedoch das Risiko, dass sehr private Informationen öffentlich zugänglich werden. Daher sollten bestehende Stiftungen frühzeitig ihre Satzungen überprüfen und ggf. vertrauliche Informationen in separate Dokumente auslagern.
Satzungsänderungen: Neue Anforderungen ab 2026
Die Stiftungsrechtsreform sieht auch ein dreistufiges System für Satzungsänderungen vor (§ 85 BGB n.F.), das von der Eingriffsintensität in das Wesen der Stiftung abhängt:
- Einfache Satzungsänderung: Änderungen zur Anpassung an steuerliche Anforderungen.
- Mittelintensive Änderung: Zweckänderungen, die nicht die Identität der Stiftung verändern (z.B. Zweckerweiterungen).
- Erhebliche Eingriffe: Austausch des Stiftungszwecks oder andere tiefgreifende Veränderungen. Diese sind nur zulässig, wenn die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks unmöglich ist.
Stifter sollten diese Regelungen bei der Errichtung von neuen Stiftungen berücksichtigen und festlegen, unter welchen Bedingungen Satzungsänderungen vorgenommen werden dürfen.
Checkliste: Vorbereitung auf das Stiftungsregister
Schritt | Beschreibung | Praxis-Tipp |
---|---|---|
1. Dokumente überprüfen | Prüfen Sie, welche Unterlagen (Satzung, Anerkennungsentscheidung) öffentlich werden sollen. | Sensible Inhalte vorher schwärzen. |
2. Registeranmeldung planen | Anmeldung beim Bundesamt für Justiz vorbereiten. | Alle notwendigen Angaben bereitstellen. |
3. Satzung anpassen | Bestehende Satzungen auf Anpassungsbedarf prüfen. | Neuregelungen für Satzungsänderungen beachten. |
4. Compliance sicherstellen | Erfüllen Sie die neuen Transparenzanforderungen. | Interne Prozesse frühzeitig anpassen. |
5. Widerspruchsrechte prüfen | Gibt es schützenswerte Informationen? | Widerspruch einlegen, falls nötig. |
Mit diesen Schritten können Stiftungen und ihre Berater sicherstellen, dass sie den Anforderungen des neuen Stiftungsregisters gerecht werden und unnötige Risiken vermeiden.
Fazit: Das neue Stiftungsregister stellt eine deutliche Veränderung im deutschen Stiftungsrecht dar. Für Stifter und ihre Berater wird es in den kommenden Monaten entscheidend sein, die Auswirkungen genau zu verstehen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Vor allem für bestehende Stiftungen, die ihre Satzungen überprüfen und möglicherweise sensible Daten auslagern müssen, bedeutet dies zusätzlichen Aufwand. Doch wer sich rechtzeitig vorbereitet, wird von der neuen Transparenz und den rechtlichen Klarstellungen profitieren können.
Quellen:
- Bundesverband Deutscher Stiftungen: “Neues Stiftungsregister ab 2026: Was geplant ist und was wir fordern”. (Bundesverband Deutscher Stiftungen)tps://www.stiftungen.org/aktuelles/news-aus-stiftungen/detail/n(GÖRG)er-ab-2026-was-geplant-ist-und-was-wir-fordern-13986.html).(RosePartner)ftungsrecht: Die wichtigsten Regelungen”. Link zur Quelle.
- ROSE & PARTNER: “Das neue Stiftungsregister ab 2026”. Link zur Quelle.