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Das ab 2026 geltende Stiftungsregister erhöht die Transparenz im Stiftungswesen, was für Familienstiftungen problematisch sein könnte. Sensible Vermögensdetails sollten daher aus der Satzung entfernt.
Ab dem 01.01.2026 wird ein öffentliches Stiftungsregister eingeführt, das umfangreiche Informationen wie Satzung und Anerkennungsentscheidung enthält. Für Familienstiftungen steigt dadurch das Risiko der Offenlegung.
Der BGH entschied, dass Stiftungen auf Anfrage ihre Satzungen offenlegen müssen, wie im Fall der Mehl-Mülhens-Stiftung. Dies stärkt Informationsansprüche im Stiftungsrecht. Ab 2026 wird.