Die Offenlegung der Stiftungssatzung: Ein wegweisendes Urteil des BGH zur Mehl-Mühlens-Stiftung

Die Offenlegung der Stiftungssatzung: Ein wegweisendes Urteil des BGH zur Mehl-Mühlens-Stiftung

Der BGH entschied, dass Stiftungen auf Anfrage ihre Satzungen offenlegen müssen, wie im Fall der Mehl-Mülhens-Stiftung. Dies stärkt Informationsansprüche im Stiftungsrecht. Ab 2026 wird das Stiftungsregister solche Daten öffentlich zugänglich machen, wobei individuelle Ansprüche weiterhin relevant bleiben .