• IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  •   Login
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen ›
      • Wissensforum Heilberufe
      • StrategieKompass
    • IFFUN-Akademie
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • Login
  • Absichern & Vorsorgen
  • Erben & Vererben
  • Family Offices
  • Finanzplanung
  • Fremd-Webinare
  • Heilberufe
  • Künstliche Intelligenz
  • Marketing & Kommunikation
  • Planen & Anlegen
  • Recht & Steuer
  • Stiften & Spenden
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen
      • Alle Wissensforen
      • Wissensforum Heilberufe
      • Wissensforum Kommunikation
    • IFFUN-Akademie
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren
blog banner background shape images
  • Henning Krischke
  • 20. Oktober 2024

Optimale Abschreibungsstrategien für Finanz- und Nachfolgeplaner: AfA 2024

  • 4 Min. Lesezeit
  • Finanzplanung
Miniaturfiguren auf NEWS-Würfeln
Optimale Abschreibungsstrategien für Finanz- und Nachfolgeplaner: AfA 2024

Als Finanz- und Nachfolgeplaner stehen Sie oft vor der Herausforderung, Ihren Mandanten die bestmögliche Beratung im Hinblick auf steuerliche Vorteile zu bieten. Ein essenzieller Aspekt hierbei sind die verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten (AfA). Die AfA 2024 bietet auch dieses Jahr interessante Optionen, die nicht nur Investitionsanreize schaffen, sondern auch langfristig die Liquidität Ihrer Mandanten schonen können. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten AfA-Varianten sowie praxisnahe Beispiele, die Ihnen dabei helfen, Ihren Mandanten in der Finanz- und Nachfolgeplanung die besten Lösungen zu bieten.

1. Was ist AfA und warum ist sie so wichtig?

Abschreibungen (AfA) erlauben es Unternehmen, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern über einen bestimmten Zeitraum hinweg steuerlich geltend zu machen. Besonders bei der Nachfolgeplanung sind diese steuerlichen Aspekte entscheidend, da sie Investitionsentscheidungen direkt beeinflussen und den Übergang von Unternehmensvermögen steuern können.

Beispiel: Ein Unternehmen, das Maschinen im Wert von 500.000 € anschafft, kann diese über mehrere Jahre abschreiben, was die steuerliche Belastung in den ersten Jahren erheblich senkt. Dies ermöglicht eine schonendere Liquiditätsplanung und vermeidet hohe Einmalaufwendungen.

2. AfA-Varianten 2024 im Überblick

Lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibung ist die am häufigsten genutzte Methode. Hier werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes verteilt.

Praxisbeispiel: Ein Fuhrparkleiter erwirbt im Juli 2024 ein Firmenfahrzeug für 100.000 € netto. Über sechs Jahre kann das Fahrzeug jährlich mit 16.667 € abgeschrieben werden. Für das Jahr 2024 steht ihm aufgrund der zeitanteiligen Abschreibung jedoch nur die Hälfte zu, also 8.333 €.

Degressive Abschreibung

Diese Methode erlaubt es, in den ersten Jahren höhere Abschreibungen vorzunehmen. Dies ist insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit oder bei größeren Investitionen vorteilhaft, da Unternehmen schneller steuerliche Vorteile realisieren können. Die degressive AfA ist für Güter gültig, die zwischen dem 31.03.2024 und dem 01.01.2025 angeschafft werden.

Praxisbeispiel: Eine Unternehmensnachfolge in der Landwirtschaft plant eine größere Investition in Landmaschinen. Die degressive Abschreibung über fünf Jahre ermöglicht es, die Steuerlast im ersten Jahr deutlich zu reduzieren. Bei einem Kaufpreis von 200.000 € beträgt die Abschreibung im ersten Jahr 50.000 €, im zweiten Jahr 37.500 € usw.

Sonderabschreibung

Kleine und mittelständische Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen bis zu 40 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung sofort steuerlich geltend machen. Dies gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die dem Betriebsvermögen zugeordnet und fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.

Praxisbeispiel: Ein Kleinunternehmer mit einem Jahresgewinn von 180.000 € investiert in neue Büroausstattung. Dank der Sonderabschreibung kann er sofort 40 % der Anschaffungskosten abziehen und seine Steuerlast im Anschaffungsjahr signifikant senken.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Nettowert von 800 € können sofort abgeschrieben werden. Alternativ können Unternehmen für Güter zwischen 250 € und 1.000 € Sammelposten bilden, die über fünf Jahre abgeschrieben werden.

Praxisbeispiel: Ein Start-up erwirbt mehrere Laptops und Tablets für den Unternehmensbetrieb, die jeweils 900 € netto kosten. Diese können gesammelt abgeschrieben werden, was die Verwaltungskosten reduziert und einen klaren steuerlichen Vorteil bietet.

3. Wichtige Neuerungen für 2025 und darüber hinaus

Die Bundesregierung plant, die Sammelposten-Regelungen zu überarbeiten. Ab 2025 könnten Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 800 € und 5.000 € liegen, in einen Sammelposten aufgenommen werden. Diese Anpassung schafft zusätzliche Flexibilität für Unternehmen und wird besonders für größere Anschaffungen in der Nachfolgeplanung relevant sein.

Fazit:
Die AfA 2024 bietet zahlreiche Möglichkeiten, um Investitionen steuerlich zu optimieren. Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist es entscheidend, die verschiedenen Varianten zu kennen und gezielt in der Planung einzusetzen. Durch die richtige Strategie lassen sich steuerliche Vorteile maximieren und gleichzeitig die Liquidität Ihrer Mandanten sichern. Stellen Sie sicher, dass Sie stets auf dem neuesten Stand der Regelungen sind, um keine wichtigen Details zu übersehen.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Nachfolgeplanung benötigen, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

AbschreibungstabelleAfASteuergestaltung

Ähnliche Artikel

Hand hält Inflation-Schild
Inflation im Juni 2025
Artikel lesen
Waage mit Haus und Geldscheinen, Gavel darunter
Die Vermögensbilanz als strategisches Fundament der modernen Altersvorsorgeplanung
Artikel lesen
Mann hält Hausmodell und Münzglas.
Die Kunst der Vermögensentnahme: Warum die Auszahlungsphase die Königsdisziplin der Finanzplanung ist
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Login
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2024 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung