Der Tod eines Ehepartners ist nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch viele finanzielle Fragen mit sich. Besonders wichtig ist die Absicherung des hinterbliebenen Ehepartners, um den Lebensstandard zu halten und finanzielle Engpässe zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten.
Gesetzliche Erbfolge und private Vorsorge
Gemäß der gesetzlichen Erbfolge erbt der Ehepartner neben den Kindern und anderen nahen Verwandten. Ohne Testament erbt der Ehepartner ein Viertel des Nachlasses neben Kindern und die Hälfte neben Verwandten der zweiten Ordnung, wie Eltern und Geschwistern des Verstorbenen. Um sicherzustellen, dass der Ehepartner ausreichend abgesichert ist, kann ein „Berliner Testament“ hilfreich sein, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Hinterbliebenenrente
Nach dem Tod eines Ehepartners haben die Hinterbliebenen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der verstorbene Partner die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat. Es gibt zwei Arten dieser Rente:
- Kleine Witwen-/Witwerrente: Diese erhalten jüngere Witwen oder Witwer unter 47 Jahren, die weder erwerbsgemindert sind noch Kinder erziehen. Sie beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen und wird maximal zwei Jahre gezahlt.
- Große Witwen-/Witwerrente: Diese steht Witwen oder Witwern ab 47 Jahren, Erwerbsgeminderten oder solchen, die Kinder erziehen, zu. Sie beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen und wird lebenslang gezahlt.
Beispiele zur Hinterbliebenenrente
Um die Hinterbliebenenrente besser zu verstehen, schauen wir uns drei Beispiele an:
Beispiel 1: Kleine Witwenrente
Anna ist 37 Jahre alt, hat keine Kinder und ist nicht erwerbsgemindert. Ihr Ehemann Paul verstarb und hatte eine Rente von 1.200 Euro monatlich. Da Anna unter 47 Jahre alt ist und keine Kinder hat, erhält sie die kleine Witwenrente, die 25 % von Pauls Rente beträgt. Das bedeutet, sie bekommt 300 Euro monatlich für maximal zwei Jahre.
Beispiel 2: Große Witwenrente
Maria ist 50 Jahre alt und erzieht ihre minderjährige Tochter Lisa. Ihr Mann Thomas verstarb und bezog eine Rente von 1.500 Euro monatlich. Maria erhält die große Witwenrente, die 55 % von Thomas’ Rente beträgt. Sie bekommt also 825 Euro monatlich lebenslang, da sie ein Kind erzieht und älter als 47 Jahre ist.
Beispiel 3: Große Witwenrente bei jüngeren Witwen
Claudia ist 37 Jahre alt und erzieht ihren dreijährigen Sohn Max. Ihr Ehemann Markus verstarb und hatte eine Rente von 1.400 Euro monatlich. Da Claudia ein Kind erzieht, erhält sie die große Witwenrente, die 55 % von Markus‘ Rente beträgt. Somit bekommt sie 770 Euro monatlich lebenslang, unabhängig von ihrem Alter.
Beispiel 4: Hinterbliebenenrente bei einem jungen verstorbenen Ehepartner
Peter war 37 Jahre alt und verstarb unerwartet. Seine Frau Julia, ebenfalls 37 Jahre alt, bleibt mit ihrem fünfjährigen Sohn zurück. Peter hatte aufgrund seiner Berufstätigkeit bereits Rentenansprüche erworben, die zum Zeitpunkt seines Todes bei einer monatlichen Rente von 1.200 Euro lagen. Julia hat Anspruch auf die große Witwenrente, da sie ein Kind erzieht. Sie erhält 55 % von Peters Rentenanspruch, was 660 Euro monatlich entspricht. Diese Rente wird Julia lebenslang gezahlt, da sie ein Kind erzieht.
Private und betriebliche Altersvorsorge
Um die Rentenlücke zu schließen, sollten zusätzliche private und betriebliche Altersvorsorgeprodukte in Betracht gezogen werden. Zu den privaten Vorsorgemöglichkeiten gehören die Riester- und Rürup-Rente sowie Investmentfondssparpläne wie ETFs, die langfristig attraktive Renditen bieten können.
Die betriebliche Altersvorsorge kann ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, da sie durch den Arbeitgeber unterstützt wird und steuerliche Vorteile bietet. Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % des umgewandelten Gehalts beizutragen.
Weitere Finanzielle Tipps
- Vermögenswirksame Leistungen (VL): Einige Arbeitgeber bieten zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen an, die in verschiedene Sparprodukte investiert werden können.
- Nachlassplanung: Eine frühzeitige Nachlassplanung kann helfen, die finanzielle Situation des hinterbliebenen Ehepartners zu sichern und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Fachanwälte oder Notare können dabei unterstützen, die beste Lösung für individuelle Bedürfnisse zu finden.
Die finanzielle Absicherung im Todesfall des Ehepartners ist komplex und erfordert sorgfältige Planung und Kenntnis der gesetzlichen Regelungen sowie privater Vorsorgemöglichkeiten. Durch eine umfassende Nachlassplanung und die Nutzung verschiedener Vorsorgeinstrumente kann sichergestellt werden, dass der hinterbliebene Partner finanziell gut abgesichert ist.