Steuerliche Erleichterungen bei der Vererbung von Eigenheimen: Bundestagswahl 2025 steht an
Die Diskussionen um die Erbschaftsteuer für Immobilienbesitzer sind nicht neu, doch mit den jüngsten politischen Entwicklungen hat das Thema neue Relevanz gewonnen. Der geplante Wahlkampf der Union, die gestiegenen Immobilienpreise und die Forderungen nach höheren Freibeträgen machen die Erbschaftsteuer zu einem zentralen Punkt in der Nachfolgeplanung. Welche Änderungen könnten zeitnah auf uns zukommen und wie können Finanz- und Nachfolgeplaner ihre Mandanten optimal auf diese Entwicklungen vorbereiten?
Aktuelle Entwicklung in der Erbschaftsteuerpolitik
Die Union hat jüngst angekündigt, die Erbschaftsteuer für Eigenheime deutlich zu senken, sofern sie nach der nächsten Bundestagswahl die Regierungsverantwortung übernehmen. Der Vorstoß zielt darauf ab, Eigenheime entweder steuerfrei zu übertragen oder durch höhere Freibeträge zu entlasten. Die derzeitige Regelung sorgt nämlich dafür, dass viele Erben ihre geerbten Immobilien aufgrund der hohen Steuerlast verkaufen müssen. Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe, betonte, dass es nicht sein könne, dass Menschen ihr Eigentum aufgrund überhöhter Steuern verlieren.
Jens Spahn von der CDU ergänzt, dass die Freibeträge seit Jahren nicht an die gestiegenen Immobilienpreise angepasst wurden, was in Regionen mit starkem Preisanstieg – insbesondere Bayern – zu einer ungerechten Belastung geführt hat. Die Bayerische Landesregierung hat sogar Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer zu ermöglichen. Ziel ist es, die Steuerlast dort zu senken, wo die Immobilienpreise besonders hoch sind.
Relevanz für die Nachfolgeplanung
Finanz- und Nachfolgeplaner sollten diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Anpassungen bei der Erbschaftsteuer könnten zu erheblichen Veränderungen in der Vermögensübertragung führen. Für die Praxis bedeutet dies, dass bestehende Nachfolgepläne möglicherweise angepasst werden müssen. Mandanten, die Immobilien in Regionen mit stark gestiegenen Preisen besitzen, sollten insbesondere folgende Fragen berücksichtigen:
- Ist ein vorzeitiges Schenken sinnvoll? Durch die geplante Senkung der Erbschaftsteuer könnte es ratsam sein, Erbschaften hinauszuzögern und stattdessen bereits vor der Reform durch Schenkungen tätig zu werden.
- Wie werden vermietete Immobilien behandelt? Falls Eigenheime durch Erben selbst genutzt oder vermietet werden, könnten sie nach den neuen Vorschlägen der Union von der Steuer befreit werden, wenn eine Nutzung von mindestens zehn Jahren nachgewiesen wird.
- Welche alternativen Vermögensstrukturen sind möglich? Auch der Einsatz von Personengesellschaften oder Familienstiftungen könnte eine attraktive Option sein, insbesondere vor dem Hintergrund geplanter Änderungen im Personengesellschaftsrecht.
Praxisbeispiele: So gehen Sie vor
Eigenheim in München: Beratung eines Mandanten mit hohem Immobilienvermögen
Ein Mandant besitzt ein Mehrfamilienhaus in München, dessen Wert sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt hat. Der aktuelle Freibetrag für Kinder liegt bei 400.000 EUR. Alles darüber hinaus wird mit bis zu 30 % versteuert. Hier könnte eine vorzeitige Schenkung des Hauses an die Kinder sinnvoll sein, wenn die Nutzung als privater Wohnraum fortgesetzt wird.
Familienbetrieb in Niedersachsen: Übergang der Anteile an den Nachfolger
Ein Mandant möchte sein Betriebsvermögen auf seine Kinder übertragen. Derzeit profitiert er von den Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen gemäß §§ 13a–13c ErbStG. Sollten die geplanten Reformen umgesetzt werden, könnte es zu einer Verschärfung der Bedingungen kommen. Eine vorzeitige Übergabe könnte helfen, zukünftigen steuerlichen Unsicherheiten zu entgehen.
Ausblick und Handlungsempfehlungen
Da eine umfassende Reform der Erbschaftsteuer in den kommenden Jahren wahrscheinlich ist, sollten Nachfolgeplaner schon jetzt mit ihren Mandanten über potenzielle Änderungen sprechen und entsprechende Szenarien durchspielen. Auch die Entwicklungen im Personengesellschaftsrecht könnten erhebliche Auswirkungen haben. Eine regelmäßige Überprüfung der bestehenden Nachfolgeregelungen ist daher unumgänglich.
Für eine strukturierte Vorgehensweise empfiehlt es sich, eine detaillierte Checkliste mit den wichtigsten Schritten und rechtlichen Hinweisen zu erstellen.
Anhang: Checkliste für Nachfolgeplaner
Thema | Schritte | Rechtliche Grundlage |
---|---|---|
Prüfung der aktuellen Erbschaftsteuerlast | 1. Bewertung des gesamten Immobilienvermögens. 2. Berechnung der Erbschaftsteuer nach aktuellem Freibetrag. | §§ 10–14 ErbStG |
Anpassung bestehender Nachfolgeregelungen | 1. Überprüfung bestehender Nachfolgevereinbarungen. 2. Anpassung an geplante Freibetragserhöhungen. | §§ 13a–13c ErbStG |
Vorzeitige Schenkung erwägen | 1. Prüfung von Schenkungen zur Steuerersparnis. 2. Klärung der Selbstnutzungsklausel (10 Jahre). | § 15 ErbStG |
Einbindung von Personengesellschaften | 1. Prüfung der steuerlichen Auswirkungen. 2. Anpassung des Gesellschaftsvertrags gemäß MoPeG. | MoPeG, § 2a ErbStG |
Regelmäßige Überprüfung der Rechtslage | 1. Beobachtung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts. 2. Anpassung an neue steuerliche Rahmenbedingungen. | § 13 ErbStG, BVerfG-Entscheidungen |
Einbindung eines Steuerberaters | 1. Einbindung eines spezialisierten Beraters. 2. Durchführung einer detaillierten Steueranalyse. | Steuerberatungsgesetz |
Quellen:
- Union kündigt Reformpläne für Erbschaftsteuer im Eigenheimbereich an (InvestmentWeek)(InvestmentWeek).
- Dobrindt: Union senkt nach Wahlsieg Erbschaftsteuer für Eigenheime (ProSieben)(https://www.prosieben.de).
- Update Erbschaftsteuer und Ausblick auf 2024 (Rödl & Partner)(Roedl).
Durch die Integration dieser Informationen können Nachfolgeplaner ihre Mandanten optimal auf die anstehenden Reformen vorbereiten und rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen.