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  • Henning Krischke
  • 29. Mai 2026

Der VAR am Konferenztisch

  • 6 Min. Lesezeit
  • Beraterwissen,Finanzplanung
Goldene Armbanduhr auf Konferenztisch neben Dokumenten
Der VAR am Konferenztisch

Warum professionelle Finanz- und Nachfolgeplanung keine Ausnahmen kennt – und das kein Mangel ist


Es war eine dieser Szenen, die den Fußball spalten: Ein Zweikampf im Abstiegsduell, ein Pfiff, der über Verbleib oder Fall entscheiden kann – und danach die Forderung eines erfahrenen Torhüters, der Schiedsrichter hätte mehr „Fingerspitzengefühl” zeigen sollen. Diego Benaglio, langjähriger Bundesliga-Profi und heutiger Funktionär beim VfL Wolfsburg, richtete seine Kritik an Referee Felix Zwayer mit einer Formulierung, die auf den ersten Blick harmlos klingt. Auf den zweiten jedoch ist sie symptomatisch für ein Missverständnis, das weit über den Fußball hinausreicht – nämlich in die Beratungszimmer der Finanz- und Nachfolgeplanung.

Denn „Fingerspitzengefühl” ist in geregelten Systemen oft ein Euphemismus. Er steht nicht selten für etwas anderes: den Wunsch, dass Regeln dann etwas großzügiger ausgelegt werden, wenn die eigene Situation besonders dringend erscheint. Dieser Reflex ist menschlich. Er ist verständlich. Und er ist professionell gefährlich.


Der VAR als Systemgarant – nicht als Feind des Spiels

Im modernen Fußball hat der Video Assistant Referee (VAR) eine eindeutige Funktion: Er überprüft spielentscheidende Szenen auf Regelkonformität. Kein Ermessen, kein Kontext, keine Dramatik des Spielstands. Der VAR fragt nicht, ob es das 90. oder das 30. Spielminute ist. Er prüft, ob die Hand am Ball war.

Genau das macht ihn für viele unbequem – und genau das macht ihn unverzichtbar.

Das Prinzip dahinter ist kein bürokratisches. Es ist ein Gerechtigkeitsprinzip: Wer immer die gleichen Voraussetzungen hat, kann sich auf die gleichen Entscheidungen verlassen. Ausnahmen mögen im Einzelfall human wirken. Systematisch angewandt zerstören sie das Vertrauen in das gesamte System.

Auf den Beratungskontext übertragen: Der VAR am Konferenztisch ist keine Person. Es ist die Methodik. Es ist das Vier-Augen-Prinzip, die lückenlose Dokumentation, die regelkonforme Struktur eines Übertragungsvertrags oder eines Schenkungsmodells. Es ist das, was verhindert, dass emotionale Ausnahmesituationen zu dauerhaften Haftungsrisiken werden.


Der Benaglio-Reflex in der Beratungspraxis

Wer regelmäßig in der Finanz- und Nachfolgeplanung arbeitet, kennt die Situationen. Sie kommen nicht als offene Regelbrüche. Sie kommen als Wunsch nach Verständnis.

Da ist die Unternehmerfamilie, die das Betriebsvermögen bereits auf die nächste Generation übertragen möchte, aber die zehnjährige Behaltensfrist nach § 13a ErbStG als „übertrieben formalistisch” empfindet. Man wolle ja schließlich im Unternehmen bleiben – das müsse doch genügen.

Da ist der Mandant, der eine Immobilie schenkungsweise an das jüngere Kind überträgt, dabei aber die Dokumentation der Gegenleistung vernachlässigt – weil es „ja die Familie” sei und man sich vertraue.

Da ist der Gesellschafter, der seinen Mitgesellschaftern gegenüber eine Einigung erzielen will, ohne dass der Poolvertrag förmlich geändert wird – weil das „zu aufwendig” sei und man sich doch einig sei.

All das sind Benaglio-Reflexe. Keine böse Absicht. Kein Regelbruch mit Vorsatz. Aber der Wunsch, dass die Regeln dort etwas elastischer werden, wo der eigene Kontext besonders gewichtig erscheint. Und dieser Wunsch ist – freundlich formuliert – ein ernstzunehmendes Beratungsrisiko.


Wo Regeln keine Meinung sind

Ein Missverständnis, das in der Beratung häufig auftaucht, betrifft die Natur rechtlicher Vorgaben. Viele Mandanten erleben Regeln als Empfehlungen, als Vorschläge des Gesetzgebers, die im Einzelfall verhandelbar sind. Das ist verständlich – im privaten Alltag ist Verhandeln oft die sinnvollste Strategie.

Im Steuer- und Erbrecht ist das anders.

Die Anforderungen des § 2301 BGB an die Schenkung auf den Todesfall, die Behaltensfrist für begünstigtes Betriebsvermögen nach § 13a Abs. 6 ErbStG, die Nachweispflichten für Nießbrauchgestaltungen oder die Dokumentationsanforderungen bei vorweggenommener Erbfolge – das sind keine Interpretationsspielräume. Es sind Tatbestandsmerkmale. Wer sie nicht erfüllt, verliert den Vorteil. Punkt.

Professionelle Beratung bedeutet in diesem Kontext nicht, diese Anforderungen zu relativieren. Sie bedeutet, sie so frühzeitig und so klar zu kommunizieren, dass Mandanten fundierte Entscheidungen treffen können – und zwar auf der Grundlage des tatsächlichen Regelwerks, nicht auf der Grundlage von Wunschdenken.


Fingerspitzengefühl – aber richtig verstanden

Das wäre ein Missverständnis: dass professionelle Planungsarbeit kein Fingerspitzengefühl kenne. Das Gegenteil ist richtig. Es ist nur anders platziert.

Bei der Gestaltung: Die Wahl zwischen Nießbrauchvorbehalt und Quotennießbrauch, zwischen sofortiger Übertragung und gestuftem Übertragungsmodell, zwischen Güterstandsschaukel und vorweggenommener Erbfolge – das sind Entscheidungen, die erhebliches Fingerspitzengefühl erfordern. Nicht jede steuerlich optimale Lösung ist die richtige für die konkrete Familiensituation.

Beim Timing: Wann ist der richtige Moment für das erste Gespräch über die Nachfolge? Wann sind die Kinder bereit, wann der Unternehmer loslassbereit? Diese Fragen erfordern Empathie, Erfahrung und Gespür – nicht Regeldehnungen.

In der Kommunikation: Die Art, wie heikle Themen in einer Unternehmerfamilie angesprochen werden – Pflichtteilsverzichte, ungleiche Beteiligungen, besondere Versorgungsregelungen für einzelne Familienmitglieder – das ist eine Beratungsleistung, die weit über Paragraphenwissen hinausgeht.

Kurz: Fingerspitzengefühl ist eine Kompetenz in der Gestaltung, nicht in der Compliance. Wer beides verwechselt, hilft seinem Mandanten nicht – er schadet ihm.


Die unterschätzte Schutzfunktion klarer Linien

Es gibt einen weiteren Aspekt, der in der Diskussion um Regelkonformität oft übersehen wird: Klare Linien schützen nicht nur das System. Sie schützen vor allem die Beteiligten.

Betrachtet man die Ursachen familiärer Erbstreitigkeiten – die vor Gerichten oft Jahre dauern und regelmäßig sechs- bis siebenstellige Summen an Prozesskosten und Vermögensverlusten verursachen –, dann liegen sie häufig nicht in böser Absicht, sondern in unklaren Vereinbarungen, fehlenden Dokumentationen und dem guten Glauben, man habe sich „ja verstanden”.

Das Finanzgericht Münster hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass der Nachweis einer Schenkungsabrede ohne förmliche Dokumentation erheblichen Anforderungen genügen muss. Der Bundesfinanzhof hat in jüngerer Rechtsprechung die Anforderungen an die Nachweisführung bei der Übertragung von Betriebsvermögen weiter präzisiert. Diese Entscheidungen entstehen nicht im luftleeren Raum. Sie spiegeln die Realität von Fällen wider, in denen gut gemeinte informelle Absprachen zu handfesten steuerlichen und zivilrechtlichen Konflikten geführt haben.

Der Berater, der auf vollständige Dokumentation besteht, auf schriftliche Vereinbarungen, auf notarielle Beurkundung, auf klare Regelungen im Gesellschaftsvertrag – dieser Berater erscheint im Moment der Beratung manchmal als Bremser. Aus der Perspektive von fünf oder zehn Jahren später ist er oft derjenige, der den Familienfrieden gerettet hat.


Fazit: Regelkonformität als Beratungsqualität

Diego Benaglios Wunsch nach Fingerspitzengefühl ist emotional absolut nachvollziehbar. Er steht für seinen Klub, er leidet mit, er sucht nach jedem möglichen Argument. Das ist seine Rolle.

Die Rolle des professionellen Beraters in der Finanz- und Nachfolgeplanung ist eine andere. Sie besteht nicht darin, Mandanten zu geben, was sie in einem schwierigen Moment hören möchten. Sie besteht darin, ihnen zu geben, was sie langfristig brauchen: klare Strukturen, vollständige Dokumentation, regelkonforme Gestaltungen – und daneben echtes Gespür für die menschliche Dimension jeder Nachfolgelösung.

Der VAR am Konferenztisch ist kein Feind des Mandanten. Er ist sein stärkstes Schutzinstrument. Und professionelle Beratung heißt: ihn einzusetzen, bevor der Streit beginnt – nicht danach.

FinanzplanungKommunikationNachfolgeplanung

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