In der Nachfolge- und Vermögensplanung stellt sich häufig die Frage, wie Vermögen zwischen Ehepartnern steuerlich optimiert übertragen werden kann. Die sogenannte Güterstandsschaukel bietet eine Möglichkeit, Vermögenswerte schenkungsteuerneutral auf den anderen Ehegatten zu übertragen. Das Modell funktioniert durch einen Wechsel vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung, wodurch eine Zugewinnausgleichsforderung entsteht. Erfolgt anschließend die Rückkehr in die Zugewinngemeinschaft, kann diese Strategie sowohl erbschaft- als auch schenkungsteuerlich vorteilhaft sein.
Doch wie genau funktioniert dieses Verfahren? Welche steuerlichen Hürden und Risiken gilt es zu beachten? Und wie kann sichergestellt werden, dass die Gestaltung auch von den Finanzbehörden anerkannt wird?
Funktionsweise der Güterstandsschaukel
Der Wechsel des Güterstands erfolgt in zwei Schritten:
- Hinschaukel: Der Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung löst eine Zugewinnausgleichsforderung aus. Diese Forderung kann durch Geld oder Sachwerte beglichen werden.
- Rückschaukel: Eine erneute Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft kann erfolgen, um erbschaft- und pflichtteilsrechtliche Nachteile der Gütertrennung zu vermeiden.
Diese Methode kann dazu genutzt werden, Vermögenswerte auf den anderen Ehegatten zu übertragen, ohne die Freibeträge der Schenkungsteuer zu belasten.
Steuerliche Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten
Die steuerlichen Vorteile der Güterstandsschaukel lassen sich in mehreren Bereichen nutzen:
✅ Schenkungsteuerfreiheit
Da der Zugewinnausgleich ein gesetzlicher Anspruch ist, liegt keine freigebige Zuwendung vor (§ 5 Abs. 2 ErbStG). Wird die Forderung ausgeglichen, fällt keine Schenkungsteuer an.
✅ Erbschaftsteuerliche Vorteile
Da durch die Übertragung während der Ehe das Vermögen umverteilt wird, kann dies die spätere Erbschaftsteuerlast reduzieren.
✅ Flexibilität durch modifizierte Güterstände
Soll eine vollständige Gütertrennung nicht erfolgen, kann eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden, um steuerliche Vorteile mit individuellen Regelungen zu kombinieren.
Risiken und steuerliche Fallstricke
🚨 Leistung an Erfüllung statt
Wird der Zugewinnausgleichsanspruch nicht in Geld, sondern durch Sachwerte beglichen (z. B. Immobilien oder Unternehmensanteile), kann dies ertragsteuerliche Folgen haben. Die Finanzverwaltung wertet dies als entgeltliche Veräußerung, was zur Aufdeckung stiller Reserven und zur Besteuerung führen kann.
🚨 Gesamtplan und Missbrauchsgefahr
Die Finanzverwaltung prüft genau, ob es sich um eine rein steuerliche Gestaltung handelt. Um den Vorwurf eines „Gesamtplans“ zu vermeiden, sollte eine gewisse Schamfrist zwischen den Güterstandswechseln eingehalten werden.
🚨 Zivilrechtliche Gestaltung beachten
Eine rückwirkende Vereinbarung des Güterstandes ist möglich, erfordert aber eine präzise Formulierung im Ehevertrag, um Streit mit den Finanzbehörden zu vermeiden.
Praxisbeispiel: Immobilienübertragung
Ein Unternehmer hat während der Ehe erhebliches Vermögen aufgebaut. Sein Unternehmen ist erfolgreich, doch er möchte Vermögen steuerneutral auf seine Frau übertragen. Statt einer klassischen Schenkung nutzt er die Güterstandsschaukel:
- Wechsel in die Gütertrennung → Zugewinnausgleichsanspruch entsteht.
- Ausgleich der Forderung durch Übertragung einer vermieteten Immobilie.
- Rückkehr in die Zugewinngemeinschaft zur Vermeidung von Pflichtteilsrisiken.
📌 Ergebnis:
✅ Schenkungsteuer entfällt, da die Übertragung auf Basis des Zugewinnausgleichs erfolgt.
⚠️ Falls die Immobilie steuerverstrickt ist (innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist), kann eine Einkommensteuerpflicht entstehen.
Checkliste für die steuerliche Beratung
Schritt | Wichtige Punkte |
---|---|
Güterstand prüfen | Besteht Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung? |
Steuerliche Folgen analysieren | Welche erbschaft- und schenkungsteuerlichen Vorteile sind möglich? |
Zugewinnausgleich berechnen | Wie hoch ist die Forderung und womit soll sie ausgeglichen werden? |
Sachwerte oder Geld? | Ist die Begleichung mit Sachwerten steuerlich nachteilig? |
Gestaltung dokumentieren | Ehevertrag präzise formulieren, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. |
Zeitliche Abstimmung beachten | Wird eine „Schamfrist“ eingehalten, um Missbrauchsrisiken zu minimieren? |
Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft? | Ist eine Rückschaukel zur Erhaltung von Pflichtteilsrechten gewünscht? |
Fazit
Die Güterstandsschaukel ist ein mächtiges Instrument zur steuerlichen Gestaltung in der Finanz- und Nachfolgeplanung. Richtig eingesetzt, kann sie erhebliche steuerliche Vorteile bieten und zur gezielten Vermögensübertragung beitragen. Doch ohne eine sorgfältige Planung drohen unerwartete Steuerfolgen. Eine umfassende Beratung, präzise Vertragsgestaltung und eine strategische Umsetzung sind daher unerlässlich.
📌 Empfehlung:
Für Mandanten mit komplexen Vermögensverhältnissen lohnt sich eine frühzeitige Beratung, insbesondere wenn Sachwerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile betroffen sind. Steuerliche Optimierung ist möglich – wenn sie klug durchdacht ist.
Ich hoffe, dieser Blogbeitrag entspricht deinen Erwartungen! Falls du Anpassungen wünschst oder weitere Ergänzungen brauchst, lass es mich wissen. 😊