
In der Praxis der Schenkungsgestaltung wird die Möglichkeit, dass der Schenker selbst die anfallende Schenkungsteuer übernimmt, oft übersehen. Dabei bietet diese Option erhebliche steuerliche Vorteile, die bei der Gestaltung von Vermögensübertragungen genutzt werden können. In diesem Beitrag erläutern wir die rechtlichen Hintergründe, die praktischen Anwendungsfälle und konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Finanz- und Nachfolgeplaner.
Grundlagen der Schenkungsteuer und die Rolle des Schenkers
Nach § 10 Abs. 2 ErbStG gilt: Übernimmt der Schenker die Schenkungsteuer, wird dieser Steuerbetrag dem steuerpflichtigen Erwerb des Beschenkten hinzugerechnet. Das bedeutet, dass die Steuer selbst zur Schenkung wird – und somit in einem Zug besteuert wird. Dadurch steigt zwar die Bemessungsgrundlage, doch die richtige Planung kann dennoch zu einem finanziellen Vorteil für den Beschenkten führen.
Warum ist das relevant? Weil der Beschenkte in vielen Fällen nicht über die Liquidität verfügt, um die Steuerlast zu tragen. Indem der Schenker die Steuer übernimmt, bleibt dem Beschenkten die volle Zuwendung erhalten – ein entscheidender Aspekt insbesondere bei Sachzuwendungen wie Immobilien oder Unternehmensanteilen.
Praxisbeispiel: Wie sich die Steuerübernahme positiv auswirken kann
Betrachten wir den Fall einer Schenkung in Höhe von 440.000 € an eine nicht verwandte Person (Steuerklasse III). Die Schenkungsteuer beträgt in diesem Fall 30 % auf den steuerpflichtigen Betrag (abzüglich Freibetrag von 20.000 €):
- Steuerpflichtiger Betrag: 420.000 €
- Schenkungsteuer: 126.000 €
- Netto-Erhalt für den Beschenkten: 314.000 €
Alternative Gestaltung: Schenkungsteuer vom Schenker übernommen
Wenn der Schenker von Anfang an nur 322.190 € schenkt und gleichzeitig die Steuer von 117.810 € übernimmt, ergibt sich eine optimierte Struktur:
- Steuerpflichtiger Betrag: 392.700 €
- Schenkungsteuer: 117.810 €
- Netto-Erhalt für den Beschenkten: 322.190 €
👉 Ergebnis: Durch die geschickte Gestaltung erhöht sich der Netto-Erhalt des Beschenkten um 8.190 €, obwohl der Gesamtaufwand für den Schenker unverändert bleibt.
Optimierungspotenzial für große Vermögensübertragungen
Besonders signifikant sind die Effekte bei größeren Schenkungen. Ein weiteres Beispiel zeigt dies bei einer geplanten Geldschenkung von 15 Mio. €:
- Ohne Steuerübernahme durch den Schenker müsste dieser insgesamt 30 Mio. € übergeben, damit der Beschenkte nach Steuern exakt 15 Mio. € erhält.
- Wird die Steuer hingegen vom Schenker übernommen, reduziert sich der Gesamtaufwand auf 26,25 Mio. € – eine Ersparnis von 3,75 Mio. €.
Solche Unterschiede sind insbesondere für vermögende Mandanten mit komplexen Nachfolgestrukturen von Bedeutung.
Rechtliche Voraussetzungen für die Steuerübernahme
Damit die Übernahme der Schenkungsteuer steuerlich wirksam wird, sind einige rechtliche Punkte zu beachten:
✅ Die Steuerübernahme muss vertraglich vereinbart und im Schenkungsvertrag dokumentiert sein.
✅ Die Vereinbarung muss bereits zum Zeitpunkt der Schenkung bestehen – eine nachträgliche Steuerübernahme löst nicht die steuerlichen Vorteile des § 10 Abs. 2 ErbStG aus.
✅ Die Vereinbarung muss dem Finanzamt gegenüber offengelegt werden.
Finanz- und Nachfolgeplaner sollten Mandanten frühzeitig auf diese Gestaltungsmöglichkeit hinweisen und sicherstellen, dass eine vertragliche Regelung korrekt formuliert wird.
Checkliste zur Schenkungsteuer-Optimierung
Schritt | Maßnahme | Rechtliche Grundlage |
---|---|---|
1️⃣ | Prüfen, ob der Beschenkte die Steuerlast tragen kann | § 20 Abs. 1 ErbStG |
2️⃣ | Steuerliche Auswirkungen der Übernahme berechnen | § 10 Abs. 2 ErbStG |
3️⃣ | Vertragliche Fixierung der Steuerübernahme | BGB, Schenkungsvertrag |
4️⃣ | Finanzamt über die Übernahme informieren | ErbStG, Finanzverwaltung |
5️⃣ | Nachweise für steuerliche Optimierung dokumentieren | BFH-Urteile, Finanzamtsanweisungen |
Fazit: Warum Finanz- und Nachfolgeplaner dieses Gestaltungsmodell nutzen sollten
Die Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker ist eine intelligente und oft übersehene Strategie zur Steueroptimierung in der Nachfolgeplanung. Sie ermöglicht es, den Netto-Erwerb des Beschenkten zu maximieren und gleichzeitig den Gesamtaufwand des Schenkers effizient zu steuern. Finanzplaner, Erbschaftsberater und Steuerexperten sollten diese Möglichkeit proaktiv in ihre Beratung einbeziehen, um Mandanten einen echten Mehrwert zu bieten.