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  • Henning Krischke
  • 24. November 2025

Testamentfälschung und Nachlasssicherheit

  • 5 Min. Lesezeit
  • Beraterwissen,Erben & Vererben
Großes Vorhängeschloss mit Dokumenten im Dunkeln
Testamentfälschung und Nachlasssicherheit

Einleitung: Der Fall Traunstein als Warnsignal

Der im Oktober 2025 entschiedene Fall am Landgericht Traunstein, in dem ein 66-jähriger Untermieter ein handschriftlich manipuliertes Testament vorlegte, um ein Millionenvermögen seines verstorbenen Vermieters zu erlangen, markiert einen der aufsehenerregendsten Erbschleichereifälle der vergangenen Jahre. Die Fälschung wurde durch forensische Schriftanalysen und die Prüfung des Nachlassgerichts entlarvt. Die gesetzliche Erbin – die Tochter des Verstorbenen – erhielt das Erbe, der Täter zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der Fall verdeutlicht ein systematisches Problem: Privatschriftliche Testamente sind leicht manipulierbar. Die Anzahl streitiger Erbfälle mit Formmängeln oder Verdacht auf Manipulation ist seit Jahren steigend. Nach aktuellen Auswertungen der Nachlassgerichte in Bayern, NRW und Baden-Württemberg wurden 2023/2024 rund 14.800 Testamente in streitige Verfahren einbezogen – ein Zuwachs von knapp 18 Prozent innerhalb von fünf Jahren. Privatschriftliche Testamente weisen dabei in 8–10 Prozent der Fälle Unklarheiten oder Ungereimtheiten auf. Bei Vermögen oberhalb von einer Million Euro steigt die Streitquote auf über 20 Prozent.

Der Fall Traunstein liefert deshalb wichtige Lehren für professionelle Nachfolgeplanung und die systematische Absicherung testamentarischer Verfügungen.


1. Testamentfälschung als strukturelles Risiko

Privatschriftliche Testamente als Schwachstelle

Das deutsche Erbrecht ermöglicht privatschriftliche Testamente ohne notarielle Mitwirkung. Diese Niedrigschwelligkeit führt dazu, dass ein Großteil der Manipulationen in diesem Bereich stattfindet. Studien der Deutschen Notarkammer bestätigen, dass rund 65 Prozent der festgestellten Fälschungen auf privat verfasste Testamente entfallen, während notarielle Testamente nahezu fälschungssicher sind.

Neue Muster der Manipulation

Moderne Fälschungsfälle zeigen drei Entwicklungen:

  • Digitale Handschrift-Simulationen: Handschriften werden digital erzeugt und später übertragen.
  • Manipulierte Testamentshüllen: Umschläge oder abgelegte Dokumente werden ausgetauscht.
  • Plausibilitätsfälschungen: Zusätzliche Schriftproben werden gefälscht, um Gutachter zu täuschen – ganau wie im Fall Traunstein.

Die juristische Bewertung bleibt eindeutig: Jede Form der Manipulation erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung und führt zivilrechtlich zur Nichtigkeit.


2. Der Fall Traunstein im Detail

Ausgangslage

Der Verstorbene, ein 80-jähriger Landwirt, hinterließ kein notarielles Testament. Der Untermieter reichte ein angeblich handschriftliches Testament ein, das ihn selbst zum Alleinerben bestimmte. Es war rückdatiert und durch weitere gefälschte Schriftproben untermauert.

Forensische Erkenntnisse

Ein privates Gutachten der Tochter deckte Unstimmigkeiten auf:

  • abweichender Schreibdruck,
  • untypische motorische Abläufe,
  • fehlende charakteristische Schriftmerkmale,
  • Tintenalter nicht passend zum Dokument.

Auch „ergänzende“ Schriftproben erwiesen sich als Fälschungen.

Rechtliche Würdigung

Das Gericht wertete den Vorgang als Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug. Das Testament wurde als nichtig eingestuft; die gesetzliche Erbfolge trat ein. Die Strafe von zwei Jahren auf Bewährung wurde aufgrund der Untersuchungshaft gemildert.

Der Fall bestätigt: Bei klaren Prüfstrukturen lassen sich Fälschungen zuverlässig erkennen.


3. Zentrale Risikofelder in der heutigen Nachlasspraxis

Fehlende notarielle Absicherung

Viele Erblasser – selbst bei komplexen Vermögensstrukturen – vertrauen auf privatschriftliche Testamente. Diese Option ist kostengünstig, jedoch hochriskant.

Praxisfall:
Ein Ehepaar verfasst mehrere handschriftliche Testamente. Nach dem Tod des Mannes tauchen drei Versionen auf, zwei davon unvollständig unterschrieben. Der Streit dauert über drei Jahre und verursacht Kosten von rund 47.000 Euro.

Unklare Verwahrung

Privat aufbewahrte Testamente können verschwinden oder ausgetauscht werden.

Praxisfall:
Eine Testatorin lagert ihr Testament im Bankschließfach. Der Sohn mit Zugang tauscht nach ihrem Tod den Umschlag aus. Erst die Protokolldaten der Bank führen zur Aufdeckung.

Fehlende digitale Dokumentation

Nachfolgeprozesse sind zunehmend digital organisiert – die wichtigsten Dokumente jedoch oft nicht. Der Medienbruch schafft Angriffsfläche.

Familiäre Konflikte

Jede zweite Erbstreitigkeit wird durch vorbelastete Familienverhältnisse begünstigt.
Bei Patchwork-Strukturen steigt das Streitpotenzial nochmals deutlich.


4. Prävention: Sichere Gestaltung testamentarischer Verfügungen

Notarielle Testamente als Standard für Vermögende

Durch notarielle Beurkundung und amtliche Verwahrung entsteht ein nahezu fälschungssicheres System:

  • hohe Beweiskraft,
  • gesicherter Zugriff,
  • automatische Registrierung im Zentralen Testamentsregister.

Für vermögende Erblasser ist diese Form nicht optional, sondern essenziell.

Klare Versionierung und Dokumentation

Professionelle Nachfolgeplanung erfordert:

  • datierte Versionen,
  • eindeutige Widerrufsregelungen,
  • strukturierte Ablage,
  • nachvollziehbare Entscheidungsprotokolle,
  • Ergänzung digitaler Nachfolgeordner.

Notfallstrukturen und Meldepflichten

Berater sollten Mandanten auf folgende Pflichten hinweisen:

  • Ablieferungspflicht bei Auffinden eines Testaments,
  • mögliche Strafbarkeit bei Unterdrückung,
  • Dokumentationspflichten von Bevollmächtigten,
  • empfohlenes Vorgehen bei Verdachtsmomenten.

5. Aufdeckung von Fälschungen: Methoden und Instrumente

Forensische Schriftanalyse

Moderne Gutachten umfassen:

  • Analyse motorischer Schreibabläufe,
  • Tinten- und Papieralterbestimmung,
  • Vergleich mit authentischen Unterschriften,
  • Strichstärkenanalysen und digitale Messverfahren.

Die Fehlerquote ist äußerst gering.

Digitale Unterstützungsinstrumente

Für Nachfolgeplanung eröffnen sich neue Möglichkeiten:

  • revisionssichere Dokumentenregister,
  • QR-Codes auf Begleitblättern,
  • digitale Nachfolgeordner mit Protokollierungen,
  • verschlüsselte Versionierungssysteme.

Organisatorische Prävention

IFFUN empfiehlt ein integriertes System aus notarieller Beurkundung, gesicherter Verwahrung, Dokumentation und regelmäßiger Revision.


6. Handlungsempfehlungen für Finanz- und Nachfolgeplaner

Mandantenaufklärung

Risiken privatschriftlicher Testamente müssen offen angesprochen werden – besonders bei Immobilien, Unternehmensanteilen und größeren liquiden Vermögen.

Einbindung des Notars

Die notarielle Urkundsform sollte Standardempfehlung sein. Abweichungen sind zu dokumentieren.

Regelmäßige Überprüfung der Nachfolgedokumente

Ein zweijähriger „Nachfolge-Audit“ verhindert Widersprüche und Missbrauchsrisiken.

Verdachtsmanagement

Bei ersten Anzeichen einer Manipulation sind folgende Schritte unerlässlich:

  • unverzügliche Anwaltseinbindung,
  • Sicherung aller Dokumente,
  • Meldung an das Nachlassgericht,
  • Einholung eines Gutachtens,
  • Sicherung digitaler und physischer Spuren.

Anhang A – Handlungsschritte

Nr.HandlungsschrittBeschreibung
1NachfolgeanalyseVollständige Dokumentensichtung inkl. Versionen
2FormwahlEmpfehlung: notarielle Testamente, amtliche Verwahrung
3VersionierungDatierung, Widerruf, Protokollierung
4VerwahrungGericht, Bank oder Notar
5Digitale DokumentationRevisionssichere Register
6JahresrevisionÜberprüfung aller Nachfolgedokumente
7NotfallketteKlare Zugriffsrechte und Vollmachten
8VerdachtsprüfungGutachter, Anwalt, Nachlassgericht
9MeldepflichtenAblieferungspflichten, Dokumentation
10AbschlussberichtNachfolge-Compliance für Mandanten

Anhang B – Rechtliche Quellen (Auswahl)

RechtsnormInhalt
§ 2247 BGBEigenhändiges Testament
§ 2258 BGBWiderruf
§ 2259 BGBAblieferungspflicht
§§ 1924 ff. BGBGesetzliche Erbfolge
§ 125 BGBNichtigkeit
§ 812 BGBBereicherungsrecht
§ 267 StGBUrkundenfälschung
§ 263 StGBBetrug
Testamentsregister-VORegistrierung, Auffindbarkeit
BeurkundungsgesetzAnforderungen notarielle Testamente

Anhang C – Praxisimplikationen

  • Privatschriftliche Testamente stellen das größte Fälschungsrisiko dar.
  • Notarielle Dokumente gewährleisten fast vollständige Sicherheit.
  • Nachfolgeplanung braucht klare Versionen, sichere Verwahrung und jährliche Revision.
  • Bei Verdacht sind schnelles, strukturiertes Vorgehen und Einbindung von Experten entscheidend.
  • Der Fall Traunstein zeigt exemplarisch: Gutachten, digitale Spurenanalyse und konsequente Meldung führen zur Aufdeckung.

Leitsatz

Sichere Nachfolgeplanung beginnt mit der fälschungssicheren Gestaltung, dokumentierten Versionierung und professionellen Verwahrung des Testaments.

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