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  • Henning Krischke
  • 14. Mai 2025

Wirksamkeit von Weitergabeklauseln: Rechtssicher die nächste Generation absichern

  • 2 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben,Recht & Steuern,Wissensforum Unternehmensnachfolge
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Wirksamkeit von Weitergabeklauseln: Rechtssicher die nächste Generation absichern

Eine zentrale Herausforderung in der Vermögensnachfolgeplanung liegt darin, Werte über mehrere Generationen hinweg zielgerichtet und rechtsverbindlich zu übertragen. Eine zunehmend relevante Möglichkeit bieten hier sogenannte Weitergabeklauseln. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) verdeutlicht nun, dass lebzeitige Schenkungen mit einer Verpflichtung zur Weitergabe des Vermögens an dritte Personen, etwa Enkelkinder, rechtlich wirksam sind, sofern der begünstigten Person klare und unmittelbare Ansprüche eingeräumt werden.

Relevanz für Finanz- und Nachfolgeplanung

Für Finanz- und Nachfolgeplaner eröffnet diese Entscheidung neue Möglichkeiten, Mandanten bei der strategischen Vermögensplanung und Nachfolgegestaltung zu unterstützen. Konkret heißt dies, dass Schenkungsverträge jetzt vermehrt eingesetzt werden können, um eine vorweggenommene Erbfolge zu gestalten, ohne dass spätere Streitigkeiten um den Nachlass entstehen.

Praxisbeispiel aus der Nachfolgeplanung

Ein typisches Szenario könnte sein, dass ein Unternehmer seinen Betrieb bereits zu Lebzeiten an die Tochter überträgt. Dabei verpflichtet er sie gleichzeitig, diesen zu einem bestimmten Zeitpunkt – beispielsweise bei Erreichen eines bestimmten Alters – an die Enkel weiterzugeben. Der Anspruch der Enkel auf diese Weitergabe wird durch eine entsprechende Klausel im Schenkungsvertrag abgesichert. So bleibt das Familienunternehmen gesichert in der Familie, und die Nachfolgegeneration erhält frühzeitig Planungssicherheit.

Wichtige rechtliche Eckpunkte beachten

Damit die Weitergabeklausel ihre volle rechtliche Wirkung entfalten kann, sind folgende Punkte unbedingt einzuhalten:

  • Klare Formulierung der Verpflichtung: Der Begünstigte muss wissen, unter welchen Bedingungen und an wen er das Vermögen weiterzugeben hat.
  • Notarielle Beurkundung: Der Vertrag muss zwingend notariell beurkundet werden.
  • Absicherung im Grundbuch: Bei Immobilien empfiehlt sich die Eintragung einer Auflassungsvormerkung.
  • Steuerliche Optimierung: Steuerliche Aspekte sollten frühzeitig berücksichtigt werden, um ungewollte steuerliche Folgen zu vermeiden.

Tabellarische Checkliste: Umsetzung von Weitergabeklauseln

SchrittBeschreibungRechtliche Grundlage
1. BeratungsgesprächKlären der Mandantenwünsche und familiären SituationKeine gesetzliche Vorgabe
2. Analyse des VermögensBewertung des übertragenen Vermögens§ 516 ff. BGB
2. Vertragliche GestaltungErstellen des Schenkungsvertrags mit klaren Klauseln zur Weitergabe§§ 516 ff. BGB
3. Notarielle BeurkundungBeglaubigung und Sicherstellung der Wirksamkeit der Schenkung§ 311b BGB
4. Sicherstellung des WeitergabeanspruchsEintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch bei Immobilien§ 883 BGB
5. Steuerliche OptimierungEinbeziehung steuerlicher Aspekte in den Vertrag, ggf. Abstimmung mit SteuerberaterErbStG
6. Laufende ÜberprüfungRegelmäßige Kontrolle auf Aktualität und Anpassung bei familiären Veränderungen–

Weitergabeklauseln bieten Finanz- und Nachfolgeplanern effektive Möglichkeiten, die Vermögensnachfolge ihrer Mandanten langfristig zu gestalten und gleichzeitig familieninternen Konflikten vorzubeugen.

NachfolgeplanungUnternehmensnachfolgeWeitergabeklauseln

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