
Eine zentrale Herausforderung in der Vermögensnachfolgeplanung liegt darin, Werte über mehrere Generationen hinweg zielgerichtet und rechtsverbindlich zu übertragen. Eine zunehmend relevante Möglichkeit bieten hier sogenannte Weitergabeklauseln. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) verdeutlicht nun, dass lebzeitige Schenkungen mit einer Verpflichtung zur Weitergabe des Vermögens an dritte Personen, etwa Enkelkinder, rechtlich wirksam sind, sofern der begünstigten Person klare und unmittelbare Ansprüche eingeräumt werden.
Relevanz für Finanz- und Nachfolgeplanung
Für Finanz- und Nachfolgeplaner eröffnet diese Entscheidung neue Möglichkeiten, Mandanten bei der strategischen Vermögensplanung und Nachfolgegestaltung zu unterstützen. Konkret heißt dies, dass Schenkungsverträge jetzt vermehrt eingesetzt werden können, um eine vorweggenommene Erbfolge zu gestalten, ohne dass spätere Streitigkeiten um den Nachlass entstehen.
Praxisbeispiel aus der Nachfolgeplanung
Ein typisches Szenario könnte sein, dass ein Unternehmer seinen Betrieb bereits zu Lebzeiten an die Tochter überträgt. Dabei verpflichtet er sie gleichzeitig, diesen zu einem bestimmten Zeitpunkt – beispielsweise bei Erreichen eines bestimmten Alters – an die Enkel weiterzugeben. Der Anspruch der Enkel auf diese Weitergabe wird durch eine entsprechende Klausel im Schenkungsvertrag abgesichert. So bleibt das Familienunternehmen gesichert in der Familie, und die Nachfolgegeneration erhält frühzeitig Planungssicherheit.
Wichtige rechtliche Eckpunkte beachten
Damit die Weitergabeklausel ihre volle rechtliche Wirkung entfalten kann, sind folgende Punkte unbedingt einzuhalten:
- Klare Formulierung der Verpflichtung: Der Begünstigte muss wissen, unter welchen Bedingungen und an wen er das Vermögen weiterzugeben hat.
- Notarielle Beurkundung: Der Vertrag muss zwingend notariell beurkundet werden.
- Absicherung im Grundbuch: Bei Immobilien empfiehlt sich die Eintragung einer Auflassungsvormerkung.
- Steuerliche Optimierung: Steuerliche Aspekte sollten frühzeitig berücksichtigt werden, um ungewollte steuerliche Folgen zu vermeiden.
Tabellarische Checkliste: Umsetzung von Weitergabeklauseln
Schritt | Beschreibung | Rechtliche Grundlage |
---|---|---|
1. Beratungsgespräch | Klären der Mandantenwünsche und familiären Situation | Keine gesetzliche Vorgabe |
2. Analyse des Vermögens | Bewertung des übertragenen Vermögens | § 516 ff. BGB |
2. Vertragliche Gestaltung | Erstellen des Schenkungsvertrags mit klaren Klauseln zur Weitergabe | §§ 516 ff. BGB |
3. Notarielle Beurkundung | Beglaubigung und Sicherstellung der Wirksamkeit der Schenkung | § 311b BGB |
4. Sicherstellung des Weitergabeanspruchs | Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch bei Immobilien | § 883 BGB |
5. Steuerliche Optimierung | Einbeziehung steuerlicher Aspekte in den Vertrag, ggf. Abstimmung mit Steuerberater | ErbStG |
6. Laufende Überprüfung | Regelmäßige Kontrolle auf Aktualität und Anpassung bei familiären Veränderungen | – |
Weitergabeklauseln bieten Finanz- und Nachfolgeplanern effektive Möglichkeiten, die Vermögensnachfolge ihrer Mandanten langfristig zu gestalten und gleichzeitig familieninternen Konflikten vorzubeugen.